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Petition bzgl Elterngeld 2015 für Zwillingseltern

Verfasst: 10 Feb 2015 15:20
von littleblue
Wie ihr sicher mitbekommen habt, wurde das "doppelte" Elterngeld für Zwillingseltern ab 1.1.2015 gestrichen. Doppelt war es ja ohnehin nie, aber man hat 600 Euro extra für das zweite Kind bekommen.
Das fällt nun weg. Auch die als Ersatz geplanten zusätzlichen 2 Partnermonate für Zwillingseltern sind leere Versprechungen geblieben.

Diese Petition hier wehrt sich dagegen und verlangt, dass Zwillingseltern gleichberechtigt behandelt werden und zwei Kinder eben auch zweimal Elterngeld bedeutet. Wer betroffen ist, oder es ebenfalls ungerecht findet, dass man nur einmal Elterngeld für zwei Kinder bekommt, kann gerne unterschreiben.

https://www.openpetition.de/petition/on ... ll-bleiben

P.S. Falls ich das hier falsch gepostet habe, oder solche Aktionen im Forum nicht erwünscht sind, dann löscht den Eintrag bitte.

Verfasst: 10 Feb 2015 18:31
von bani1976
Liebe Littleblue, also bitte nicht falsch verstehen, aber ich finde das die alte Regelung nach dem Urteil die Eltern einzeln geborener Kinder benachteiligt hat. Das Elterngeld soll ja wegfallendes Einkommen ersetzen. Wenn also nur ein Elternteil zuhause bleibt um die beiden Kinder zu betreuen, dann fällt auch nur einmal Einkommen weg. Dafür ist das Elterngeld. Das Urteil fand ich insofern gut, dass Eltern, die sich beide um je ein Kind kümmern und bei denen dann zwei Einkommen weggefallen sind, auch beide Elterngeld erhalten haben.

So wie du es erreichen möchtest, hättest du mehr als dein Einkommen an Elterngeld. Und wie gesagt, das Elterngeld ist für die Eltern und nicht für die Kinder, auch wenn du doppelt Arbeit mit ihnen hast.

LG und alles Gute von der Bani1976

Verfasst: 10 Feb 2015 19:42
von littleblue
Nun, Zwillinge kommen sehr oft früher zur Welt (damit fällt ohnehin schon der Mutterschutz weg und man bekommt sofort Elterngeld) und sind nach 12 Monaten eben noch nicht wirklich 12 Monate alt, sondern hinken hinterher. Das Elterngeld ist dann aber vorbei - die Kinder jedoch noch nicht fit für die Kita. Außerdem ist es eben schon so, dass die meisten Eltern gerne mehrere Monate gemeinsam Elternzeit nehmen wollen, weil es eben 2 Kinder zu versorgen gibt. Damit fallen zwei Einkommen weg in der Zeit.

Ich hätte es deswegen absolut und fair und okay gefunden, wenn man mit Zwillingen aus genau diesen Gründen auch 2 extra Monate Partner-Elterngeld bewilligt bekommt.

Genauso fair wäre es gewesen, die alte Regelung zu lassen, bis das neue Elterngeld Plus am 1.7. in Kraft tritt, dann hätte man ebenfalls mehrere Wahl-Möglichkeiten gehabt, um Job und Elternzeit zu kombinieren. Aber nur der Passus für Zwillingseltern wurde zum 1.1. eingeführt. Jede Frau, die zwischen dem 1.1. und dem 1.7. Zwillinge bekommt, wird damit einfach klar ungerecht behandelt. Man hätte mir der Zwillings-Neuregelung auch gut warten können, bis am 1.7. das Elterngeld Plus kommt und mir ist es unverständlich, warum sie genau das früher ansetzen.

Die Petition ist nicht von mir, aber als Mutter, die mit Zwillingen Mitte Mai ET hat und genau in diese Lücke fällt, würde ich mir zumindest wünschen, dass über diese Regelung zwischen dem 1.1. und dem 1.7. nachgedacht und verbessert wird. Wenn die Petition wenigstens das erreicht, wäre ich schon zufrieden.

Aber natürlich soll sich jeder selbst eine Meinung dazu bilden oder anderer Meinung sein. Ich bin heilfroh, dass es überhaupt Elterngeld gibt, trotzdem finde ich diese Benachteiligung in diesem halben Jahr nicht in Ordnung.

Liebe Grüße von littleblue

Verfasst: 10 Feb 2015 20:27
von Kakoli
mit dem mutterschutzgeld stimmt nicht. hier gab es vor ein par tagen eine Diskussion darüber-du bekommst es dann nachträglich UND je nachdem wie früh das kind zur Welt gekommen ist, wird sogar noch zusätzliche "zeit" in die den Mutterschutz fällt hintenangehängt

Verfasst: 10 Feb 2015 20:40
von littleblue
Das stimmt so nicht ganz, zumindest nicht laut meiner Elterngeldstelle und dem, was ich den Medien so entnehme. Man kriegt entweder ab Geburt Elterngeld oder kann stattdessen Mutterschutzgeld wählen, egal wie - insgesamt aber nur für 12 bzw. 14 Monate (wenn der Partner Elternzeit nimmt). Die sechs Wochen, die einem vor der Geburt entfallen, werden einem nicht später noch angehängt.

Schau:
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/na ... urt-432328

Hast du denn einen link zu der Diskussion? Dann würde ich nochmal bei der Elterngeldstelle nachhaken.

Ich wollte hier auch keine große Diskussion anzetteln, sondern nur auf die Petition aufmerksam machen. Wer sich betroffen fühlt, kann ja unterschreiben. Viel erreichen wird's eh nicht.

Freu mich, Kakoli, deinem Ticker zu entnehmen, dass allles weiter gut läuft bei dir! Mach weiter so!!
Toi, toi, toi!

Verfasst: 10 Feb 2015 20:43
von KathaP
bani1976 hat geschrieben:Liebe Littleblue, also bitte nicht falsch verstehen, aber ich finde das die alte Regelung nach dem Urteil die Eltern einzeln geborener Kinder benachteiligt hat. Das Elterngeld soll ja wegfallendes Einkommen ersetzen. Wenn also nur ein Elternteil zuhause bleibt um die beiden Kinder zu betreuen, dann fällt auch nur einmal Einkommen weg. Dafür ist das Elterngeld. Das Urteil fand ich insofern gut, dass Eltern, die sich beide um je ein Kind kümmern und bei denen dann zwei Einkommen weggefallen sind, auch beide Elterngeld erhalten haben.

So wie du es erreichen möchtest, hättest du mehr als dein Einkommen an Elterngeld. Und wie gesagt, das Elterngeld ist für die Eltern und nicht für die Kinder, auch wenn du doppelt Arbeit mit ihnen hast.

LG und alles Gute von der Bani1976
Naja aber wenn ich die Kinder hintereinander bekommen, bekomme ich ja auch für jedes Kind Elterngeld. Und ich falle länger bei der Arbeit aus. Zwillinge sparen ja somit dem Staat Elterngeld und daher finde ich unabhängig davon, ob ich jetzt Zwillinge erwarte oder nicht, dass das wegfallen der 600 € nicht so ganz korrekt bzw nachvollziehbar ist.

Verfasst: 10 Feb 2015 20:50
von Kakoli
@ littleblue

das Thema ist leider gesperrt (habe gerade gesucht) weil einer sich etwas im ton vergriffen hat

guck mal bei mutterschutzgesetz

eine aus meinem Bekanntenkreis hatte aber eine Frühgeburt, und da war es auch so, dass die zeit,
die sie nicht in Anspruch nehmen konnte,weil er vor dem termin geboren wurde
sowie Extrazeit im Anschluss an die Geburt gewährt wurde, so dass sie letztlich mehr geld hatte, als wenn sie elterngeld erhalten hätte-muterschutz deckt ja 100% , EG aber nur 65%

Verfasst: 10 Feb 2015 21:06
von bani1976
Katha, also es fällt ja mein Einkommen auch zweimal weg, wenn ich zwei Kinder hintereinander bekomme, insoweit ist das schon richtig geregelt. Wie schon geschrieben, soll das Elterngeld für das wegfallende Einkommen der Ersatz sein. Für die Kinder gibt es Kindergeld und ggf. Kinderzuschlag.

Little, also Mutterschaftsgeld gibt es immer, wenn man vor der Geburt gearbeitet hat und gesetzlich versichert ist. Ist man freiwillig gesetzlich versichert, dann muss man meistens Krankenhaustagegeld mitversichert haben, dann ist meines Wissens in den meisten Fällen auch Mutterschaftsgeld mit dabei. Beamte bekommen während dieser Zeit ihre Bezüge weiter und haben auch keine Einkommenseinbußen. Selbständige müssen schauen, was versichert ist. Oftmals haben die kein Mutterschaftgeld und bekommen daher ab Geburt schon das Elterngeld.

Mutterschaftsgeld sind 99 Tage insgesamt, also 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Kommt das Kind früher, dann bekommt man die Zeit hinten drangehangen. Bei Zwillingen oder Kindern unter 2500 g, Frühgeburten ist der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen verlängert. Es ist richtig, dass die Zeit des Mutterschutzes von der Zeit des Elterngeldes abgezogen wird, weil man ja schon, wie du richtig festgestellt hast, Anspruch auf Elterngeld ab der Geburt hat und als Mutter das auch so beantragen muss, wenn man Mutterschaftsgeld erhält. Es wird also das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet. In aller Regel liegt das Mutterschaftsgeld bei dem alten Netto und somit höher als der Elterngeldanspruch. Nach deutschem Recht kann man keine zwei Lohnersatzleistungen bekommen und so kommt das mit der Verrechnung zustande. War das verständlich?

Ich gebe zu, dass diese Lücke von dem halben Jahr echt blöd ist. Aber du und dein Partner ihr könnt trotzdem zeitgleich Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Ihr habt ja 14 Monate, die ihr unter euch aufteilen könnt. Theoretisch könnt ihr zusammen die ersten 7 Monate zusammen zuhause bleiben, aber dann wäre euer Anspruch nach dem 7. Monat verbraucht.

Vielleicht helfen dir die Spezialisten von Elterngeld.net. Ich hab da mal gearbeitet, bin aber auch schon fast zwei Jahre raus und hab die ganzen Änderungen jetzt nicht so verfolgt. Der Anruf kostet zwar, aber das sollte sich in aller Regel lohnen.

Übrigens, wenn du noch mehrere Zwillingseltern mobilisieren könntest, dann könntet ihr eine Sammelklage mit Einem Anwalt einreichen und so auf die Ungerechtigkeit aufmerksam machen.

Ich wünsch dir trotzdem alles Gute. LG von der Bani1976

Verfasst: 11 Feb 2015 10:49
von tigerlilian
Hallo!
interessantes Thema.
Generell finde ich auch, dass es unfair wäre, wenn Zwillingseltern, nicht 2x14 Monate Elterngeld bekämen, wenn beide die ersten 14 Monate zu Hause bleiben. Jetzt fallen aber die 600,- "Geschwistergeld" weg? Die hatte ich als eine Art Kompensation der größeren Belastung gesehen, weniger als Gehaltsausgleich, schließlich kommt man damit ja auf mehr als 65%.
KathaP hat geschrieben: Naja aber wenn ich die Kinder hintereinander bekommen, bekomme ich ja auch für jedes Kind Elterngeld. [...]
Das stimmt ja aber so auch nicht, wenn man dazwischen keine 12 Monate voll gearbeitet hat (und das ist ja gerade bei uns schwereren Fällen, die erst spät zum ersten Kind kommen, der Fall) wird das Elterngeld ja nicht mehr aufgrund des eigentlichen Gehaltes sondern der Bezüge davor (Elternzeit) berechnet. Das finde ich zum Beispiel wieder unfair ;)
@Bani: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, ich muss mich also jetzt informieren, ob mit dem Mutterschutzgeld alles passen wird? :ohnmacht:
Viele Grüße
tigerlilian

Verfasst: 11 Feb 2015 11:24
von KathaP
tigerlilian hat geschrieben: Das stimmt ja aber so auch nicht, wenn man dazwischen keine 12 Monate voll gearbeitet hat (und das ist ja gerade bei uns schwereren Fällen, die erst spät zum ersten Kind kommen, der Fall) wird das Elterngeld ja nicht mehr aufgrund des eigentlichen Gehaltes sondern der Bezüge davor (Elternzeit) berechnet. Das finde ich zum Beispiel wieder unfair ;)
Viele Grüße
tigerlilian
Aber die Monate in denen ich Elterngeld bekommen habe, zählen ja nicht zur Berechnung, wenn ich also ganz normal nach 12 Monaten wieder arbeiten gehe - egal wie lange - und dann wieder Mutterschutz dann Elterngeld beziehe, kriege ich dann ja wieder genau das gleiche wie vorher.

Aber egal ;-) Es ist wie es ist. Und mein Gott wenn es mit dem Geld nicht hinhaut suche ich mir für abends nen Nebenjob... Das geht schon alles irgendwie. Hauptsache gesunde Kinder :-D