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Das haut dem Faß den Boden aus ...

Verfasst: 14 Mai 2003 13:01
von Sam Biene
Hallo zusammen,

meine Arbeitskolleging hat mir heute eine Kopie eines Zeitungsartikels aus "Die Welt" gegeben ...

Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

Berlin - Deutsche Krankenversicherungen müssen für Familienvmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen - selbst wenn dise gar nicht in Deutschland wohnne, sondern in ihrem Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens.
Diese bisher weithin unbekannte Ausweitung der kostenlosen Mitversicherung wurde in dieser Woche vom Parlamentarischen Staatssekretär Franz Thönes (SPD) aus dem Bundesgesundheitsministerium auf Grund einer Anfrage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU) enthüllt.
Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten richte sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Grundlage seien, so Thönnes, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968.
Frau Steinbach fördert jetzt, diese Bevorzugung ausländischer Familienangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen abzuschaffen: "Deutschen Krankenversicherten ist die Einbeziehung von Eltern in die Familienmitversicherung verwehrt." Bei Deutschen dürften nur ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden.
So funktioniert laut Thönnes die Hilfe: Die in den erwähnten Staaten lebenden Familienangehörigen erhalten im Krankheitsfall zunächst Leistungen der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates. Die Kosten werden anschließend von der deutschen Versicherung erstattet. Das geschehe je Familie in monatlichen Pauschbeträen, die jährlich vereinbart würden. Die Eltern eines Versicherten seien anspruchberechtigt, wenn sie im Wohnsitzstaat nicht selbst auf Grund einer eigenen Versicherung und der Versicherung einer anderen Person leistungsberechtigt sind und der Versicherte ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist. In der Türkei habe sich der vereinbarte Monatspauschbetrag für die Betreuung einer Familie 1999 auf umgerechnet 17,75 Euro belaufen. Wohnten die Angehörigen in Deutschland, ist es erheblich teurer. Die Gesamtsumme, wieviel die deutschen Krankenkassen jährlich auf Grund dieser Regelung in das Ausland zahlen nannte der Staatssekretär nicht.
Nach Ansicht von Frau Steinbach muss diese Ungleichbehandlung "im Zuge der Umstrukturierung des Gesundheitswesens für ein Sparprogramm beseitigt werden." Staatssekretär Thönnes betont dagegen, die Bundesregierung plane "insoweit" keine Änderung des Abkommens mit der Türkei und des ehemaligen Jugoslawien.
Außerdem kritisiert Frau Steinbach, dass die Bundesregierung das Gesamtvolumen für diese Versicherungsausgaben verschweigt: "Die Zahlen müssen auf den Tisch."
Jochen Kummer

... Mich hat das heute morgen aus den Socken gehauen ... Und selbst wenn es "nur" ein paar tausend Euro sind, ist das für mich völlig unverständlich ... Was müssen wir eigentlich noch alles mit unserer Krankenversicherung tragen und zukünftig auf Leistungen verzichten, damit andere davon profitieren ...

P.S: Habe den Artikel abgeschrieben ... Bitte also nicht auf Rechtschreibung achten :roll:

Verfasst: 14 Mai 2003 13:14
von bambam
hallo sam biene

ich kenne diese regelung sie wurde damals im zuge der ersten gastarbeiter in den 60ern jahren eingeführt, ist aber bis zur jetzigen diskussion über die gesundheitsreform nie in erscheinung getreten, da nur die wenigsten wussten das es so eine regelung gibt, erst die kommission für die jetzigen vorschläge hat diese regelung ans licht gebracht
wenn ich es noch richtig im kopf habe war der kostenteil so ca. deutlich unter 5% der gesamtkosten in der gkv, also normalerwesie nicht erwähnenswert, da diese leistung auch nur auf antrag gezahlt wurde

Verfasst: 14 Mai 2003 13:27
von Stoibinchen
Das ist ja echt eine Frechheit !!! Wenn ich in ein anderes Land ziehe, zahlt meine Krankenkasse doch auch nicht die Behandlungen meiner Mutter. Deutschland ist echt ein Wohlfahrtsland !!! Jeder, der zu uns kommt, darf die Hände aufhalten, und unsereins muß betteln.

Nur lagsam...

Verfasst: 14 Mai 2003 22:59
von Ruxi
Hallo, beruhigt euch bitte,

Ich kenne dieses Gesetz nicht ud habe nicht richtig verstanden was damit gemeint wird.
Bitte aber nicht verallgemeinern! Die Ausländern haben es schwer genug, in ihrem Land und auch hier. Ich wünsche euch ihr sollt diese Erfahrung nicht machen!
Ich sage nichts mehr, denn hier ist nicht den richtigen Forum dafür.

Beruhigt euch, bitte,

Ruxi

Verfasst: 15 Mai 2003 08:37
von JBB
Jeder, der zu uns kommt, darf die Hände aufhalten, und unsereins muß betteln
lasst uns bitte sachlich bleiben..............!

Verfasst: 15 Mai 2003 08:42
von Maggie + Tim
Da bin ich ganz deiner Meinung, Bea.

Diese Gesundheitsreform bringt teilweise ziemlich interessante Charakterzüge ans Licht hier :wink:

Verfasst: 15 Mai 2003 22:42
von rebella67
unter 5% nicht erwähnenswert?

Die Kosten, um die wir uns hier streiten müssen, sind etwa 0,2% der Ausgaben der GKV! Ich finde auch, daß das nicht der Rede wert ist. Daher sollten sie nicht gestrichen werden.

Rebella

Verfasst: 19 Mai 2003 22:38
von Lou
... und es begann ein großes Hauen und Stechen ...

Kann Maggie und Tim nur zustimmen.