höhere Pflegeversicherung bei Kinderlosen
- Koenigstigerin
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- Registriert: 10 Jul 2003 11:03
Hatte eine Mail an plusminus@ndr.de geschrieben.
Heute kam die folgende Antwort:
Heute kam die folgende Antwort:
Na da bin ich ja mal gespannt, ob sie "diesen" Aspekt mit aufgreifen werden!Sehr geehrte Frau ,
haben Sie vielen Dank für Ihre mail und Ihre Anregung. Wir werden das Thema
Pflegeversicherung in den nächsten Wochen ohnehin noch einmal gründlich
angehen und uns dann sicherlich auch mit diesem Aspekt befassen.
Mit freundlichen Grüssen
Ihre NDR-Wirtschaftsredaktion
Liebe Grüße
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Hallo,
ich habe an plusminus eine Mail geschickt und ebenfalls an den Bundeskanzler. Ich bezweifele zwar, dass letzterer die Mails überhaupt liest und rechne mit einer Standardantwort, wenn überhaupt eine kommt....aber nerven kann man ihn/bzw. die Mitarbeiter doch mal!!!
Emailaddi: internetpost@bundeskanzler.de
ich habe an plusminus eine Mail geschickt und ebenfalls an den Bundeskanzler. Ich bezweifele zwar, dass letzterer die Mails überhaupt liest und rechne mit einer Standardantwort, wenn überhaupt eine kommt....aber nerven kann man ihn/bzw. die Mitarbeiter doch mal!!!
Emailaddi: internetpost@bundeskanzler.de
hallo zusammen,
man könnte doch vorschlagen, dass alle kinderwünschis, die ernsthaft versucht haben, ein kind zu bekommen, sich von ihrer kiwu-praxis eine bescheinigung ausstellen lassen können, damit sie von der rentenzuzahlung verschont bleiben und nicht doppelt abgestraft werden. leider kann man damit nicht allen kinderwünschis gerecht werden, die mit HI und eizellspende und bestimmt noch mehr fallen dabei unter den tisch, aber es ist vielleicht ein ansatz!?
ein psychologisches gutachten reicht m.e. nicht aus, da man sich dieses auch als "karrierefrau" leicht erschleichen kann.
lg Sanne
man könnte doch vorschlagen, dass alle kinderwünschis, die ernsthaft versucht haben, ein kind zu bekommen, sich von ihrer kiwu-praxis eine bescheinigung ausstellen lassen können, damit sie von der rentenzuzahlung verschont bleiben und nicht doppelt abgestraft werden. leider kann man damit nicht allen kinderwünschis gerecht werden, die mit HI und eizellspende und bestimmt noch mehr fallen dabei unter den tisch, aber es ist vielleicht ein ansatz!?
ein psychologisches gutachten reicht m.e. nicht aus, da man sich dieses auch als "karrierefrau" leicht erschleichen kann.
lg Sanne

*nevergiveup*
Hallöchen,
ich hatte einen Brief vom "Bundeskanzler" bekommen, bzw. von einem seiner Staatssekretäre. Er hat darin klipp und klar gesagt, dass sie mit dieser Änderung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagieren. Das besagt eben, dass Familien mit Kindern besser gestellt werden sollen (bei der Pflegeversicherung). Er hat mein "Schicksal"
bedauert, aber gleichzeitig ausgeschlossen, dass es eine Sonderregelung für ungewollt Kinderlose geben wird. Ich hatte das schon mit der Bescheinigung der Klinik vorgeschlagen. Ansonsten war halt noch einiges Blabla mit drin, unter anderem, dass es ja nur ein minimaler Betrag sei etc.....
ich hatte einen Brief vom "Bundeskanzler" bekommen, bzw. von einem seiner Staatssekretäre. Er hat darin klipp und klar gesagt, dass sie mit dieser Änderung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagieren. Das besagt eben, dass Familien mit Kindern besser gestellt werden sollen (bei der Pflegeversicherung). Er hat mein "Schicksal"

Habe gerade in unserer Krankenkassenzeitung gelesen, daß auch diejenigen keinen erhöhten Pflegebeitrag zahlen müssen, ?deren Kinder nicht mehr leben.?
Interessant dazu wäre die genaue Formulierung im Gesetz. Ab wann wird ein Kind, das nicht mehr lebt, als solches betrachtet? Genau genommen müsste ja nach deutscher Rechtauffassung schon die befruchtete Eizelle ein lebendiges Kind sein. Insofern könnten alle, die jemals eine befruchtete Eizelle hatten ? auch wenn sie nicht mehr lebt ? unter das Gesetz fallen. Der Nachweis müsste ja möglich sein.
Gruß, Rebella
Interessant dazu wäre die genaue Formulierung im Gesetz. Ab wann wird ein Kind, das nicht mehr lebt, als solches betrachtet? Genau genommen müsste ja nach deutscher Rechtauffassung schon die befruchtete Eizelle ein lebendiges Kind sein. Insofern könnten alle, die jemals eine befruchtete Eizelle hatten ? auch wenn sie nicht mehr lebt ? unter das Gesetz fallen. Der Nachweis müsste ja möglich sein.
Gruß, Rebella
Liebe Grüße, Rebella
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