Zahlen und Fakten zur Kiwu-Behandlung

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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hallo Andreas,

das mit den 9.100 Geburten (wie unter 2c angegeben) kannst Du so nicht rechnen. Ich habe das mal nachgerechnet und bin zu dem Schluß gekommen, dass sich wohl auch Herr Spiewak da etwas vertan haben muß. (Oder die Daten sind einige Jahre alt, da mag das noch gestimmt haben). Es ist auch nicht besonders leicht, die Anzahl der Kinder durch IVF / ICSI aus dem D.I.R. (Seite 9) abzulesen. Ich zumindest komme auf 12.000 Kinder (2001).

Fehlerquelle Nr. 1 – es werden nur die dort genannten Geburten genannt. Die nicht erfassten Schwangerschaftsausgänge werden nicht mit berücksichtigt. Hier ist eine Hochrechnung gefragt.

Fehlerquelle Nr. 2 – Anzahl der Geburten ist nicht gleich Anzahl der Kinder. 23% Zwillinge und 1,6% Drillinge erhöhen die Anzahl der Kinder um gut 26%!

Hier also meine Rechnung:

5330 (Einlinge) + 2*1619 (Zwillinge)+ 3*113 (Drillinge) = 8907 Kinder.

Bei 3554 Schwangerschaften wurde nicht an die Kliniken zurück gemeldet, ob eine Geburt erfolgte. Diese würde ich im gleichen Verhältnis aufteilen, wie die registrierten Schwangerschaftsausgänge. Dabei käme es in 74,27% aller Fälle zu Geburten = 2.473 Geburten. Diese könnte man dann wieder im gleichen Verhältnis nach Einlingen, Zwillingen und Drillingen aufteilen:

1.866 (Einlinge) + 2*568 (Zwillinge)+ 3*39 (Drillinge) = 3119 Kinder.

Macht zusammen 12.026 Kinder. Diese Zahl schätze ich noch untertrieben ein, da ich meine, dass Fehlgeburten eher an die KiWu-Zentren zurück gemeldet werden, weil danach weiter gemacht wird. Diejenigen, die ihr Kind endlich haben, vergessen es und werden nie wieder gesehen.

Bei 734.475 Lebendgeburten in 2001 (und hier handelt es sich wirklich um die Anzahl der Kinder) ist das schon fast jedes 60. Kind!

365 Tage * 24 Stunden * 60 Minuten = 525.600 Minuten

525.600 Minuten / 12.026 Kinder = 43,7. Etwa alle 44 Minuten wird also ein solches Kind geboren.


Soviel für heute. Ich arbeite noch an einer anderen Rechnung zum Thema:
„Die Rentenbeiträge unserer Kinder gehören uns Selbstzahlern allein.“
Werde hoffentlich bald bekannt geben können, um welchen Betrag es sich hierbei handelt.

Liebe Grüße, Rebella
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Wir Selbstzahler fordern, dass die Rente, die unsere von der Gesellschaft nicht gewollten Kinder erwirtschaften, dann auch in unseren Familien bleibt.

Begründung:

Nach dem Statistischen Jahrbuch für das Jahr 2002 zahlt jeder Arbeiter oder Angestellte jährlich ca. 7.200 Euro in die Rentenkasse ein (Durchschnittswert für das Jahr 2000). Bei einer Erwerbsquote von ca. 72% aller 15 – 65-Jährigen zahlt im Schnitt jeder Arbeiter und Angestellte diesen Betrag über 36 Jahre, daraus ergibt sich ein Zeitwert von ca. 260.000 Euro. Da etwa drei viertel aller Arbeitnehmer Arbeiter und Angestellte sind, kann man davon ausgehen, dass in 30 - 40 Jahren, wenn wir das Rentenalter erreicht haben und die erste Generation der IVF / ICSI voll im Erwerbsleben steht, auch drei viertel von ihnen Arbeiter und Angestellte sind.

Nach dem vom Statistischen Bundesamt unter http://www.destatis.de/basis/d/bevoe/bevoetab3.htm veröffentlichten Tabelle hatten 20 Jährige (Durchschnitt Männer und Frauen) im Jahr 2000 noch eine Lebenserwartung von 58,7 Jahren – sie werden also 78,7 Jahre im Durchschnitt, 40 Jährige konnten noch mit 39,15 Jahren rechnen – prognostiziertes Alter: 79,15 Jahre. Da die meisten IVF und ICSI – Kinder mit durchschnittlich etwas über 30 Jahren bei den Eltern entstehen, würde ich mit einer durchschnittlichen Lebenswartung der Eltern von 79 Jahren weiter rechnen. Bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren müsste die Rente also auf 14 Jahre verteilt werden.

Nach dem D.I.R. 2001 gab es in 2001 in Deutschland 46.055 Paare, die eine IVF oder ICSI haben in 75.086 erfaßten und davon 73.819 plausiblen Zyklen durchführen lassen, wobei es bei 7.507 Zyklen nicht zu einer Punktion kam. Daraus entstanden (hochgerechnet) etwa 12.000 Kinder bei rund 9.500 Paaren. Somit ließe sich schlussfolgern, dass auf etwa 6 Versuche ein Kind kommt (die nur etwa halb so teuren Zyklen, in denen es nicht zur Punktion kam, würde ich hierbei nur als halben Versuch deklarieren).

Wir Kinderwunschpaare wollen wenigstens untereinander solidarisch sein, ob erfolgreich oder nicht. Daher würde ich die Rentenbeiträge unserer Kinder dann auch so verteilen, dass der volle Rentenbeitrag eines Kindes für 6 selbstgezahlte Versuche umgelegt wird. (Wer z.B. nur 3 Versuche hatte, bekommt den halben Betrag.)

Da vorsichtig geschätzt zwei Drittel aller Paare am Ende erfolglos bleiben (Wer hat genaue und belegbare Zahlen?), kann man davon ausgehen, dass im Durchschnitt auf jedes Paar 4 Versuche kommen. Durchschnittlich kämen somit auf ein Paar zwei Drittel der erwirtschafteten Rente eines Kindes.

Zwei Drittel von 260.000 Euro sind rund 173.000 Euro. Diese wären auf 14 Jahre zu verteilen, das macht pro Jahr gut 12.000 Euro. Daraus läßt sich eine durchschnittliche zusätzliche monatliche Rente für alle selbstzahlenden Kinderwunschpaare von gut 1.000 Euro ableiten.

Dies ist allerdings nur der Zeitwert. In 30 – 40 Jahren wird die Inflation so weit fortgeschritten sein, dass 1.000 Euro nicht mehr gleich 1.000 Euro sind. Daher vergibt die LVA sogenannte Entgeltpunkte für die eingezahlten Beträge. Wie sich diese genau errechnen, konnte ich bisher nicht herausfinden. Da mir gerade die Abrechnung meines Mannes vorliegt – er hat in 20 Versicherungsjahren 13,9733 Entgeltpunkte erworben, woraus sich bereits ein Anspruch von 361,35 Euro ergibt, könnte ich die Zahlen einfach ins Verhältnis setzen und dann würde es für einen Rentenanspruch von 1.000 Euro 38,6 Entgeltpunkte geben (Boh, damit wären wir aus dem Schneider!). Ich glaube aber nicht, dass es sich ganz so einfach ermitteln läßt. Vielleicht arbeitet ja eine von Euch bei der LVA und korrigiert mich?

Um Missinterpretationen vorzubeugen – es ist selbstverständlich nicht unser Anliegen, deshalb Kinder zu bekommen, damit wir später ihre Beiträge einheimsen können. Ich habe hier nur mit der nun mal praktizierten Hand in den Mund – Wirtschaft unseres Rentensystems gerechnet und argumentiert.

Wer nicht mit investiert, soll auch nicht mit profitieren!


Ich bin für jeden Tipp dankbar, um meine Rechnung noch zu vervollkommnen oder zu präzisieren. Auch eine Plausibilitätsprüfung von anderer Seite wäre nicht verkehrt.

Liebe Grüße, Rebella
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Laut Renate Schmidt (Chat Tagesspiegel) stehen wir mit unserer Geburtenrate an 181. Stelle von 191 Ländern.
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Mondschaf
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Beitrag von Mondschaf »

Hi allerseits,

hier eine Info aus der Schweiz:

http://www.kinderwunsch.ch/n-letter/nfl_index.cfm

(Vielen Dank, Claudia_C!) :D

Dort wird diskutiert, ob die Krankenversicherungen nicht einen Teil der Kosten für die Behandlungen übernehmen sollten.

Bern (sda) Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-SWISS) führten unter dem Titel "publifocus" in den Monaten Februar und März moderierte Diskussionsabende zur In-vitro-Fertilisation durch. Am Dienstag präsentierten sie in Bern die Ergebnisse. ....
(das klingt für meine unbedarften Ohren ja recht hoch angesiedelt)

.... Begründet wird die Forderung damit, dass Unfruchtbarkeit eine Krankheit sei und deshalb in den Grundversicherungskatalog aufgenommen werden müsse. Von Seiten der Krankenversicherer kam am Dienstag keine Opposition auf diese Forderung....

....Fritz Britt, BSV-Vize-Direktor und Präsident der Kommission für Leistungsfragen sagte, die Frage nach der Kassenpflicht sei eine gesellschaftliche und ethische Frage. Aufgrund der Ergebnisse würde diese im Herbst in der Kommission jedoch erneut diskutiert. "Ein Entscheid fällt frühstens im kommenden Jahr", sagte Britt.

Hintergrund dazu laut "Blick", dass der Schweizer Bundesrat meinte, die Schweizer hätten zu wenig Kinder (durchschnittlich 1,5 oder so) und es besser wäre, wenn jede Familie ca. 3 Kinder hätte.
Da wurde argumentiert, dass viele auf natürlichem Weg auch gar keine Kinder bekommen könnten und sich es nicht leisten können, eine KB zumachen.
Deshalb steht nun zur Debatte, dass evtl. die Krankenkasse die KB bezahlen könnten. (Danke, Linka!)

Rebella, entschuldige bitte, wenn Du kein Feedback zu Deinen Berechnungen von mir bekommst. Ich kann da nur mit staunenden Augen zugucken und hoffen, dass es irgendwann eine anerkannte Legasthenie in Bezug auf die Mathematik gibt. :roll: Leider hat die gesellschaftliche Randgruppe der mathematischen Legastheniker eine noch geringere Lobby als die Kinderwünschis. :wink:

Liebe Grüße

Mondschaf
Zuletzt geändert von Mondschaf am 20 Jun 2003 20:14, insgesamt 1-mal geändert.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Liebes Mondschaf, dabei gehört gar nicht so viel Mathematik dazu. Nur Addition, Multiplikation und Prozentrechnung. Wichtig wäre es zu erkennen, wenn ein grundsätzlicher Denkfehler dabei wäre. Je länger ich aber darüber nachdenke, meine ich, daß die Rechnung o.k. ist. Leider fand sich bisher keiner, der mir das Gegenteil bewies.

Falls ein Fehler vorliegen sollte: Mit 900 Euro mehr Rente pro Monat wären wir doch auch zufrieden, stimmt´s? Gruß, Rebella

Dein Hinweis auf die Schweiz ist aber sehr wichtig. Sehr gut, daß Du das recherchiert hast. Rebella
silja
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jusristische frage

Beitrag von silja »

hi,
habe die beiträge quergelesen und finde es toll, wieviel gedanken ihr euch hier macht. wie werden diese berechnungen nach aussen getragen?

mir ist noch aufgefallen, dass die argumentation pro künstliche befruchtung oft auf das thema rente hinauslaufen. ist ja auch richtig.
ich befürchte nur, dass dies ein argument ist, das man vom tisch wischen kann, ..
'die paar kinder machen den kohl auch nicht fett' ... oder .. 'die fehlenden rentenbeiträge werden über andere quellen finanziert.' und dann steht man da und kann eigentlich wenig dagegen setzen.

ich denke, dass es gut wäre, wenn vor allem der anstoß käme, die frage juristisch zu klären, denn was gesetz ist, gilt dann eben, da lässt sich nicht dran rummauscheln. ich meine, die frage, ob sterilität eine krankheit ist. ich bin leider in diesem bereich absoluter laie, gibt es nicht jemand der einen juristen kennt? vielleicht gibt es ja irgendeinen anfänger, der sich in der öffentlichkeit mit so einem thema profilieren möchte :wink: so wie in den ami-filmen ... nee, aber im ernst ...
z.b.: eine eileiterenzündung ist eine krankheit und wird ja auch auf kosten der gkv behandelt, solange bis die entzündung weg ist, ein hodenhochstand bspw. wird auch im frühen kindesalter behandelt. nur ist es die frage, werden auch die aus den krankheiten resultierenden fertilitätsstörungen von der krankenkasse bezahlt ..??
ich suche immer beispiele, die man vergleichen kann, ist aber schwierig. wenn jemand bspw. einen autounfall hat, wird er über gkv operiert und soweit möglich 'wiederhergestellt'. das wäre dann der zustand wie bspw. nach dem abklingen einer eileiterentzündung. die akute krankheit wurde medizinisch versorgt. in diesem falle wäre bspw. die folge eine eileiterverklebung und als konsequenz die steriliät der frau. gut. nun betrachtet es der gesetzgeber als private lebensplanung, diese sterilität zu 'überwinden' und die fortpflanzung - grundvoraussetzung menschlichen lebens überhaupt - auf therapeutischem wege zu erzielen. der unfallverletzte wurde soweit stabilisiert, dass er lebensfähig ist. müsste man jetzt nicht als gesetzgeber auch so argumentieren, dass es seine private lebensplanung ist, sich weiter zu therapieren, damit bspw. laufen ohne rollstuhl wieder möglich wird? ist das möglicherweise jetzt schon so????

die entscheidende frage ist, wie wird krankheit definiert und was ist aufgabe der gkv. die zahlt ja nicht nur bei krankheiten, sondern auch vorsorgeuntersuchungen ..

ich fände es super, wenn es jemand mit sachverstand gäbe, der diese diskussion in der öffntlichkeit zur sprache bringt.

wer käme da in frage??

lg silja
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hallo silia,

interessanter Aspekt. Den Vergleich mit dem Rollstuhl haben wir (Aktion Wunschkind, HI-Betroffene) auch in unserem Brief an den Bundestag. Darin heißt es u.a.:

„Die oft gehörte Begründung, dies könne keine Kassenleistung sein, weil die Krankheit Unfruchtbarkeit nicht geheilt wird, hinkt. Denn auch Männer, die z.B. nach einer TESE Vater werden, sind trotz der Behandlung immer noch unfruchtbar, wobei die von der WHO anerkannte Krankheit Kinderlosigkeit geheilt wurde. Mit derselben Begründung müsste man Querschnittsgelähmten den Rollstuhl und Diabetikern das Insulin vorenthalten.“

Weiß nicht recht, wer da in frage käme. Von den hiesigen Usern könntest Du Dich vielleicht mal an Suppenhuhn und Petel wenden. Die beiden haben mir bei einer rechtlichen Frage hier schon mal sehr gut geholfen. Insgesamt wird es sicher schwer, denn unser Gesetzgeber meint ja wohl, es wäre keine Krankheit. Da müssten erst mal die Gesetze angegangen werden, was schwierig ist. Wir sollten aber jede Fährte verfolgen. ...
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Veronique
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Beitrag von Veronique »

:D :D Hallo!

Ich bin gerade dabei, noch einmal ein paar Schreiben an Politiker zu formulieren und bräuchte folgende Info:

Ungefähre Zahl der Kinder, die durch homologe Insemination entstehen - die steht ja auch auf der Abschuss-Liste als KK-Leistung. Vielleicht habe ich hier was überlesen, aber ich habe nur Angaben zur heterologen Ins. gefunden. Kennt jemand die Größenordnung?

Man kann ja eigentlich auch die Kiddys hinzurechnen, die durch künstliche Befruchtung im Ausland entstehen!

LG Vero
JBB
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Beitrag von JBB »

@silja
Diese Frage habe ich schon mal vor längerem an Andreas gestellt, er wollte das von einem Juristen klären lassen.
Auf der Demo habe ich ihn noch mal auf das Thema angesprochen. Die Antwort ist recht niederschmetternd.
Um Sterilität als Krankheit anzuerkennen, müssten wir uns auf den Klageweg gegeben und das könnte JAHRE dauern. Bis dahin sind die meisten von uns aus dem Alter raus, wo man noch an Kinder denken könnte :evil: .

Du hast aber recht:
Alles, was KEINE medizinisch notwendige Heilbehandlung ist, kann der Gesetzgeber leicht kürzen. Sowohl der Rollstuhl als auch die Sehhilfen gehören zur Kategorie "Hilfsmittel". Die Sehhilfen werden demnächst ganz weggesägt, aber bei Rollstühlen würde das die breite Öffentlichkeit als unmoralisch ansehen. Leider hat die KB nicht die selbe Lobby.
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Liebe Vero, leider scheint noch keiner die Größenordnung zu kennen. Habe mich auch schon dafür interessiert. Vielleicht sollten wir eine Schätzung vornehmen, wenn es nicht anders geht? Man könnte einige Docs fragen, wie hoch der Anteil der homologen Insemination ist und dann hochrechnen. Ein Problem könnte allerdings sein, dass solche Vorgänge auch von ganz normalen Gyns durchgeführt werden - keine Ahnung, ich könnte es mir aber vorstellen. Vielleicht finden wir aber auch einen Doc, der uns da eine Quelle liefert? Gruß, Rebella
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