Finanzamt (bitte auch Herr RA Wagner)

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

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Wer hat Ideen einer möglichen Nachfolge?

Moderator: RA Wagner

wasser-frau
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Finanzamt (bitte auch Herr RA Wagner)

Beitrag von wasser-frau »

Hallo,

eine Freundin von mir (ohne eigenen Internetzugang) hat versucht ihre Kosten für EZSP beim Finanzamt geltend zu machen. Von dort wurde sie nun aufgefordert, ein Schreiben einzureichen, daß es sich um eine "homologe Insemination" handelt (es stand ICSI auf der Rechnung). Zudem sollte sie nachweisen, daß die Behandlung in Übereinstimmung mit den Richtlinien der von den Landesärztekammern erlassenen Berufsordnungen für Ärzte vorgenommen wurde. Außerdem solle sie begründen, warum die Behandlung nicht in Deutschland habe stattfinden können.

Hat jemand Tipps?

Lg

wasser-frau
Dongsaeng
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Beitrag von Dongsaeng »

Da hab ich keine gute Nachricht für dich.
Kosten für eine EZ-Spende können nicht von der Steuer abgesetzt werden, da EZ-Spende in Deutschland verboten ist. Es können nur die Kosten abgesetzt werden, die nach deutschem Gesetz erlaubt sind und da ist es dann egal, wo man das machen lässt.
Juni 2013: Heirat und Beginn des Versuchs schwanger zu werden

September 2014: Stimulation mit 1 Menogon für IUI - negativ

Oktober 2014: 1. ICSI
1 EZ
Nullbefruchtung
:-(

März 2015: 2. ICSI - 4 Follikel, keine EZ :-(:-(

Mai 2015: 3. ICSI - 1 EZ - negativ

Juli 2015: 4. ICSI - 1 Embryo - negativ

September 2015: Gebärmutterspiegelung - ok :-)

November 2015: 5. ICSI - endlich schwanger
rebella67
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Re: Finanzamt (bitte auch Herr RA Wagner)

Beitrag von rebella67 »

wasser-frau hat geschrieben:Hallo,

eine Freundin von mir (ohne eigenen Internetzugang) hat versucht ihre Kosten für EZSP beim Finanzamt geltend zu machen. Von dort wurde sie nun aufgefordert, ein Schreiben einzureichen, daß es sich um eine "homologe Insemination" handelt (es stand ICSI auf der Rechnung). Zudem sollte sie nachweisen, daß die Behandlung in Übereinstimmung mit den Richtlinien der von den Landesärztekammern erlassenen Berufsordnungen für Ärzte vorgenommen wurde. Außerdem solle sie begründen, warum die Behandlung nicht in Deutschland habe stattfinden können.

Hat jemand Tipps?

Lg

wasser-frau
Eine homologe Insemination wäre nicht Voraussetzung. Das Finanzamt muss auch die heterologe Insemination berücksichtigen.

Begründungen, warum man ins Ausland geht, lassen sich auch so finden. Man kann einfach schreiben, dass man sich von der Praxis mehr Erfolg versprochen hat, weil die bessere Schwangerschaftsraten haben. Das kriegt das FA eh nicht nachvollzogen.

Die EZS kann nicht abgesetzt werden. Vermutlich wird man euch deshalb auch nicht bescheinigen, dass die Behandlung mit der Berufsordnung übereinstimmte. Ihr könnt ja die Klinik fragen, ob sie sowas bescheinigt. Wenn nicht, dann bescheinigt ihr einfach nur den Rest und übergeht das mit der Berufsordnung. Vielleicht habt ihr ja Glück und sie vergessen das dann.

War die Eizellspende mit Spendersamen oder tatsächlich homolog inseminiert? Wenn ja, lasst euch doch das bescheinigen. Vielleicht sind sie dann ja schon zufrieden.
Liebe Grüße, Rebella
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wasser-frau
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Beitrag von wasser-frau »

Hallo,

danke für die Antworten und Tipps!

Rebella: Das Witzige ist, daß es keine Insemination war, sondern ICSI auf den Rechnungen steht. Kann man bei ICSI von Insemination sprechen? Die EZSP wurde mit dem Samen des Ehemanns befruchtet.

Lg

wasser-frau
Kakoli
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Beitrag von Kakoli »

meine Freundin hatte das gleiche problem den Schriftverkehr kann ich auch gerne überlassen (bin Anwältin). alles wäre kein problem gewesen (ezp wurde natürlich nicht erwähnt, sondern nur icsi), nur dass sie nicht beweisen konnte entsprechend der Richtlinien aufgeklärt worden zu sein. ein absoluter witz. da konnte man sich in Grund und Boden argumentieren, dass ein Arzt einen ja immer aufklärt und sie auch Behandlungen in Deutschland hatte-das fa wollte schriftlich bestätigt wissen, dass diese Aufklärung stattgefunden hat, und das hat die Klinik nicht bestätigt bzw. sie sind dann woanders hingegangen und wollten das nicht im Nachhinein fordern
Ich '74
Er ' 77
Kinderwunsch seit Oktober 2011
da ein Spermiogramm im Januar 2012 deutlich macht, dass es auf natürlichem Wege nicht klappen wird...
04/12 1. Icsi 10 EZ, 8 befr., 3 Kryos, 2 Blastos negativ
05/12 1. Kryo, nur eine überlebt das Auftauen, 8- Zeller an Tag 3 negativ
07/12 2. Icsi 11 EZ, alle befr. 4 Kryos, 3 Blastos negativ
10/12 2. Kryo 2 8-Zeller und ein 6- Zeller negativ
11/12 3. Icsi 7 EZ, 7 befruchtet, nach PKD nur noch 3 übrig, TF 08.12, Blutungen am 19.12, daher vorgezogener Bluttest an TF + 11-HCG 15, Bluttest am 21.12.-HCG 69, Bluttest am 27.12 HCG 480

ER IST DA!
Cassian kommt am 24.08.2013 gesund und munter zur Welt!

Wir wollen ein Geschwisterchen!

03/14 1. (4.) Icsi 9 Eizellen, 8 befruchtet, nach PKD: 5 auffällig, 1 (eingeschränkt) ok, 2 nicht beurteilter negativ
05/14 2. (5) Icsi 8 eizellen, 7 befruchtet, nach pkd 3 eingeschränkt ok negativ
07/14 3. (6.) Icsi Start-hoffentlich wird es die letzte!!!! 14 Eizellen, 11 befruchtet jetzt: embryoscope UND pkd
Horror-nachricht 10 von 11 Eizellen auffällig, nur eine ok-transfer am 28.07. von einem 8-zeller NEGATIV!!!

Jetzt Plan B : EZP bei reprofit in Brünn
Transfer: 25.11.2014 von 2 hb/1 Blastos
Urintest am 6.12. positiv
BT 08.12.2014 HCG 1358, BT 10.12.2014 HCG 2600

Maxim wird am 18.08.2015 geboren!Alles ist gut!

wasser-frau
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Beitrag von wasser-frau »

Hallo Kakoli,

danke für die Antwort! Wäre sehr nett, wenn du etwas schicken könntest!

Lg und Dank

wasser-frau
Kakoli
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Beitrag von Kakoli »

schick ich dir gleich, muss noch den Namen löschen :D

kannst mir sonst deine email per pn schicken, manchmal klappt das mit den anhängen hier nicht....
Ich '74
Er ' 77
Kinderwunsch seit Oktober 2011
da ein Spermiogramm im Januar 2012 deutlich macht, dass es auf natürlichem Wege nicht klappen wird...
04/12 1. Icsi 10 EZ, 8 befr., 3 Kryos, 2 Blastos negativ
05/12 1. Kryo, nur eine überlebt das Auftauen, 8- Zeller an Tag 3 negativ
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10/12 2. Kryo 2 8-Zeller und ein 6- Zeller negativ
11/12 3. Icsi 7 EZ, 7 befruchtet, nach PKD nur noch 3 übrig, TF 08.12, Blutungen am 19.12, daher vorgezogener Bluttest an TF + 11-HCG 15, Bluttest am 21.12.-HCG 69, Bluttest am 27.12 HCG 480

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05/14 2. (5) Icsi 8 eizellen, 7 befruchtet, nach pkd 3 eingeschränkt ok negativ
07/14 3. (6.) Icsi Start-hoffentlich wird es die letzte!!!! 14 Eizellen, 11 befruchtet jetzt: embryoscope UND pkd
Horror-nachricht 10 von 11 Eizellen auffällig, nur eine ok-transfer am 28.07. von einem 8-zeller NEGATIV!!!

Jetzt Plan B : EZP bei reprofit in Brünn
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Maxim wird am 18.08.2015 geboren!Alles ist gut!

Carla-Laura
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Beitrag von Carla-Laura »

Hallo, es kann etwa helfen: wenn Du irgendwo auf der Seide von beh. Klinikum findest " zetifikat von z.B XXXX" es reicht auch! habe damals gleiche "Nachfrage" von Finanzamt so gelöst ( war ich damals bei Gennet!!). Es gibt so eine Rechtlinie bzg. Zertifizierung ( bin Wirtsch. Anwältin) LG carla-laura
Zuletzt geändert von Carla-Laura am 22 Mär 2015 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

wasser-frau hat geschrieben:Das Witzige ist, daß es keine Insemination war, sondern ICSI auf den Rechnungen steht. Kann man bei ICSI von Insemination sprechen? Die EZSP wurde mit dem Samen des Ehemanns befruchtet.
Eine Insemination ist es im weiteren Sinne immer. Denn es wird ja auch bei der ICSI ein Samen inseminiert. :-)
Liebe Grüße, Rebella
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LillyHexe
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Finanzamt wg EZS

Beitrag von LillyHexe »

Ich krame dieses Thema nochmal hervor, da ich mich auch gerade damit beschäftige...
Es geht um eine EZS mit Befruchung des Samens von meinem Partner.
Das ist unser "erstes Mal", wir hatten quasi vorher noch keine eigenen Versuche und somit auch weder bei einer Krankenkasse noch beim FA irgendwas in der Art eingereicht...

Der Transfer findet erst noch statt, es ist noch keine Rechnung bezahlt (außer die für die Medikamente). Eigentlich wollten wir in bar bezahlen.
Kann das zu einem Problem beim FA führen? Sollten wir lieber überweisen, damit das über den Kontoauszug nachvollziehbar ist?
Wir sind nicht verheiratet, auf der Rechnung stehen beide Namen drauf (ich als "Abnehmer", mein Freund als "Partner") und die EZS wird nicht erwähnt (nur IVF / ICSI Therapie).
Ist es dem FA im Grunde egal, wer den steuerlichen Abzug geltend macht???
Oder sollte das lieber ich als "Verursacher" sein? Somit muss die Übw dann ja auch von meinem Konto ausgeführt werden...

Wir sind beide bei unterschiedlichen GKV versichtert und nicht verheiratet. Somit haben wir keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Soll ich bei meiner KV trotzdem einreichen, damit die mir das schriftlich ablehnen und ich dieses Schriftstück wiederum beim FA vorlegen kann?


Diese Bescheinigung, dass die Behandlung mit der Berufsordnung übereinstimmt, kann die von den ausländischen Kliniken ausgestellt werden?

Welche Belege / Nachweise könnte das FA evtl. noch verlangen?


Oje, so viele Fragen... :oops: :?:
Ich wäre euch sehr sehr dankbar, besonders euch rebella und Kakoli, wenn ihr dazu noch ein paar Tipps für mich hättet...
Herzlichen Dank schon mal :knuddel:
Gesperrt

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