Nächste Woche gibt es 2 wichtige Ereignisse:
1. die neuen Mitglieder des neu gestaltetetn Ethikrates werden bekannt gegeben.
Nach längerem Streit , besonders seitens der Abgeordneten ( welche früher maßgeblich das Eschgesetz ausgestaltet haben, Enquetekommission - einseitige Berater..)
wird es einen neuen Ethikrat mit
26 Mitgliedern geben.
13 werden von der Regierung (CDU-CSU + SPD) ausgewählt : Bekanntgabe am Mi, den 13.02.08
13 vom Parlament : Bekanntgabe am Do, den 14.02.08
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=31286
2. am 14.02.08 findet im Bundestag eine öffentliche Bundestags-Debatte wegen einer geplanten Änderung des sog. Stammzellimportgesetzes statt.
Dabei geht es wie ja alle ständig betonen NICHT um das Eschgesetz ... aber natürlich stimmt das nicht ganz
In der Bundestagsdebatte wird es sicherlich wieder Streit und Angriffe ( Moralkeule ect) geben über den Status von menschlichen Embryonen..unabhängig davon ob de nun ausländisch oder vor einem bestimmten Stichtag des deutschen Bundestags gezeugt wurden..
Innerhalb der Parteien gibt es konträre Positionen, selbst bei der CDU (z.B Christina Köhler gegen Katherina Reiche)
Besonders gespannt bin ich ob irgendjemand in der Debatte auch mal die vielen deutschen
eingefrorenen gerade-eben-noch-nicht Embryonen, die Vorkernstadien erwähnt,
Denn besonders auch auf diesem Unterschied beruht ja die ganze ( bisher irgendwie verlogene) Debatte und der Erhalt des Eschgestzes.
im Ausland gibt es ja so viele ( überzählige oder chancenlose..)eingefrorene Embryonen wegen der Reprobehandlungen
in Deutschland ja angeblich nicht !
allerdings erwähnte Katherina Reiche ( CDU pro Forschung Stammzellimport)– politisch unkorrekt- schon 2003 in der Welt:
http://www.welt.de/print-welt/article27 ... ieren.html. Über 60 000 befruchtete Eizellen (Vorkernstadien) lagern allein in Deutschland im ewigen Eis, ohne je die Chance zu erhalten, den Mutterleib zu erreichen. Ich bin dafür, dass Eltern das Recht erhalten, diese verworfenen Eizellen der Medizin zu spenden. Dafür bedarf es klarer ethischer, rechtlicher und fachlicher Vorgaben.
Es ist ja Fakt, dass ein Teil dann auch verworfen wird . keine Spende an Paare oder für die Forschung, möglich...so wie im Ausland..
Um diese deutsche Doppelmoral nicht auffliegen zu lassen und um nicht das Eschgesetz wegen des Stammzellimportgesetzes ändern zu müssen...gibt es anscheinend so etwas wie eine Art poltisch berechnendes Stillhalteabkommen seitens der Befürworter einer Verschiebung des Stichtags und ebenso der Gegner..man verschweigt die vielen deutschen PN- Vorkernstadien,
oft werden die nur als Eizellen bezeichnet, was natürlich nicht stimmt..
Man will weiter ausländische embryonale Stammzellen
einerseits für Grundlagenforschung
aber auch für die Anwendungsforschung
für mögliche Therapien nach Deutschland importieren
– Stammzellexport zu uns geht aber NUR bei Ländern die selbst kein Eschgesetz haben – schon Klasse!
Jetzt geht es NUR um die Veränderung des Stichtags von 2002 auf den 1.Mai 2007 fürs deutsche ach so gute Gewissen..
wenn wir das Datum der Importerlaubnis für ausländische embryonale Stammzellen HINTER deren Enstehungsdatum legen, dann können wir von der „ UNMORAL“ des Auslands ( die ohne Eschgesetz )und der ausländischen Stammzellgewinnung profitieren
die Stammzellen aus ausländische Embryonen sind ja ohne deutschen Auftrag entstanden...( als ob es nicht bekannt wäre dass Unfruchtbarkeit, überzählige E. unabhängig von Stichtagen ist..auch in zukunft nicht abgeschafft wird..)
und bei uns gibt es ja keine deutschen überzähligen Embryonen ... PN-Stadien existieren hier ja nicht als ethisch-moralisch relevantes Faktum.
Für die vermutlich sehr kontroverse Debatte sind 3 Stunden geplant
.. wird bei Phoenix live im Fernsehen und auch als Live-stream im Internet am Do gegen 9 Uhr übertragen:
http://www.phoenix.de/tv_programm/2008/ ... /1.1.a.htm#
http://www.rene-roespel.de/0802stammzellen.htmRene Röspel ( Spd) wird angeblich Leiter des neuen Ethikrats ( war er früher auch bei der Enquete kommission, sicher wichtiger Mitgestalter des Eschgsetzes), homepage:
Zu den Genehmigungsvoraussetzungen gehört,
dass die menschlichen embryonalen Stammzellen in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 01. Januar 2002 gewonnen wurden. Außerdem dürfen nur embryonale Stammzellen nach Deutschland importiert werden, die aus Embryonen gewonnen wurden, die zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt wurden und hierfür nicht mehr verwendet werden können.
Damit wurde einerseits der Position der überwiegenden Mehrheit des Bundestages entsprochen, nach der für deutsche Forschung kein Embryo zerstört werden dürfe
(...)
Wenn das Datum der Stichtagsregelung in der Vergangenheit liegt, wird der Zielsetzung des Gesetzes entsprochen, „„zu vermeiden, dass von Deutschland aus eine Gewinnung embryonaler Stammzellen . . . veranlasst wird.““ Die Verschiebung des Stichtages hat keinerlei Auswirkungen auf das deutsche Embryonenschutzgesetz mit seinem hohen Schutzstandard.