Finanzamt will Bescheinigung über ESchG
Moderator: RA Wagner
- kleinepueppy81
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Finanzamt will Bescheinigung über ESchG
Hallo Ihr Lieben,
ich habe beim Finanzamt unsere letzten beiden ICSIs aus Prag bei der Erklärung angegeben. Ich hatte die Rechnungen sogar deutlich mit ICSI und Punktion und so unterstrichen. Nun jetzt wollen Sie dennoch einige Sachen geklärt haben.
Unter anderem:
Bescheinigung vom in tschechien behandelnden Arzt das die beiden durchgeführten Befruchtungen den Vorgaben des ESchG entsprochen haben
Also wir hatten zwei ICSIs mit Blastotransfer, wobei bei der 1. 11 Eizellen punktiert wurden, 9 wurden befruchtet. Im Endeffekt wurden mir 2 Blastos (Tag 5) eingesetzt. keine kryos
Bei der 2. ICSI hatte ich 7 Eizellen, und 5 wurden befruchtet , am Tag 4 wurden mir 1 Blasto und eine Morula eingesetzt. Keine Kryos.
Gennet kann (will) keine Bescheinigung ausstellen ,dass das Embryonenschutzgesetz eingehalten wurde.
Es ist nun fraglich, ob ein Verstoß bestanden hat. Eigentlich ja nicht. Laut deutschem Mittelweg könnten ja soviele Embryonen weiter kultiviert werden, soviel wie nötig sind, um nachher 2/3 Blastos zu erzeugen.
Jetzt weiß ich nur noch nicht, wie ich das dem Finanzamt klar machen soll. Gibt es Gerichtsurteile über die Weiterkultivierung und das es kein VErstoß dagegen ist?
LG und vielen DAnk schon mal
ich habe beim Finanzamt unsere letzten beiden ICSIs aus Prag bei der Erklärung angegeben. Ich hatte die Rechnungen sogar deutlich mit ICSI und Punktion und so unterstrichen. Nun jetzt wollen Sie dennoch einige Sachen geklärt haben.
Unter anderem:
Bescheinigung vom in tschechien behandelnden Arzt das die beiden durchgeführten Befruchtungen den Vorgaben des ESchG entsprochen haben
Also wir hatten zwei ICSIs mit Blastotransfer, wobei bei der 1. 11 Eizellen punktiert wurden, 9 wurden befruchtet. Im Endeffekt wurden mir 2 Blastos (Tag 5) eingesetzt. keine kryos
Bei der 2. ICSI hatte ich 7 Eizellen, und 5 wurden befruchtet , am Tag 4 wurden mir 1 Blasto und eine Morula eingesetzt. Keine Kryos.
Gennet kann (will) keine Bescheinigung ausstellen ,dass das Embryonenschutzgesetz eingehalten wurde.
Es ist nun fraglich, ob ein Verstoß bestanden hat. Eigentlich ja nicht. Laut deutschem Mittelweg könnten ja soviele Embryonen weiter kultiviert werden, soviel wie nötig sind, um nachher 2/3 Blastos zu erzeugen.
Jetzt weiß ich nur noch nicht, wie ich das dem Finanzamt klar machen soll. Gibt es Gerichtsurteile über die Weiterkultivierung und das es kein VErstoß dagegen ist?
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Kiwu seit 2008
7 ICSIs, 5 Kryos, 5 IUIs, unzählige GV nach Plan und 5 Sternenkinder, bis unsere Maus im Alter von 1,5 bei uns einzog.
Wir sind unendlich glücklich, dass wir dich haben...
Herzmädchen 04/2015
"Projekt Geschwisterkind"
1x EMS pronatal Sanatorium negativ
1. offene EZS 2019 Klinik Aagaard Klinik Dänemark
9 !!! Blastos
TF 1x blasto 08.05.2019 positiv
Unser Sonnenschein kommt im Januar 2020 nach BEL mit Kaiserschnitt zur Welt. Wir sind unheimlich glücklich
Wir sind komplett! Nach 12 Jahren endlich am Ziel!!!
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- kleinepueppy81
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Lieben Dank Frosch. Aber das ist leider nicht die Antwort auf meine Frage. Ich suche Urteile oder sonstiges wegen Paragraph 1 Nr 5.
Danke trotzdem
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Kiwu seit 2008
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- butterfly_80
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Im Ausland besteht ein anderes Schutzgesetz als in D. Dürfen die überhaup Nachfragen ,sehe ich sehr kritisch die Nachfrage . Hoffe hier gibt es einen Anwalt im Forum sonst werde ich das im Freundeskreis bei einem Anwalt nachfragen
Nicht müde werden sondern dem Wunder leise wie einem Vogel die Hand hinhalten.
- kleinepueppy81
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- Registriert: 20 Jul 2011 17:57
Ist das nicht die " Anwaltecke"?
Habe bei Wunsch Kinder schon ein Thread aufgemacht. Bin gespannt
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Kiwu seit 2008
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- butterfly_80
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- Registriert: 19 Okt 2012 11:14
Genau das ist die Frage.
Denn wenn es darum geht, ob die ICSI nicht erlaubt war, dann muss man das ganz klar verneinen. Jeder Bürger hier hat doch das Recht, sich in der EU nach dortigem Recht behandeln zu lassen. Da wurde gegen kein Gesetz verstoßen.
Ich frage mich aber, ob es vielleicht nur bestimmte Ausgaben schaffen, bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht zu werden.
Es gibt hier im Forum einen Anwalt.
Bitte halt uns auf dem Laufenden, kleinespueppy
butterfly
Denn wenn es darum geht, ob die ICSI nicht erlaubt war, dann muss man das ganz klar verneinen. Jeder Bürger hier hat doch das Recht, sich in der EU nach dortigem Recht behandeln zu lassen. Da wurde gegen kein Gesetz verstoßen.
Ich frage mich aber, ob es vielleicht nur bestimmte Ausgaben schaffen, bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht zu werden.
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butterfly
- kleinepueppy81
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- Registriert: 20 Jul 2011 17:57
Ja butterfly. Grundsätzlich sind icsi s steuerlich absetzbar unter außergewöhnliche Belastungen. Allerdings nur dann wenn nicht gegen das ESchG verstoßen wurde.
Stellt sich nur die Frage wer das prüfen muss. Der Finanzbeamte ?
Stellt sich nur die Frage wer das prüfen muss. Der Finanzbeamte ?
Kiwu seit 2008
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Wir sind unendlich glücklich, dass wir dich haben...
Herzmädchen 04/2015
"Projekt Geschwisterkind"
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- butterfly_80
- Rang1
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- Registriert: 19 Okt 2012 11:14
Das hab ich noch gefunden:
https://www.vlh.de/familie-leben/kinder ... ennen.html
Als ich dem Aktenzeichen aber mal nachgegangen bin, bin ich auf das gestoßen, aus 2015:
https://www.jurion.de/Urteile/FG-Baden- ... -K-1792_13
Da wird aber wohl noch weiter geklagt/verhandelt.
Vielleicht wirklich mal an den Lohnsteuerhilfeverein von oben wenden?
LG
butterfly
https://www.vlh.de/familie-leben/kinder ... ennen.html
Behandlungskosten im europäischen Ausland absetzen
Kosten für künstliche Befruchtungen im europäischen Ausland sollten Sie grundsätzlich auch von der Steuer absetzen können. Wir raten Ihnen, die entsprechenden Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, auf jeden Fall als außergewöhnliche Belastung in Ihre Steuererklärung einzutragen. Sollten die Kosten nicht anerkannt werden, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Beraterin oder einen Berater der VLH zu wenden. Eine Beraterin oder einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wer mehr zum Urteil des Bundesfinanzhofs wissen will, hier das Aktenzeichen: III R 47/05.
Als ich dem Aktenzeichen aber mal nachgegangen bin, bin ich auf das gestoßen, aus 2015:
https://www.jurion.de/Urteile/FG-Baden- ... -K-1792_13
Da wird aber wohl noch weiter geklagt/verhandelt.
Vielleicht wirklich mal an den Lohnsteuerhilfeverein von oben wenden?
LG
butterfly
- butterfly_80
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- Registriert: 19 Okt 2012 11:14
Also wenn man sich die Begründung des Urteils mal genau durchliest ... da könnte ich kochen!!!
Die Belastungen sind nicht der Allgemeinheit aufzubürden ... u.v.m
Da heißt es immer, es gibt zu wenig Kinder und dann sowas. ... Na ja, das ist eine Endlosdiskussion, ich mag gar nicht erst anfangen, aber ich mein ja nur ... sowas find' ich echt gemein. Als hätte man nicht schon genug Probleme.
Die Belastungen sind nicht der Allgemeinheit aufzubürden ... u.v.m
Da heißt es immer, es gibt zu wenig Kinder und dann sowas. ... Na ja, das ist eine Endlosdiskussion, ich mag gar nicht erst anfangen, aber ich mein ja nur ... sowas find' ich echt gemein. Als hätte man nicht schon genug Probleme.