Kryos verschwunden!

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

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Moderator: RA Wagner

ZweiterGedanke
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Registriert: 27 Apr 2016 21:22

Beitrag von ZweiterGedanke »

der rechnungssteller ist haftbar und leistungspflichtig. total egal, was gesagt wird drumherum: du hast eine rechnung über eine leistung von einer klinik. zieh sie zur rechenschaft und gut ist. nicht aufregen, anwalt einschalten, geld zurückholen.
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