Hallo,
ich bin in der dritten Stimu, die muss aber wahrscheinlich abgebrochen werden.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich den Versuch dann noch habe (es kommt ja weder zur PU noch zum TF). Ich bin bei der DAK versichert.
Bzw. ab wann zählt es denn als Versuch ?
LG
Bella
DAK ...Abbruch vor PU..bitte auch um Antwort durch RA
Moderator: RA Wagner
Hallo Bella,
ich bin zwar nicht bei der DAK, habe aber bei der AOK mangels Follikel eine Stimu abbrechen müssen.
Die Krankenkasse hat trotzdem zu den bisher entstanden Kosten zugezahlt und der Versuch gilt als nicht verbraucht. Verbraucht wäre der Versuch erst dann, wenn eine Punktion stattgefunden hat.
Frag doch einfach in der Klinik nach. Die haben i.d.R. Mitarbeiter, die ausschließlich die Abrechnung mit den KKs machen. Die wissen das und sollten dir Auskunft geben können.
Ich habe übrigens sogar für den abgebrochenen Versuch trotzdem die Zuzahlung für die Medikamente bekommen.
Viele Grüße
Malindi
ich bin zwar nicht bei der DAK, habe aber bei der AOK mangels Follikel eine Stimu abbrechen müssen.
Die Krankenkasse hat trotzdem zu den bisher entstanden Kosten zugezahlt und der Versuch gilt als nicht verbraucht. Verbraucht wäre der Versuch erst dann, wenn eine Punktion stattgefunden hat.
Frag doch einfach in der Klinik nach. Die haben i.d.R. Mitarbeiter, die ausschließlich die Abrechnung mit den KKs machen. Die wissen das und sollten dir Auskunft geben können.
Ich habe übrigens sogar für den abgebrochenen Versuch trotzdem die Zuzahlung für die Medikamente bekommen.
Viele Grüße
Malindi
Ich 40/Mann 45
Söhnchen (6) fest an der Hand!
1. ICSI 04/2016 negativ, 2. ICSI 07/2016 abgebrochen mangels Eizellen, 3. ICSI 08/2016 positiv - Sternchen 9+0, 4. ICSI 12/2016 negativ, 5. ICSI POSITIV!!!!
Söhnchen (6) fest an der Hand!
1. ICSI 04/2016 negativ, 2. ICSI 07/2016 abgebrochen mangels Eizellen, 3. ICSI 08/2016 positiv - Sternchen 9+0, 4. ICSI 12/2016 negativ, 5. ICSI POSITIV!!!!
Hallo,
ausschlaggebend für die Zählweise ist nicht die PU, sondern das Ansetzen der Embryonenkultuer (IVF) bzw. das einbringen der Spermien in die Eizellen (ICSI).
Vgl. Richtlinien über künstliche Befruchtung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/1/ S. 4 Absatz 2
Der Versuch gilt demnach als nicht durchgeführt.
VG, Luzie
ausschlaggebend für die Zählweise ist nicht die PU, sondern das Ansetzen der Embryonenkultuer (IVF) bzw. das einbringen der Spermien in die Eizellen (ICSI).
Vgl. Richtlinien über künstliche Befruchtung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/1/ S. 4 Absatz 2
Der Versuch gilt demnach als nicht durchgeführt.
VG, Luzie