Geschwisterversuch - Kostenübernahme PKV ?

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Matti
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Geschwisterversuch - Kostenübernahme PKV ?

Beitrag von Matti »

Hallo,
Weiß jemand ob nach einer erfolgreichen Icsi ( die 3. hat geklappt) man Chancen hat auf eine weitere Kostenübernahme durch die PKV für einen Geschwisterversuch hat?
Mein Mann galt als 'Verursacher' und seine Versicherung hat die Kosten übernommen. ich bin bei der GKV versichert. besteht dort sonst vielleicht die Möglichkeit einer teilweisen Kostenübernahme?
Wer hat Schon Erfahrung mit dem Folgeantrag?
LG Matti
Klinikwechsel nach Bonn
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RA Wagner
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Kostenübernahme PKV Geschwisterkind

Beitrag von RA Wagner »

Hallo Matti,

nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass ein Rückgriff auf die GKV nicht erforderlich ist, da eine Kostenübernahme durch die PKV Ihres Mannes gegeben sein dürfte.

Ausgehend davon, dass Ihr Mann weiterhin als „Verursacher“ anzusehen ist kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hier von einer Verpflichtung der PKV zur Kostenübernahme ausgegangen werden, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass der angestrebte Embryotransfer zur gewünschten Schwangerschaft führt, mindestens 15 % beträgt. Die Wahrscheinlichkeit wird unter Berücksichtigung Ihres Alters gemäß dem IVF-Register ermittelt und erhöht oder verringert sich gemäß individueller Umstände.

Hinsichtlich des Geschwisterkindes ist die Rechtsprechung eindeutig. Gemäß dem Urteil des BGH vom 12.07.2006 (IV ZR 173/05) kann die Kostenübernahme durch die Versicherung nicht mit dem Argument abgelehnt werden, dass das Paar bereits ein gemeinsames Kind hat. Gleiches gilt übrigens auch dann, wenn das Paar bereits Eltern von zwei gemeinsamen Kindern ist (BGH, Urteil vom 13.09.2006 – IV ZR 133/05).

Die PKV Ihres Mannes müsste daher (soweit die oben genannte Wahrscheinlichkeit von mindestens 15 % gegeben ist; was in der Regel bei einem Alter der Frau von unter 40. Jahren bejaht werden kann) die Kosten für weitere Versuche übernehmen.

Ich wünsche Ihnen viel Glück!

Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Matti
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Beitrag von Matti »

Vielen Dank für die Auskunft!
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