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Verfasst: 11 Feb 2015 11:45
von Kakoli
Das ist nur so wenn du wieder vollzeit arbeitest...

Ich finde elterngeld gut, aber es gibt definitiv Lücken. Für selbständige ist es z.b auch doof wenn slles angerechnet wird. Dann braucht man kein eg. Und wenn du nicht arbeitest sind deine Kunden weg

Verfasst: 12 Feb 2015 09:23
von bani1976
Kakaoli, bist du denn selbständig? Wenn du willst, dann können wir mal telefonieren ;-) Wir haben so manchen Selbständigen gut durch die Elternzeit mit Elterngeld geschaukelt.

Katha, wenn es nicht reicht, dann beantragst du Wohngeld/Lastenzuschuss, Kinderzuschlag und vielleicht Kostenübernahme der Kitakosten über das Jugendamt. Die Elternzeit solltest du für die Kinder nutzen und nicht um abends arbeiten zu gehen. Außerdem würdest du dich dann wahrscheinlich schlechter stellen, weil nämlich das, was du erarbeitest beim Elterngeld in gewisser Weiser wieder angerechnet wird.

Bezüglich Anrechnung: Es ist so, dass bei Weiterarbeiten in der Elternzeit nicht alles angerechnet wird, sondern es wird geschaut, wie hoch war das Einkommen vor der Geburt und wie hoch ist das Einkommen nach der Geburt. Aus der Differenz, also dem Einkommen, was tatsächlich wegfällt weil man sich um das Kind/die Kinder kümmert, das wird durch Elterngeld ersetzt. So ist es auch bei Selbständigen. Ein Selbständiger sollte auf jeden Fall schauen, dass während der Elternzeit keine Rechnungen vom Kunden bezahlt werden, denn es zählt auch hier das Zuflussprinzip. Das heißt, dass ihr die Rechnungen auf jeden Fall soweit vorher schreibt und eintreibt, dass niemand was bezahlt, sonst wird oben genanntes Prinzip zur Berechnung angewandt. Bei Selbständigen wird auch jeder Monat einzeln berechnet, wenn Einkünfte da sein sollten und das Elterngeld wird unter Vorbehalt gezahlt. Nach dem Elterngeldzeitraum verlangt die Elterngeldstelle nämlich Belege und dann wird es nochmal richtig berechnet, so dass es dann nochmal zu Nachzahlungen-/forderungen kommen kann.

Tigerlilian, genau, du musst schauen, was du versichert hast. Kannst auch bei deiner Krankenkasse nachfragen. Wenn du das nicht mitversichert hast, dann kannst du das noch tun. Da gibt es zwar auch Regelungen, aber das war, glaube ich, bis kurz vor Beginn des Mutterschutzbeginns möglich.

LG von der Bani1976

Verfasst: 12 Feb 2015 10:52
von KathaP
Bani klingt so als würdest du dich auskennen :-D Darf ich dir mal ne Nachricht schreiben? Suche nämlich verzweifelt nach Antwort, weil in meiner Elternzeit ein Kleingewerbe angemeldet hatte bzw noch habe (Reitstunden) und ich mir kann keiner sagen, wieviel ich noch verdienen hätte dürfen wegen Elterngeld. Muss ja jetzt dann mal ne Steuererklärung machen :-P Unsere Elterngeldstelle ist relativ unfreundlich leider :-(

Verfasst: 12 Feb 2015 11:43
von bani1976
Mach nur ;-) ich versuche gern, dir eine helfende Antwort zu geben.