Hallo Herr Dr Peet,
am 4.12. hatte ich meinen x-ten Kryotransfer und bin (ich kann es kaum glauben) schwanger!
Bisher war ich immer der Auffassung man solle die Medikamente bis zur 12. SSW weiter nehmen. Nun sagt aber die Reproduktionsklinik in der Slowakei, dass ich Estrifam nach der 8. SSW ausschleichen soll. Leider bin ich zu unwissend, diesen Rat einzuschätzen und die ReproKlinik sagt: frag nicht, mach.
Können Sie mir erklären, welche Aufgabe Estrifam von der 8. bis 12 SSW hat?
Wo liegt das Risiko, wenn ich es zu früh absetze und welche Gefahr besteht, wenn ich es zu lange nehme?
LG sun
Sinn Estrifam 8. bis 12. SSW - Vorteil und Risiko
Moderator: Dr.Peet
JHallo,
mit Ende der 12. SSW kann man sicher sein, dass die Placenta genug Östrogen und Prog. produziert. Daher ist es medizinisch sinnvoll erst gegen 10.-11-12. SSW auszuschleichen. Das Risiko ist eine Fehlgeburt.
iGrüße
Peet
mit Ende der 12. SSW kann man sicher sein, dass die Placenta genug Östrogen und Prog. produziert. Daher ist es medizinisch sinnvoll erst gegen 10.-11-12. SSW auszuschleichen. Das Risiko ist eine Fehlgeburt.
iGrüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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