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volle Kostenübernahme für Niedersachsen geplant

Verfasst: 22 Jul 2012 18:35
von sweetBine
Ich habe es eben bei wunschkinder entdeckt und auch im Niedersachsen-Ordner gepostet:

Niedersachsen plant ab nächstem Jahr die volle Kostenübernahme:

http://www.peiner-nachrichten.de/nachri ... 14819.html

http://www.bild.de/regional/hannover/ha ... .bild.html

Wäre so toll, wenn es klappt und es ziehen dann sicher und hoffentlich auch andere Länder nach.

LG
Bine

Verfasst: 21 Aug 2012 13:22
von RA Wagner
Nach der Pressemitteilung des Sozialministeriums Niedersachsen soll der Eigenanteil der Patienten von 50 % auf 25 % reduziert werden. Eine volle Kostenübernahme ist nach meiner Kenntnis leider nicht geplant. Wäre aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung!

Verfasst: 25 Sep 2012 13:21
von leandra75
Hallo,

Ich hatte letzte Woche Antwort auf meine Mail vom Ministerium erhalten

Das Land Niedersachsen beabsichtigt, zusammen mit dem Bund ab 2013 Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei maximal vier Versuchen finanziell zu unterstützen, wenn sie eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen. Die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen sind dieselben, nach denen bereits jetzt die gesetzliche Krankenversicherung 50% der Kosten übernimmt:

Die Paare müssen verheiratet sein, es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden, die Ehefrau muss zwischen 25 und 40, der Ehemann zwischen 25 und 50 Jahren alt sein und es bedarf einer ärztlichen Feststellung, dass die Maßnahme Erfolg verspricht.

Darüber hinaus sind als weitere Voraussetzungen zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Niedersachsen und den Bund vorgesehen, dass der Wohnsitz des beantragenden Ehepaares in Niedersachsen liegt und die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Niedersachsen erfolgt.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, wollen das Land Niedersachsen und der Bund von den Kosten, des den Paaren nach Abrechnung mit der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung sowie ggf. der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils zusammen 50% übernehmen. Geplant ist, dass jede Maßnahme der assistierten Reproduktion gesondert beim Land zu beantragen ist. Die Beantragung des Zuschusses kann demnach auch erst beim 2. oder 3. Versuch erfolgen, sofern die Maßnahme im Jahr 2013 durchgeführt wird.

Gegenwärtig wird eine Förderrichtlinie erstellt, die anschließend mit dem Finanzministerium abgestimmt werden muss. Insofern kann ich Ihnen noch keine verbindliche Zusage zu den Details machen.


LG