Vereinbarkeit von reproduktionsmediz. Behandlungen und Beruf

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rebella67
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Vereinbarkeit von reproduktionsmediz. Behandlungen und Beruf

Beitrag von rebella67 »

Wie ihr hier: http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=46718 lesen könnt, schreibe ich gerade zusammen mit Wunschkind e.V. an einem Schattenbericht als Antwort auf den sechsten Bericht der BRD zum „Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau“ (CEDAW). Es geht hier um die Menschenrechte der UNO und um die Einhaltung der Menschenrechte in den Vertragsstaaten. Wir sind der Auffassung, dass unser Menschenrecht auf freie Entscheidung über eine Familiengründung und die Anzahl unserer Kinder in wesentlichen Punkten beschnitten wird. Zudem sind Menschen, die ihren Kinderwunsch per Reproduktionsmedizin erfüllen wollen, in einigen Bereichen unseres Lebens benachteiligt, was nicht hinnehmbar ist. Das Ganze soll ein ziemlich umfassender Bericht sein.

Hier nun also meine zweite Frage an euch:

Unter 11.9 im Staatenbericht steht: „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein bedeutender Faktor für die Verwirklichung von Kinderwünschen.“

Wir wissen alle, dass unsere Regierung damit immer nur solche Paare meint, die auch ohne Hilfe fortpflanzungsfähig sind. Auf diesen Umstand werden wir auf jeden Fall den Finger halten.

Ich möchte auf die These verweisen, die hier noch fehlt: „Die Vereinbarkeit von reproduktionsmedizinischen Behandlungen und Beruf ist ein bedeutender Faktor für die Verwirklichung von Kinderwünschen.“

Sicher können einige von euch auch hier ihre Geschichte dazu geben, die zeigt, wie schwer sich reproduktionsmedizinischen Behandlungen und Beruf gelegentlich vereinbaren lassen. Bestimmt gibt es auch Schwerpunktberufe, in denen das schwer vereinbar ist.

Auch hier freue ich mich auf eure - gern kurz gehaltenen - Geschichten.
Liebe Grüße, Rebella
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moko
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Beitrag von moko »

Liebe Rebella,

als erstes möchte ich Dir mal sagen, wie toll ich es finde, wie Du Dich für alles einsetzt. Habe ja schon oft Beiträge von Dir gelesen, doch wenn überhaupt, Dir noch selten geschrieben, doch wollte das endlich mal los werden. Ein riesengroßen Lob von mir!!!

Dass die Vereinbarkeit von reproduktionsmedizinischen Behandlungen und Beruf für die Verwirklichung von Kinderwünschen äußerst schwierig ist, wissen wir hier wohl alle. Ich möchte mit meinem negativ-Beispiel hier mal den Anfang mit den Beiträgen machen und mich vorab schon dafür entschuldigen, da es mir schwer fallen wird, diese Geschichte kurz zu halten:

Es fing an, als ich im Januar 2005 spontan schwanger wurde. Zu der Zeit war ich bereits 3,5 Jahre bei meinem damaligen Arbeitgeber. Ich kam mit allen super klar (Abteilungsleiter, 2 Abteilungsassistenten, Cheffin; naja Personalcheffin nicht so), doch alles in allem war's okay. Ich wurde bei so ziemlich allem in unserer großen Abteilung eingebunden (Meetings, Projekte, Messen ...) und vertraute meinen Vorgesetzten wirklich. Anfang März 2005 erfuhr ich von der Schwangerschaft und einen Tag später mußte ich erfahren, dass es sich um eine Eileiterschwangerschaft handelt, die dann auch bereits am darauffolgenden Tag samt dem einen Eileiter entfernt werden mußte. Ich erzählte es damals zwar nicht offiziell in der ganzen Firma rum was passiert war, doch ich wollte schon, dass die Leute denen ich vertraute und mit denen ich tagtäglich viel zu tun hatte wissen was passiert ist, da man sich durch einen solchen Schicksalsschlag ja schon verändert, schlecht drauf ist etc. Doch das hätte ich niemals tun dürfen; denn danach folgten 6 Monate reinstes Mobbing; denn Mitarbeiter die schwanger werden wollen/weg wollen kann man ja nicht mehr so einplanen/gebrauchen. Ich wurde kaum mehr eingebunden, hatte zwar meine tägliche normale Arbeit, die mich allerdings nicht wirklich auslastete. Ich kam mir nur noch fehl am Platz vor. Als ca. 3 Monate nach der OP nochmal krank war, jedoch nur 3 Tage, machte meine Personalcheffin den größten Streß am Telefon - wir haben uns so was von lautstark gestritten und nach dem Gespräch war ich immer noch vor Wut am toben. Mit jedem Tag kam es mir vor als würde es schlimmer werden und als könne ich nicht mehr zur Arbeit fahren, ja ging damals sogar zum Psychologen. Im September 2005 erfuhren wir, dass wir auf natürlichem Wege eigentlich gar nicht hätten schwanger werden können, was mir zusätzlich ziemlich zusetzte. Ich konnte und wollte einfach nicht mehr und beschloss zum Ende Dezember 2005 zu kündigen, was mir mein Psychologe damals auch anriet. Er stellte mir sogar ein Attest aus, damit ich ohne 3 Monate Sperrzeit gleich Arbeitslosengeld beziehen konnte; denn das steht einem ja ein Jahr lang zu. In der Zeit der ersten ICSI-Behandlung war ich dann nur noch krankgeschrieben, aber meine Arbeit war mir damals eh schon ziemlich egal.

Mir damals eine Teilzeitstelle zu suchen, auf die Idee bin ich erst Mitte 2006 gekommen, doch es ist gar nicht so einfach jemand fremden, dem man nichts von der KiWu-Behandlung erzählen kann, klar zu machen, weshalb man nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen kann/möchte. Da hab ich mir schon die grassesten Storrys ausgedacht. Von August-Oktober 2006 habe ich dann erst mal einen Minijob angenommen, doch da es ein Familienunternehmen war, habe ich es länger als die Probezeit dort auch nicht augehalten, da dort jeden Tag im Büro die Familienprobleme (Scheidung mit Kind, neue Freundin etc.) ausgetragen wurden, was ich echt nicht mehr ertragen konnte. Seit dem war ich wieder arbeitslos. Zwischenzeitlich habe ich mich dann auch gar nicht um eine Stelle oder nur sehr sporadisch gekümmert und hatte dann zum August 2007 tatsächlich wieder was gefunden. Es schien der Volltreffer überhaupt zu sein. Jedoch habe ich die Stelle schon wieder ziemlich schnell kündigen müssen, da eine 2. Teilzeitkraft kurz vor Vertragsunterzeichnung abgesprungen war und mein Chef trotz Teilzeitvertrag meinte er könne mich so verplanen wie eine Vollzeitkraft (blöderweise stand im Vertrag auch noch was von Überstunden ohne Entgeltung drin). Dann saß ich sozusagen schon wieder auf der Straße, doch habe mich von da an mehr als sonst bemüht eine neue Stelle zu finden.

Ab Jan. 08 habe ich nun erneut eine Teilzeitstelle, wo ich anfangs doch sehr in der Zwickmühle gesteckt habe; denn mein nächster Stimulationsbeginn ist ebenfalls im Jan. 08. Vor Vertragsunterzeichnung habe ich mir ziemlich den Kopf zerbrochen, was ich machen soll. Okay, den einen Termin im Januar könnte ich problemlos nachmittags wahrnehmen (Arbeitszeit wäre immer von 8:00 bis 12:00), doch im Februar geht das nicht, wg. Blutabnahmen die vormittags erfolgen MÜSSEN. D.h. es wären mind. 3 Termine, wo ich vormittags hin müsste und ich mir sozusagen eine Ausrede einfallen lassen müsste, weshalb ich zum Arzt muss und/bzw. erst am Nachmittag arbeiten kann … bekäme ich vielleicht auch noch hin … doch in der darauf folgenden Woche wäre die PU, nach welcher ich mind. 1 Woche krankgeschrieben wäre (hatte auch nach den letzten 2 ICSI's eine ÜS) und da dachte ich mir anfangs, dass ich so was doch eigentlich nicht bringen kann, wenn ich gerade erst 4-5 Wochen vorher angefangen habe. Mittlerweile denke ich schon, dass ich dies kann und habe den Vertrag ja auch unterschrieben; denn Arbeitgeber sind auch nicht so skupelhaft, wieso sollten wir Arbeitnehmer als KiWu-Frauen dies dann sein!?

Hoffe Dir mit meinem negativ Beispiel einen Ansatz gegeben zu haben!? Habe schon oft gedacht, dass man Frauen, die ein Kind verlieren, wonach es ja klar ist, dass sie sich Nachwuchs wünschen und auch KiWu-Frauen während repromed. Maßnahmen irgendwie ins Mutterschutzgesetz, mit Kündigungsschutz einbinden müsste, doch kenne mich mit sowas zu wenig aus ...

Liebe Grüße an alle und Rebella viel viel Glück für Dein/Euer Vorhaben!!!
Werde alles verfolgen!!! Moko

KiWu seit Anf. 04
Spont. SS Jan. 05 -> Entf. ELSS SSW 7+4 Mrz. 05
3 Zykl. mit Clomi. (Jul./Aug./Sept. 05)
Sept. 05 Genetik -> heterozygote Punktmut. 21-Hydroxylase-Gen (Anlageträger für AGS)
seit Okt. 05 KiWu-Praxis, Diagnose: Tubenpath., path. Zyklus, Anovulation u. Asthenoteratozoospermie
1./2. ICSI Dez. 05/Feb. 06 (neg.)
Mrz. 06 erw. Diagnostik -> MTHFR herterozygot (5 mg Folsäure) u. Einnistungsst. (Leukonorm)
3. ICSI Apr. 06 (positiv) -> MA SSW 8+2 wg. Embryonalmole
1./2./3. Kryo Sept./Okt./Nov. 06 (neg.)
4. ICSI+PKD Apr. 07 (positiv) -> FG SSW 5+1 wg. Extrauterin-SS im Gebärmutterhalskanal
4a/5./6. Kryo Mai/Juni/Juli 07 (neg.)
Okt./Nov. 07 aktive Immu. -> Ergebniss 97 %
5.ICSI+PKD 1.2.08 / BT 14.2. POSITIV -> ET 24.10. -> prim. Sectio (LENA) am 15.10.08 (38+5)
7. Kryo-TF für 2. Kind am 16.10.09 (SST am 30.10.09 negativ)
6. ICSI+PKD 12./13.3.10, TF 15.3.10, SST 26.3.10 POSITIV (Zwillinge) -> ET 3.12.10 -> Sectio nach Blasensprung (KIARA und JONAS) am 13.11.10 (37+1)
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Liebe Moko,

vielen Dank für deinen Beitrag. Deine Aussage, dass Frauen in reproduktionsmedizinischer Behandlung und Frauen nach einer Fehlgeburt ins Mutterschutzgesetz mit hinein gehören, ist sehr wichtig und wird auf alle Fälle in meinem Bericht erscheinen.

Übrigens hast du mein volles Mitgefühl. Ich wurde damals in ähnlicher Weise gemobbt, nachdem ich geheiratet hatte. Da nimmt der AG ja auch an, „die wird bald schwanger“.



Schade, dass es hier bisher so wenige Beiträge gibt. Im Nachbarforum laufen meine Fragen sehr gut: http://www.wunschkinder.net/forum/read/ ... =1/rpage=1 :-)
Liebe Grüße, Rebella
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looney
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Beitrag von looney »

Huhu! Klasse Sache....

Ich kann bezüglich dieser Frage auch mit einem "schönen" Beispiel dienen.
Denn dank meiner Kiwu Behandlungen sitze ich permanent auf den "Schleudersitz" und habe Angst bald keine Arbeit mehr zu haben.

Zu den Einzelheiten. Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und bin seit über einem Jahr bei einer Firma fest im Einsatz. Alle halbe Jahre muss der Vertrag also verlängert werden oder ich muss von der Firma eingestellt werden.
Obwohl man mit meiner Arbeit sehr zufrieden ist mag man mich aber nicht übernehmen. Denn dank meiner zahlreichen ICSI Versuche, Bauchspiegelung etc. hab ich viele Fehlzeiten.
Ich bin dankbar, das man mich deshalb eh noch nicht vor die Tür gesetzt hat.
Ich riskiere also deshalb mehr oder weniger mit jeder ICSI meinen Arbeitsplatz denn irgendwann werden die genug haben wenn es weiter zu geht.

Um meine offiziziellen Krankheitstage ein bisschen runterzuschrauben verwende ich allerdings meinen gesamten Urlaub. Habe eh nur sehr wenig Tage und habe also seit über einem Jahr keinen Urlaub mehr gehabt wirklich, der mir im Prinzip zusteht.
Muss mit den Tagen rum geizen so gut wie es nur geht. Eine ICSI hab ich komlett mit Urlaub überbrückt. Bei einer ging es leider nicht da ich mit einer Überstimu im Krankenhaus gelandet bin.

Um es kurz zu machen: Um meine Arbeit möglichst lange zu behalten verzichte ich komplett auf Urlaub und arbeite das komplette Jahr durch bzw. bin nur wärend einer ICSI oder dessen Folgen/ Untersuchungen etc. zu Hause. Und dass DAS dann alles andere als Erholung ist muss ich hier ja nicht erklären...

2008 wird es wohl genau so weitergehen wie seit Ende 2006...
LG Looney Bild & Bild & Linnie

*Kiwu seit Januar 2006 :baby:*
*3 ICSI in 2007 negativ :cry:*
*4. ICSI 2008:
- 22.05. -> SST sagt: "Schwanger"
- 23.05. -> BT sagt: HCG 542 :ohnmacht:
- 04.06. -> das Herz schlägt... Zwerg 3mm
- 24.07. -> das große Outing: Ein Mädchen! :juhu:
- 01.10. -> FD - alles supi: schon 28cm groß
- 29.01. -> Fiona Joyce ist da!!!


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Am 12.4. überraschend positiv getestet:
07.07. Das Ü-Ei outet sich wieder als Mädchen! :-)
30.07. - FD - alles in Ordnung, 28cm groß
18.11.10 - Linnea ist da!

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Mondschaf
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Beitrag von Mondschaf »

liebe rebella,

auch ich kein dein engagement hier nur bewundern!!!

da du nach erfahrungsberichten fragst:
bei mir hat die vereinbarung von beruf und kiwu ganz gut geklappt, aber nur aus folgenden gründen:
1) habe ich eine 32 h stelle
2) habe ich einen job, in dem die arbeit eher stossweise anfällt und zu meiner kiwu/fehlgeburtszeit war eine große flaute bei uns.
3) wir können unter bestimmten umständen zu hause arbeiten. davon habe ich insbsondere nach der fg, nach der ich eine richtig schlimme depression hatte regen gebrauch gemacht (ohne das wäre mir nur die krankschreibung geblieben, da ich für einige wochen nicht unter menschen gehen konnte, so schlimm war es). die heimarbeit war damals möglich, weil meine tätigkeiten nur mal ein paar telefonate erforderten. und das habe ich trotz depression noch zustande gebracht.
letztlich hat der ag da also von seiner freizügigen regelung profitiert, da ich sonst in dieser zeit überhaupt nicht gearbeitet hätte.
3) müssen wir eine bestimmte stundenanzahl erbringen, aber es ist egal, wann wir die erbringen, solange man die selbst vereinbarten termine einhält.
4) ist die motivation insgesamtin der firma sehr hoch und bei fehlzeiten wird einem daher nicht standardmässig etwas negatives unterstellt. ich wurde mal auf mein tageweises fehlen angesprochen und habe geantwortet, dass ich das alles nachweisen kann, aber es lieber nicht täte. das wurde akzeptiert. war allerdings eine frau, von der die frage kam und mit ihr hatte ich mal über kinderwunsch gesprochen, vielleicht hat sie sich ihren teil gedacht.

jetzt wäre eine kiwu-behandlung vergleichsweise schwierig, weil ich viel zu tun habe und schon so dauernd überstunden mache.
trotzdem haben es frauen mit flexiblen arbeitszeiten natürlich immer viel einfacher als die, die feste arbeitszeiten haben.

selbst unter diesen sehr lockeren arbeitsbedingungen fand ich die herumlügerei schon etwas belastend. ich bin von natur aus ein ehrlicher mensch und fand es schon unangenehm, mir z.b. für den punktionstag irgendwelche krankheiten ausdenken zu müssen, bei denen man einen tag später plausibel wieder gesund sein konnte.
bei kollegen, zu denen ich ein besseres verhäktnis habe, habe ich nur gesagt, dass ich dringende gründe habe, warum ich zu bestimmten zeiten nicht da sein kann, aber das das private gründe sind. wurde auch so akzeptiert.
ich fand auch anstrengend, dass ich oft nur zu 50% in gedanken bei der arbeit war, weil die kinderwunschbehandlung und vor allem das ganze hoffen und enttäuscht werden eben doch sehr belastend ist. was man dagegen tun kann, ist mir aber nicht klar. krankschreiben, eine art mutterschutz o.ä. hätte überhaupt nichts geholfen, da hätte ich ja noch mehr zeit zum grübeln gehabt, so hat mich die arbeit wenigstens abgelenkt!
vielleicht wäre eine hilfe, wenn die kiwu-behandlung standardmässig auch psychologische unterstützung beinhalten würde. nicht im sinne von therapie, sondern um ein paar anregungen zu bekommen, wie man mit der ganzen anspannung besser umgehen kann.

es wäre sicher einfacher, wenn reproduktionsmedizinische behandlungen in deutschland nicht so misstrauisch gesehen werden würden.

an der situation, dass arbeitgeber über kinderwunsch ihrer mitarbeiter meist nicht sehr erbaut sind, wird man wohl durch gesetze nur schwer etwas ändern können.

ich glaube nicht, dass ich persönlich unter besseren umständen mit meinem arbeitgeber über kinderwunschbehandlungen sprechen würde. das ist meine persönliche einstellung, ich weiss da denkt jeder anders drüber.

manche lassen sich ja während der wartezeit krank schreiben, das halte ich persönlich für übertrieben, wenn es nicht klare indikation wie überstimulation gibt oder einen job hat, der gesundheitsgefährend ist. hoffentlich nimmt mir das jetzt keiner übel, da gibt es ja verschiedene ansichten zu.

liebe grüße

mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007

„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe

„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius

*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Danke, looney, und danke auch, Mondschaf, für deinen Positivbericht.

Ich schau gleich mal nach, ob irgendwo in den Menschenrechten was vom Recht auf Urlaub drin steht. Dann kann ich das da direkt anbringen. Ja, looney, das ist schon echt blöd für dich. Mit Zeitarbeitsfirmen ist man ja eh oft nicht so gut bedient. Bei dir kommt es dann noch dazu, dass du auch Fehltage hast. Ich habe es registriert.

Mondschaf, ich habe hier nicht gelesen, dass sich jemand normalerweise extra während der Warteschleife krank schreiben wollte. Außer diese Krankenschwester hier hat tatsächlich ein handgemachtes Problem in dieser Zeit: "Und eine Tätigkeit auf so einer Station im Falle einer SS oder WS ist sehr schwierig, da ich immer damit rechnen muss einen infektiösen, schweren, aggressiven, unkooperativen, reanimierten Patienten betreuen zu müssen." Das ist natürlich ein echtes Problem, wenn es mehrerer Behandlungszyklen bedarf ...

Aber aufgrund dessen, dass die Diskussion im Nachbarforum zum Glück etwas flüssiger läuft als hier, habe ich in der Tat schon einige (mehr) sehr wichtige Hinweise im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz bekommen. Ganz oben auf der Liste steht für mich ein notwendiger Kündigungsschutz in der Zeit, wo man sich um eine Schwangerschaft bemüht. Denn wenn die Kiwu-Behandlungen auffliegen, läuft man Gefahr, raus zu fliegen. Auch, wenn man nicht mit dem chef drüber gesprochen hat, kann es raus kommen. Und je häufiger man kurzfristig fehlt, desto neheliegender ist es ja auch. Das gleiche Problem gilt übrigens auch für Frauen, die (auch ohne Repromedizin) eine Fehlgeburt hatten. Da denkt doch der Arbeitgeber auch ggf., schnell die Frau kanten, eh sie das nächste Kind dann wirklich kriegt. Ich ärgere mich einfach, dass überall nur was von Schwangerenschutz und Mutterschutz steht. Dabei fängt doch die Familiengründung schon noch etwas eher an ...
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

looney, ich habe mir gerade überlegt, was wir für einen Vorschlag machen könnten, dass es dieses Problem bei Mitarbeitern einer Zeitarbeitsfirma nicht mehr gibt. Mir fällt dazu leider nichts ein. Wahrscheinlich sind auch Frauen in deiner Situation, die schwanger werden, angeeiert, oder?
Oder muss die Zeitarbeitsfirma diesen Frauen in der Schwangerschaft, wenn sie ausfallen, das Geld weiter zahlen?

Mein Bericht soll so aufgebaut sein, dass zu allem, was wir kritisieren, ein Lösungsvorschlag unterbreitet werden soll. Also, wenn hier einer einen Lösungsvorschlag hat ...
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ich habe jetzt mal das hier zum Thema Beruf verfasst (Das ist ein Ausschnitt aus dem Schattenbericht).

Alle, die wollen, dürfen das gern kommentieren und Verbesserungsvorschläge machen! :-)

+++++++++++++++++++++++++++++++++

III. Artikel 11 CEDAW

(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Berufsleben, um ihr auf der Grundlage der Gleichberechtigung von Mann und Frau gleiche Rechte zu gewährleisten, insbesondere

b) das Recht auf dieselben Arbeitsmöglichkeiten einschließlich der Anwendung derselben Auswahlkriterien bei der Einstellung;

c) das Recht auf …Arbeitsplatzsicherheit …

e) das Recht auf soziale Sicherheit …

f) das Recht auf Schutz der Gesundheit und auf Sicherheit am Arbeitsplatz, einschließlich des Schutzes der Fortpflanzungsfähigkeit.

(2) Um eine Diskriminierung der Frau wegen Eheschließung oder Mutterschaft zu verhindern und ihr ein wirksames Recht auf Arbeit zu gewährleisten, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen

a) zum - mit Androhung von Saktionen verbundenen - Verbot der Entlassung wegen Schwangerschaft oder Mutterschaftsurlaubs sowie der Diskriminierung aufgrund des Familienstands bei Entlassungen;

d) zur Gewährleistung besonderen Schutzes für Frauen während der Schwangerschaft bei Beschäftigungsarten, die sich als schädlich für Schwangere erwiesen haben.


7. Diskriminierung von ungewollt kinderlosen Paaren in reproduktionsmedizinischer Behandlung im Berufsleben

7.1. Verfahrenstechnische Notwendigkeiten

Eine fortpflanzungsmedizinische Behandlung ist häufig mit vielen Arztbesuchen verbunden. Während eines Behandlungszyklusses geht die Frau im Schnitt 4-5mal zum Ultraschall und zusätzlich häufig noch einige Male zu Blutabnahmen. Zusätzlich findet entweder die Insemination oder im Falle einer geplanten In Vitro Fertilisation die Punktion von Eizellen statt. Die Punktion ist ein Eingriff, der meist unter Narkose stattfindet und die Frau an diesem Tag arbeitsunfähig macht. Einer Punktion folgt 2 - 5 Tage später meist der Embryotransfer. Die Behandlungstermine sind nicht gut planbar, da sie stark abhängig vom weiblichen Zyklus und von der Reifung der Eizellen sind. Ultraschalle und Blutuntersuchungen ermitteln den optimalen Zeitpunkt für die Insemination bzw. Punktion. Kann dieser optimale Zeitpunkt nicht eingehalten werden, so ist der Erfolg dieser Behandlung gefährdet. In manchen Fällen kommt es während der Behandlung zu einer Überstimulation, die einen mehrtägigen Krankenhausaufenthalt nach sich zieht.

Eine reproduktionsmedizinische Behandlung führt nur in den seltensten Fällen sofort zum Erfolg. Die Geburtenrate bei In Vitro Fertilisationen liegt bei etwa 18% pro frischem Embryotransfer. Wenn man alle Behandlungszyklen, bei denen es leider nicht zum Embryotransfer gekommen ist und alle Versuche mit kryokonservierten Embryonen mit in die Rechnung einbezieht, kommt man in etwa auf eine Geburtenrate von gut 15% pro begonnenem Zyklus. Das entspricht auch in etwa den Erfolgsraten bei Inseminationen. Daraus lässt sich leicht schließen, dass eine Frau im Schnitt 6 - 7 Versuche braucht, bis sie endlich schwanger ist und das Kind auch bis zur Geburt austragen kann. Ausgedrückt in der Anzahl der Arztbesuche bedeutet das etwa schwer planbare 50 - 80 Arztbesuche. Da viele Frauen durchaus auch mehr als die durchschnittlichen 6 - 7 Versuche brauchen, kann die Anzahl der notwendigen Arztbesuche sich leicht auf 100 und mehr summieren.

Je weiter die Kinderwunschklinik vom Wohn- bzw. Arbeitsort entfernt ist, desto schwieriger gestaltet sich die Situation für die Frau. Gerade Frauen in ländlichen Gegenden haben oft eine weite Anreise. Aber auch solche Frauen, die ein spezielles Verfahren benötigen, das nur in wenigen Kliniken angeboten wird, haben häufig eine Anreise von 100 km und mehr. Insbesondere solche Frauen, die ein Verfahren benötigen, das in Deutschland verboten ist und sich deshalb zur Behandlung ins Ausland begeben müssen, haben immer wieder Anreisen von mehreren hundert Kilometern zu bewältigen. Allein die Bereitschaft dieser Frauen, ihren Kinderwunsch trotz widerlichster Umstände zu realisieren, zeigt die dahinter stehende Urkraft. Das heißt, Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch werden eher bereit sein, ihr Leben auf das allerniedrigste Niveau herunter zu schrauben, als dass sie auf die Chance, Mutter zu werden, verzichten.


7.2. Auswirkungen auf den Beruf

Die oben benannten Umstände bewirken zwangsläufig, dass es für die betreffenden Frauen schwer wird, ihre Kinderwunschbehandlung mit ihrem Beruf zu vereinbaren. Häufige und plötzliche Arzttermine müssen immer wieder mit beruflichen Terminen in Einklang gebracht werden. Dies häufig unter strengster Verschwiegenheit gegenüber dem Arbeitgeber. Frauen, die schwanger werden wollen, sind in vielen Betrieben nicht gern gesehen. Ist der Arbeitgeber erst informiert, besteht die Gefahr einer Kündigung oder die Gefahr, gemobbt zu werden. Eine Kündigung bedeutet aber auch gleichzeitig, weniger Geld. Wer für einen einzigen Behandlungszyklus bis zu 6.000 Euro aufbringen muss, braucht aber das Geld nötig und kann auf keinen Fall auf seinen Arbeitsplatz verzichten. Deshalb verschweigen viele Frauen ihre Behandlung gegenüber dem Arbeitgeber.

Für Freiberuflerinnen stellt sich die Situation so dar, dass sie ihre Behandlung nur unter starken finanziellen Einbußen durchführen können. Denn rund um den Behandlungszyklus können sie oft keine Aufträge annehmen. Insbesondere auch dann, wenn der Beruf mit einer gehäuften Reisetätigkeit verbunden ist. Versicherungen für Freiberufler tragen zwar mit Zahlungen 2 Wochen nach einem krankheitsbedingten Ausfall zur Absicherung des Lebensunterhaltes bei, dies jedoch nicht im Falle von reproduktionsmedizinischen Behandlungen. Hier bleibt die Frau auf ihren Ausfallkosten allein sitzen.

Da Männer nicht so stark in den Behandlungszyklus eingebunden sind (sie müssen nur einmal während des Behandlungszyklusses zur Abgabe ihrer Spermien antreten), stellt diese Situation eine gravierende Benachteiligung der Frau dar. Dies unabhängig davon, ob die Ursache der Unfruchtbarkeit beim Mann oder bei der Frau liegt. Aber auch der Mann hat - abhängig von seinem Beruf - gelegentlich Schwierigkeiten, diesen einen unplanbaren Termin zu realisieren. Insbesondere dann, wenn die Kinderwunschklinik weit entfernt vom Arbeitsort ist. Insgesamt sind fortpflanzungsbehinderte Paare gegenüber solchen Paaren, die keine Probleme mit ihrer Fortpflanzung haben, im Beruf schlechter gestellt.

Um häufige Fehlzeiten zu vermeiden, benutzen viele Frauen ihren Jahresurlaub für ihre Kinderwunschbehandlungen. Dieser reicht jedoch meistens nicht aus. Da so eine Behandlung alles andere als Urlaub ist, hat die Frau - manchmal über Jahre hinweg - keinen Erholungsurlaub.

Manche Frauen haben ein so großes Problem, ihre Behandlungen mit dem Beruf zu vereinbaren, dass sie - sofern es sich finanziell irgendwie einrichten lässt - ihre Arbeit aufgeben oder aber nur noch in Teilzeit arbeiten. Andere Frauen, die sich in einer Ausbildung befinden, geben ihre Ausbildung auf, um arbeiten zu können, damit sie das für ihre Kinderwunschbehandlung nötige Geld zusammen bringen.

Frauen, die einmal eine Fehlgeburt oder eine Eileiterschwangerschaft (tritt bei assistierten Befruchtungen in etwa 2% aller Fälle ein) hatten und bei denen dieser Umstand beim Arbeitgeber bekannt wurde, gelegentlich aber auch Frauen, die gerade geheiratet haben, riskieren ihren Arbeitsplatz, da dies für einen Arbeitgeber so zu sagen die letzte Chance ist, eine potentiell Schwangere noch los zu werden.


7.2. Auswirkungen in speziellen Berufen

In manchen Berufen sind Arbeiten zu verrichten, die sich negativ auf eine Schwangerschaft auswirken. Wird die Schwangerschaft bekannt, fällt die betreffende Arbeitnehmerin unter Mutterschutz und muss Arbeiten zugewiesen bekommen, die ihrer Schwangerschaft nicht schaden. So lange die Schwangerschaft nicht bekannt ist, fällt die Arbeitnehmerin jedoch nicht unter Mutterschutz. Eine Schwangerschaft beginnt [nach einer Definition suchen]. Zu diesem Zeitpunkt ist sie aber noch nicht bekannt. Das Kind kann durch die Tätigkeit der Mutter insbesondere in den ersten Schwangerschaftswochen schwer geschädigt werden. In manchen Fällen führt das zu einem Abort, in anderen Fällen zur Geburt eines behinderten Kindes. Die Situation, das der Schwangerschaftsschutz noch nicht in der Zeit vor Bekanntwerden der Schwangerschaft greift, ist für alle schwangeren Frauen in diesen Berufen eine ungünstige Situation, die abzuschaffen ist. Für Frauen in reproduktionsmedizinischer Behandlung jedoch ist eine solche Situation kaum zu ertragen. Denn diese Frauen sind sich in besonderer Weise bewusst, dass sie vielleicht schwanger sind. Da sie ihrem heiß erkämpften Kind in keiner Weise schaden wollen und auch die blanke Angst vor einer Fehlgeburt haben, da sie in besonderer Weise befürchten müssen, nie Mutter zu werden, da vom Erfolg dieses Versuches abhängig ist, ob sie nochmals mehrere tausend Euro in einen weiteren Versuch stecken müssen, ob sie weiterhin auf ihrer Arbeitsstelle Spießruten laufen müssen, sind diese Frauen einem enormen Druck ausgesetzt. Beispiele für solche Berufe sind Krankenschwestern und Ärztinnen auf Intensivstationen, sowie Röntgenassistentinnen.


Frauen in Berufen mit Schichtdienst haben das Problem, dass sie aufgrund der Unplanbarkeit ihrer Behandlungstermine immer wieder ihre Schichten tauschen und sich dafür rechtfertigen müssen. Hier seien wieder Frauen in medizinischen Berufen genannt, aber auch Verkäuferinnen, Kindergärtnerinnen und Arbeiterinnen in der Produktion.

In vielen Berufen gibt es feste Arbeitszeiten, die unabdingbar mit Arztterminen zusammen fallen. Genannt seien hier stellvertretend für mehrere Berufsgruppen Lehrerinnen, deren häufige Fehlzeiten von den Schülern ausgebadet werden müssen, da ihr Unterricht immer wieder ausfällt.

Wieder andere Berufe bedingen eine feste Terminplanung, wo die Absage eines einzigen Termins weit reichende Konsequenzen hat und die Arbeitnehmerin zusätzlich unter Druck setzt. Das ist zum Beispiel bei Richterinnen der Fall, die ihre Sitzungen mindestens 2 Monate im Voraus planen müssen, alle Beteiligten einladen und dann kurz vor der ICSI alle Beteiligten wieder ausladen müssen. Auch Frauen, die häufiger auf Dienstreise sind oder zur Fortbildung fahren, sind diesem Problem ausgesetzt.

Frauen, die in einer Zeitarbeitsfirma arbeiten und auf eine Festanstellung hoffen, haben sehr schlechte Aussichten auf eine Festanstellung, wenn sie durch ihre Kinderwunschbehandlung häufiger am Arbeitsplatz fehlen. Da Firmen, die mit Zeitarbeitsfirmen zusammen arbeiten, ihre Mitarbeiter oft über mehrere Jahre in diesem Status beschäftigen, ist es diesen Frauen leider auch nicht möglich, vorübergehend ihre Kinderwunschbehandlung zu verschieben.


7.3. Benachteiligung von Frauen in Schwangerschaft und Mutterschutz

Unabhängig von reproduktionsmedizinischen Behandlungen möchten wir darauf hinweisen, dass es durchaus auch Frauen gibt, die - unabhängig davon, auf welche Weise ihr Kind entstanden ist - während der Zeit der Schwangerschaft und des Mutterschutzes benachteiligt werden. Das gilt zum Beispiel für Selbständige, die bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit wegen einer Schwangerschaft, sowie während der Zeit des Mutterschutzes kein Geld verdienen. Auch bei der Zahlung des Elterngeldes werden Selbständige sehr wenig berücksichtigt.


8. Lösungsvorschläge

Wir schlagen vor, den Kündigungsschutz zum Schutz von Frauen in der Phase der Familiengründung auf die Zeit, in der reproduktionsmedizinische Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durchgeführt werden, auszuweiten. Der Schutz sollte idealer Weise spätestens ab dem Zeitpunkt beginnen, ab dem die erste Kinderwunschbehandlung begonnen hat. Enden könnte ein solcher Schutz im Falle, dass es nicht ohnehin zur Geburt eines Kindes gekommen ist, etwa 1 Jahr nach einer solchen Behandlung.

Weiterhin schlagen wir vor, den Kündigungsschutz auch auf Frauen auszudehnen, die bereits eine Fehlgeburt, eine Eileiterschwangerschaft oder Ähnliches erlitten haben, was vermuten lässt, dass sich diese Frau um eine erneute Schwangerschaft bemühen wird. Begrüßen würden wir auch einen Kündigungsschutz nach einer Hochzeit. Auch in diesen Fällen erscheint uns eine Jahresfrist angemessen.

Sanktionen gegen Mobbing am Arbeitsplatz, insbesondere durch Vorgesetzte, sollten verschärft werden, insbesondere auch in den oben genannten Fällen.

Wenn eine Arbeitnehmerin wegen reproduktionsmedizinischer Behandlungen häufig an ihrem Arbeitsplatz fehlt, wenn sie tatsächlich schwanger wird und hinterher in den Mutterschutz geht, dann ist das für den Arbeitgeber immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. Insbesondere auch für kleine Betriebe kann das zu einer Belastungsprobe werden. Insofern ist es manchmal auch verständlich, wenn ein Arbeitgeber versucht, eine Frau, die anstrebt, Mutter zu werden, los zu werden. Um hier die Lasten gleichmäßiger zu verteilen und den Arbeitgeber vor Verlusten aufgrund der Schwangerschaft einer bestimmten Mitarbeiterin zu bewahren, schlagen wir einen Fonds vor, in den alle Arbeitgeber pro Beschäftigtem (egal, ob männlich oder weiblich) einzahlen und aus dem diese Arbeitgeber im Falle eines Ausfalls durch Umstände, die mit der Familiengründung einer Mitarbeiterin zusammen hängen, den Ausfall ersetzt bekommen. Dies könnte beispielsweise über erhöhte Beiträge des Arbeitgebers an die Krankenkassen erfolgen, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

Eine Arbeitnehmerin dürfte allerdings nicht dazu verpflichtet werden, ihrem Arbeitgeber die reproduktionsmedizinische Behandlung anzuzeigen. Hier sollte die Regelung so gestaltet werden, dass die Arbeitnehmerin selbst darüber entscheidet, ob sie ihre Behandlung dem Arbeitgeber anzeigt und ihm somit die Vergünstigung, aus dem o.g. Fonds bedient zu werden, zukommen lassen will. Familienfreundliche Arbeitgeber, die das Vertrauen ihrer Mitarbeiterinnen haben, werden bei einer solchen Regelung im Vorteil sein.

Für Freiberuflerinnen sollte es eine Versicherung geben, die auch einen Ausfall wegen reproduktionsmedizinischer Behandlung, Schwangerschaft und Mutterschaft mit abdeckt. Eine solche Versicherung sollte für alle Freiberufler zur Pflicht werden. Insbesondere sollte Sorge dafür getragen werden, dass auch Männer in diese Versicherung mit einzahlen. Gut realisierbar wäre das, wenn jede PKV diese Komponente mit in ihr Programm aufnimmt und wenn eine PKV die Aufnahme eines bzw. einer neuen Versicherten nicht von dem Merkmal der Fortpflanzungsfähigkeit abhängig machen darf.

Arbeitnehmerinnen in Berufen mit Tätigkeiten, die eine Schwangerschaft gefährden, sollten das Recht haben, ihre beabsichtigte Familiengründung dem Arbeitgeber anzuzeigen, um von den gefährdenden Tätigkeiten in den fraglichen Zeiten frei gestellt zu werden. Arbeitnehmerinnen, die im Schichtdienst arbeiten, sollten das Recht bekommen, jederzeit wegen ihrer reproduktionsmedizinischen Behandlung am Arbeitsplatz zu fehlen. Wenn die Arbeitnehmerin ohne die Befürchtung von Sanktionen ihr Problem bekannt geben kann, wird es auch für den Arbeitgeber leichter sein, Notfallpläne zu erarbeiten.

Wie bereits unter dem Punkt 4 dargelegt, sollte die Finanzierung reproduktionsmedizinischer Behandlungen sozialverträglich gestaltet werden. So wird dann auch keine Frau mehr dazu gezwungen sein, wegen des nötigen Geldes zu ihrer Fortpflanzung, eine Fortbildung abzubrechen. Firmen, die mit Zeitarbeitsfirmen zusammen arbeiten, sollten dazu verpflichtet werden, Leiharbeiter nach einem halben Jahr einzustellen. Insofern wäre für die fortpflanzungsbehinderte Frau die Zeit abzusehen, bis sie sich wieder in medizinische Behandlung begeben kann, um ein Kind zu bekommen.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hier: http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=46718 könnt ihr jetzt die erste Version des Schattenberichtes downloaden und eure Anmerkungen dazu direkt an mich schicken. :-)
Liebe Grüße, Rebella
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