Hallo Herr Peet,
ist es in Anbetracht des Aufwandes und der Kosten (sind Selbstzahler) im Rahmen einer IVF nicht sinnvoll vorsichtshalber Sperma einzufrieren? Ich meine, wenn der Mann Fieber bekommt, eine Virusinfektion oder gar vielleicht Antibiotika nehmen muss, dann wuerde doch deshalb der ganze Zyklus platzen.... Mein Mann reist z.B. vor der IVF in ein Malaria gefaehrdetes Gebiet...
Was meinen sie?
Lg. Zora
Frage an Dr. Peet
Moderator: Dr.Peet
Danke für die Beachtung
Hallo!
Ich glaube, frisches Sperma ist besser, aber ihr könntet ja beides machen: Er könntet welches vorher einfrieren und aber am PU - Tag zusätzlich frisches abgeben. Wenn das nicht o.k. wäre, könnte man ja das aufgetaute nehmen.
Ich wäre da aber nicht so pessimistisch. Ich kenne im Forum niemanden, wo am PU Tag die Spermien nicht zu verwenden waren, auch wenn Männle mal verschnupft war.
Martina
Ich glaube, frisches Sperma ist besser, aber ihr könntet ja beides machen: Er könntet welches vorher einfrieren und aber am PU - Tag zusätzlich frisches abgeben. Wenn das nicht o.k. wäre, könnte man ja das aufgetaute nehmen.
Ich wäre da aber nicht so pessimistisch. Ich kenne im Forum niemanden, wo am PU Tag die Spermien nicht zu verwenden waren, auch wenn Männle mal verschnupft war.
Martina



Kann mich nur anschließen.
Falls die Spermaqualität durch das Einfrieren zu sehr leidet kann auch zur Not ICSI gemacht werden.
Dr.P.
Falls die Spermaqualität durch das Einfrieren zu sehr leidet kann auch zur Not ICSI gemacht werden.
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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