Hallo,
ich hatte vor 2 Jahren bereits eine ICSI hier in Deutschland. Der 1. Kryotransfer nach dieser ICSI war erfolgreich. Mein Sohn ist jetzt 15 Monate alt. Allerdings hat er das Down Syndrom. Beim nächsten Kind möchte ich deshalb eine Präimplantationsdiagnostik machen lassen, was hier in Deutschland ja nicht möglich ist. Deshalb würde ich gerne meine übrigen 3 kryokonservierten Eizellen mit ins Ausland nehmen. Ist das technisch und rechtlich möglich? Wie aufwändig und teuer ist das? Kann mir meine Kinderwunschklinik hier in Deutschland die Herausgabe der Eizellen für den Transfer ins Ausland verweigern?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Tania R.
Mitnahme von kryokonservierten Eizellen ins Ausland
Moderator: Dr.Peet
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- Registriert: 26 Sep 2003 12:30
Ist das technisch und rechtlich möglich?--------------------beides JA--------------- Wie aufwändig ----------------Kanister mt Stickstoff------und teuer ist das?----100-300 Euro je nach Aufwand und Praxisabrechnungsprinzip------------------ Kann mir meine Kinderwunschklinik hier in Deutschland die Herausgabe der Eizellen für den Transfer ins Ausland verweigern? ----------------NEIN------------------
Dr.P.
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
oh, interessant! genau mein thema 
wie ist das denn, wenn ich die kryos im ausland zur adoption freigeben möchte? darf man mir dann die herausgabe verweigern? embryonen-ado und PID sind ja beide in deutschland verboten, müssten dann ja auch gleichbehandelt werden, also beide male der transfer ins ausland legal sein, oder!?
es ist leider so, dass ich selber aus gesundheitlichen gründen nicht mehr schwanger werden darf.
neugierige grüsse von Sanne

wie ist das denn, wenn ich die kryos im ausland zur adoption freigeben möchte? darf man mir dann die herausgabe verweigern? embryonen-ado und PID sind ja beide in deutschland verboten, müssten dann ja auch gleichbehandelt werden, also beide male der transfer ins ausland legal sein, oder!?
es ist leider so, dass ich selber aus gesundheitlichen gründen nicht mehr schwanger werden darf.
neugierige grüsse von Sanne

*nevergiveup*