Aktion der HI-Betroffenen

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rebella67
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Aktion der HI-Betroffenen

Beitrag von rebella67 »

Liebe Forumsteilnehmer(innen),

im HI-Forum auf einer anderen Seite haben wir eine Aktion gegen die (gesetzliche) Diskriminierung von Paaren, die ihren Kinderwunsch nur im heterologen System erfüllen können, gestartet. Was wir genau fordern, könnt Ihr im Anhang sehen. Außerdem hat Chrischn die Forderung als Download unter folgender Adresse abgelegt: http://www.klein-putz.de/information/do ... oad&sid=13 . Wir freuen uns, wenn Ihr unsere Aktion unterstützt, sei es durch Eure Unterschrift oder durch Mithilfe bei der Verteilung der Unterschriftenlisten. Jeder, der mitmachen will, schicke bitte eine mail an: aktion-wunschkind@gmx.de. Die Unterschriftenlisten und Anschreiben schicken wir Euch dann im Datei-Format per mail.

Die Aktion dauert bis zum 30. September 2003. Anschließend sollen die gesammelten Unterschriften an den Deutschen Bundestag weiter geleitet werden. Wer nicht die Möglichkeit hat, auf einer der Listen persönlich zu unterschreiben, kann auch als Ersatzunterschrift eine mail an die o.g. Adresse schicken mit Namen und Anschrift oder Wohnort.

Wir freuen uns, über jeden, der uns unterstützt. Liebe Grüße, Rebella.

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Anhang:



Aktion gegen die (gesetzliche) Diskriminierung
von Paaren, die ihren Kinderwunsch nur im heterologen System erfüllen können


Wir fordern die Streichung des § 27a SGB V (1) – 3. und 4., in dem es heißt:

„(1) Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn
3. die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander
verheiratet sind,
4. ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden“.


Begründung:

l Wir meinen, diese Regelung ist verfassungswidrig (Grundgesetz, Artikel 3). Es handelt sich hier um eine Schlechterstellung gegenüber anderen Kinderwunschpaaren, die eine gewisse Anzahl von Versuchen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen, obwohl sie die gleichen Leistungen erhalten.

l Es kann nicht hingenommen werden, dass einer Frau nur deshalb das Recht auf Kostenerstattung für ihre Behandlung abgesprochen wird, weil sie mit einem Mann verheiratet ist, der nicht zeugungsfähig ist. Der Gesetzgeber darf nicht verlangen, dass eine Frau sich ihren Ehemann/ Lebenspartner nach dem Merkmal der Fortpflanzungsfähigkeit aussuchen muß. Dies kommt auch einer Diskriminierung aller zeugungsunfähigen Männer gleich.

l Die Übernahme der Leistung von der Ehe abhängig zu machen, widerspricht unserer modernen Gesellschaft mit einem sehr stark steigenden Anteil (auf Dauer angelegter) nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Kindern. In anderen Rechtsbereichen hat der Gesetzgeber dieser Entwicklung bereits Rechnung getragen, so im neuen Kindschaftsrecht.

l Bestehen zusätzlich zur Zeugungsunfähigkeit des Mannes auch Fruchtbarkeitsprobleme bei der Frau, sind auch diese ungerechtfertigterweise von der Kostenerstattung ausgeschlossen.

l Fortpflanzungsfreiheit ist auch international als Menschenrecht anerkannt, u.a. in der UNO-Frauenkonvention (Art. 16, 1). Sie garantiert „das Recht auf freie und verantwortliche Entscheidung über die Zahl der Kinder und den Abstand der Geburten“. Nicht jeder verfügt über so große finanzielle Möglichkeiten, dass er sich eine Kinderwunschbehandlung von mehreren tausend Euro leisten kann. Die Möglichkeit der Fortpflanzung vom Kontostand abhängig zu machen bezeichnen wir als eine Selektion, bei der sich einkommensstärkere Menschen vermehren dürfen, finanziell schlechter gestellte nicht.

Heterologe Befruchtungen werden sowieso nur dann vorgenommen, wenn beide Partner damit einverstanden sind und wenn ein notarieller Vertrag abgeschlossen wurde, der die Rechte aller Beteiligten, auch die des eventuellen Kindes, absichert. Die Paare, die sich übrigens im Vergleich zu anderen Paaren später deutlich seltener trennen, haben sich ihren Schritt sehr gründlich überlegt. Kinder, die so entstanden sind, werden immer geliebt!


Wir bitten Sie, unsere Forderung mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen. Die Unterschriftenlisten werden im September 2003 an den Deutschen Bundestag geschickt. Alternativ zur Unterschrift können Sie auch Ihren Namen + Anschrift mailen an: aktion-wunschkind@gmx.de . Dort können Sie auch eventuelle Fragen stellen.


Aktion Wunschkind - eine Aktion von Betroffenen mit Unterstützung von www.wunschkinder.net
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Rebella,

ich habe einen Brief an die Bundesgesundheitsministerin verfaßt. Als Option habe ich einen Satz aufgenommen, der Eure Forderungen aufgreift.

Viele Grüße und viel Erfolg für Eure Aktion. Andreas
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hallo Andreas,

danke erst mal, dass Du heute Nachtschicht eingelegt hast und uns bei Deinem Brief auch mit berücksichtigst. Finde Deinen Brief ausgezeichnet.

Hätte dazu nur zu bemerken, dass er nicht allein an das BMG gehen darf, da von dort leider nicht so sehr viel zu erwarten ist. Die sind ja auch nicht die einzig Mächtigen. Es gibt noch ein paar andere interessante Personen. Ich habe mir als Hauptansprechpartner für unsere HI-Aktion Frau Gudrun Schaich-Walch herausgesucht: www.gudrun-schaich-walch.de . Finde sie sowohl von ihrer Position als auch von ihrer Arbeit her interessant.

Gruß, Rebella
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Rebella,

danke für Deine Komplimente. :-)

Briefadressaten: die erste Protestwelle soll auf Ulla Schmidt und das BMG treffen. Weitere Adressaten sind natürlich wichtig.

Gudrun Schaich-Walch: stelle bitte ihre Daten zusammen und schreibe einen Beitrag in Zottels Ordner:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=9873

Name, Partei
Funktion
Adresse
Mail
Homepage

Viele Grüße. Andreas
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