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Verantwortliche vom Netzwerk Embryonenspende freigesprochen

Verfasst: 14 Dez 2018 12:02
von rebella67
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... gesprochen

Schön. Aber leider folgt daraus nicht, dass zukünftig auch eingefrorene PN-Stadien gespendet werden dürfen. :-(

Verfasst: 14 Dez 2018 12:36
von sowahr
Danke rebella!
Meinst du die Gegenpartei wird hier nochmal Rechtsmittel einlegen wird?

Folgende Informationen waren mir tlw. unbekannt und fand ich deshalb interessant zu erfahren:
"Rechtlich ist dabei relevant, ob es sich um befruchtete oder noch nicht befruchtete Eizellen handelt, der letztere Fall ist strafbar."
"Das Amtsgericht sah zwar grundsätzlich die Strafbarkeit der Vermittlung durch die Angeklagten, sprach sie aber trotzdem frei. Grund dafür war, dass die Vereinsvorstände die Strafbarkeit nicht hätten wissen können. Denn der Verein hatte sich umfassend Rechtsauskunft eingeholt, unter anderem bei Landes- und Bundesregierung sowie dem Deutschen Ethikrat. Erst ab 2016 wurde die Rechtslage durch Musterurteile eindeutig geklärt. Bei den in dem Prozess angeklagten Taten handelt es sich aber um Fälle bis zum Jahr 2015. Nach Ansicht des Amtsgerichts hatten die Angeklagten deswegen in einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ gehandelt und waren freizusprechen."

Verfasst: 14 Dez 2018 22:00
von rebella67
Das weiß ich nicht, liebe sowahr.

Aber aus dem Textabschnitt, den du hier kopiert hast, geht hervor, dass Musterurteile inzwischen entschieden haben, dass 2PN-Stadien als noch nicht befruchtete Eizelle gelten. Das ist ja auch konform mit dem, was ich auf der Seite vom Netzwerk Embryonenspende gelesen habe. Nämlich, dass jetzt keine 2PN-Stadien mehr gespendet werden können.

Zwar ist rein biologisch betrachtet das 2PN-Stadium nicht unbefruchtet, da es sich ja noch im Befruchtungsprozess befindet. Aber die Gerichte haben eben mehr zu sagen als die Biologie.