Hallo Dr.Peet,
ich hätte eine Frage bezüglich der Progesteroneinnahme.
Ich habe hier im Forum gelesen, dass der Zeitpunkt der Progesteroneinnahme entscheidend für die Einnistung ist.
Meine Klinik hingegen sagte mir ich soll 6 Tage vor Transfer mit dem Progesteron vaginal beginnen (insgesamt 600mg verteilt auf 3 mal täglich).
Jetzt meine Frage an sie:
Wir werden einen Kryotransfer machen und die Punktion der Eizellen fand gegen Mittag statt.
Wann soll ich ihrer Meinung nach mit dem Progesteron beginnen und kommt es wirklich auf die Uhrzeit der Progesteroneinnahme an?
Freundliche Grüße
Wir
Progesteron
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
ich würde immer den natürlichen Verlauf imitieren (und ein wenig zügeln):
Auslösespritze abends
Tag dazwischen
1.Tag des Eisprunges (dann morgens)----------Beginn der Prog. Sekretion
1.Befruchtung--------ab hier regelm. Prog
2.2 -4 Zeller
3.8 Zeller
4.Morula
5.Blastozyste------------Transfer
Grüße
Peet
ich würde immer den natürlichen Verlauf imitieren (und ein wenig zügeln):
Auslösespritze abends
Tag dazwischen
1.Tag des Eisprunges (dann morgens)----------Beginn der Prog. Sekretion
1.Befruchtung--------ab hier regelm. Prog
2.2 -4 Zeller
3.8 Zeller
4.Morula
5.Blastozyste------------Transfer
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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