Hallo Herr Dr. Peet,
ich trage mich mit dem Gedanken, ERA machen zu lassen. Nun habe ich diesbezüglich ein paar Fragen:
Bei mir ist eine Weitung des Gebärmutterkanals (Zervixstenose mit Adhäsionen) mittels Hysteroskopie nötig, da der Katheter beim Embryotransfer nicht oder nicht tief genug eingeführt werden konnte. Kann die Zellentnahme für diesen Test bei diesem Eingriff mit gemacht werden?
Welche Medikation ist dafür erforderlich, die des Transferzyklus oder kann es mit der Medikation des Probezyklus z.B. Femoston 2/10 gemacht werden? Die Medis des Transferzyklus fände ich etwas heikel, weil ich wegen der Operation keine Blutverdünner (ASS 100) nehmen kann.
Ist es möglich, den Zeitraum der Östrogeneinnahme etwas zu verlängern? Ich käme sonst, wenn ich richtig gerechnet habe, für die Gewebeentnahme genau auf ein Wochenende und der Arzt operiert leider nur an 2 Tagen in der Woche. Wenn ich richtig verstanden habe, geht es ja nur um die genaue Zeitdauer der Progesteroneinnahme oder habe ich da einen Denkfehler?
Vielen Dank und viele Grüße
Susi
Medikation ERA
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
ja, das könnte so gemacht werden (Hystero+ERA). Die Östrogenphase können Sie locker verlängern!!
Grüße
Peet
ja, das könnte so gemacht werden (Hystero+ERA). Die Östrogenphase können Sie locker verlängern!!
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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