Embryonenspende doch strafbar

Antworten
Webstranger
Rang0
Rang0
Beiträge: 69
Registriert: 10 Dez 2013 07:10

Embryonenspende doch strafbar

Beitrag von Webstranger »

Leider hat das BayObLG (Urt. v. 04.11.2020, Az. 206 StRR 1461/19) heute die Spende überzähliger Embryonen als strafbar angesehen. Ein weiterer Schritt zurück gegen die Liberalisierungsbestrebungen.

Klarstellung: In dem Urteil geht es um die nichtkommerzielle Embryonenspende, die bislang als legal angesehen wurde, nämlich die Spende bei künstlicher Befruchtung übrig gebliebener Embryonen die sonst vernichtet werden müssten. Absurd dabei: das soll nur Embryonen im Vorkernstadium betreffen. Die Spende geteilter Embryonen soll straffrei sein. Kommerzielle Embryonenspende war und ist ohnehin strafbar.
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Dankesehr für die Information.

Ich kopiere den Link dazu, den ich in dem anderen Thread gefunden habe, hierher: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ttgegeben/

Da muss es doch noch eine weitere Instanz geben. ... Wer hat Ahnung davon?
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
Webstranger
Rang0
Rang0
Beiträge: 69
Registriert: 10 Dez 2013 07:10

Beitrag von Webstranger »

Leider gibt es keine weitere Instanz (zumindest für Bayern) - das BayOblG ist bereits die Revisionsinstanz. Allenfalls käme eine Verfassungsbeschwerde in Bstracht , aber auch nicht jetzt, weil zuerst wurde der Arroganz wieder zurückverwiesen.... Erst wenn dann der Ausgangspunkt nochmals durchlaufen ist, kann das BVerfG angerufen werden
Antworten

Zurück zu „Embryonenschutzgesetz“