Lieber Dr Peet,
Wir haben eine fully hatched Blastozyste in Qualität AA als Kryo.
Überleben FHB das "Auftauen" genauso gut wie expandierte oder schlüpfende? Und wie hoch ist die Implantationsrate? Habe heute in einer Studie gelesen, die meint bei den geschlüpften ist die Implantationswahrscheinlichkeit geringer als bei expandierten oder schlüpfenden. Eine andere Studie sagt, die Wahrscheinlichkeiten sind gleich.
Was ist Ihre Erfahrung?
Und empfiehlt sich im natürlichen Zyklus ein Transfer an ES+5 oder ES+6?
(Ist eine Spenderblasto von Tag 5)
Danke und LG
hk
Frage zu Blastozyste
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
ob sich eine gehatchte Blastozyste besser/ schlechter kryokonservieren läßt, kann ich leider nicht sagen.
Transferieren sollte man etwas später, bzw ½ Tag früher mit Prog. Anfangen.
Grüße
Peet
ob sich eine gehatchte Blastozyste besser/ schlechter kryokonservieren läßt, kann ich leider nicht sagen.
Transferieren sollte man etwas später, bzw ½ Tag früher mit Prog. Anfangen.
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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- Registriert: 09 Jan 2016 19:14