höhere Pflegeversicherung bei Kinderlosen
Bambam,
eine Altersangabe konnte ich nur in Bezug auf die Mitglieder entdecken. Das heisst, dass Mitglieder, die älter als 23 Jahre alt sind, diesen Zuschlag zahlen müssen, sofern sie kinderlos sind.
Das bedeutet, dass der Staat nur von Personen ab 23 Jahren "erwartet", dass sie Kinder haben. Also sind Beitragspflichtige unter 23 Jahren befreit.
Altersangaben zu den Kindern konnte ich in dem Text nicht entdecken. Vielleicht kannst du den entsprechenden Teil nochmal zitieren?
eine Altersangabe konnte ich nur in Bezug auf die Mitglieder entdecken. Das heisst, dass Mitglieder, die älter als 23 Jahre alt sind, diesen Zuschlag zahlen müssen, sofern sie kinderlos sind.
Das bedeutet, dass der Staat nur von Personen ab 23 Jahren "erwartet", dass sie Kinder haben. Also sind Beitragspflichtige unter 23 Jahren befreit.
Altersangaben zu den Kindern konnte ich in dem Text nicht entdecken. Vielleicht kannst du den entsprechenden Teil nochmal zitieren?
Liebe Grüße
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
und das stand in der BARMER-zeitschrift
Pflegeversicherung: Umstrittene Änderung Ohne Kinder - etwas mehr Beitrag
Ab dem 1. Januar steigt für gesetzlich Versicherte über 23 Jahre, die keine Kinder haben, der Beitrag zur pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte.
Diese sehr umstrittene Gesetzesänderung resultiert aus einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dem. Jahr 2001. Damals forderten die Verfassungsrichter den Gesetzgeber auf, spätestens ab 2005 Familien bei den Beiträgen zur pflegeversicherung zu entlasten. Lange Zeit geschah nichts. Die nun von der Bundesregierung in letzter Minute verabsc:hiedete "kleine Lösung" schießt allerdings am eigentlichen Ziel der Verfassungsrichter vorbei: Denn anstatt Kindererziehende zu entlasten, werden Versicherte ohne Kinder höher belastet. Da bereits der Gesetzentwurf bei den parlamentarischen Beratungen von Experten als rechtlich angreifbar scharf kritisiert wurde, muss das Gesetz womöglich bald wieder geändert werden. Alle gesetzlichen pflegekass_n sind jedoch zunächst verpflichtet, den Beitragszuschlag zu erheben.
Der Arbeitgeber behält den Zuschlag für kinderlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Lohn ein und führt ihn an die Kassen ab. Weist ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Elternschaft nach oder ist sie bereits bekannt (etwa durch Eintrag auf der Steuerkarte), entfällt der Beitragszuschlag. Vor dem 1. Januar 1940 Geborene und Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes 2 sind vom Zuschlag befreit, ebenso wie Adoptiv-, Stiefund pflegeeltern sowie verwaiste Eltern . Versicherte, die ihre Elternschaft nicht belegen, müssen erst einmal den Zuschlag zahlen. Er wird rückwirkend erstattet, wenn für Kinder, die vor dem 1 . Januar 2005 geboren wurden, der Nachweis bis spätestens 30. Juni 2005 erbracht wird. Für Kinder, die ab Januar 2005 geboren werden, sollte der Elternnachweis innerhalb von drei Monaten nach der Geburt erbracht werden. Bei späterem Nachweis gilt die Befreiung erst ab dem darauf folgenden Monat. Bei Versicherten, die ihre Beiträge selbst an die BARMER zahlen (z. B.freiwillig Versicherte, Studenten), prüft die BARMER-Pflegekas- '"
se, ob ein Beitragszuschlag zu erheben ist. Die BARMER hat die Selbstzah-,g ler, bei denen keine Elternzeiten oder familienversicherte Kinder bekannt _ sind, individuell informiert. Weitere Fragen beantworten gern die BARMER- ö Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in den Geschäftsstellen vor.Ort.
Beiträge für Eltern mit Erwachsenen Kindern
Hallo,
meine Eltern sind beide Rentner, sie brauchen den höheren Betrag nicht zu bezahlen, es wohl wirklich nur um Kinderlose.
Gruß
Mickey

meine Eltern sind beide Rentner, sie brauchen den höheren Betrag nicht zu bezahlen, es wohl wirklich nur um Kinderlose.
Gruß
Mickey

Mickey
die frage ist wer oder was ist der begriff kinderlos
meine mutti zum beispiel, kein rentner, muss sie zahlen, weil ich ja volljährig bin.
oder sehe ich hier was falsch????? kinderlos ist sie ja demnach nicht, sie erzieht mich nur nicht mehr:*g*
s.
oder sehe ich hier was falsch????? kinderlos ist sie ja demnach nicht, sie erzieht mich nur nicht mehr:*g*
s.
ergänzug zu meinem beitrag
weiterhin habe ich auch eine tochter, nur totgeboren, bin ich deswegen kinderlos???? ich glaube nein, habe ja ne geburtsurkunde und habe alle vor- oder nachteile einer mutti gemacht.
s.
s.
es fehlen einfach noch die genauen ausführugnsbestimmungen
bambam
Irren ist menschlich, wenn ich mich nicht irre !!!
Rechtschreib- und Grammatikfehler sind beabsichtigt und wer welche findet darf sie behalten !!
Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten
aber auch die bin ich gerne bereit zu geben
Irren ist menschlich, wenn ich mich nicht irre !!!
Rechtschreib- und Grammatikfehler sind beabsichtigt und wer welche findet darf sie behalten !!

Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten


Bambam,
Kinderlos heisst keine Kinder zu haben. Keine Kinder heißt eben gar keine Kinder.
Man muß auch nicht bezahlen wenn die Kinder 18 oder 23 J. wird, weil man hat ja in diesem Fall eine "Pflegeversicherung" - man hat die Kinder.
Diejenige die keine Kinder haben müßen genäß dieses Gesetz zahlen, weil sie niemanden haben der sie im hohen Alter betreut und es kommt auf Kosten des Staates.
Ich denke so wollten die leute es haben. So war es ein Gesetz in meinem Land vor 1989. Die ohne Kinder müßten für die mit (viele) Kinder bezahlen.
Es steht doch klar wer genau bezahlen muß.
Die Unklarheit besteht in folgende Fälle:
a. tot geborene Kinder - man hat eine Geburtsurkunde, aber wenn keine andere Kinder vorhanden, wer pflegt die Eltern?
b. Eltern die ihre Kinder frei zur Adoption gegeben haben
Sonst müßte niemand der ein lebendiges Kind hat, egal im welchen Alter, bezahlen.
Das Kind selbst wird dann bezahlen falls er ab 23 Jahre keine Kinder bekommt.
Aber wenn man ein Kind hat, dann ist man nicht kinderlos, also hat mit dieses Gesetz nichts zu tun.
Mit dem Erziehnungsgeld hat es auch nicht zu tun.
JBB
Ja, auch in dem Fall den du gesagt hast ist es eine Frage aber,
- ein Elternteil der Alimente bezahlen muß, wird gesetzlich dazu verpflichtet falls er/sie es nicht will. Er gilt also nicht als kinderlos. Falls er /sie es nicht kann, da kein Geld, dann wird das Geld vom Arbeitsamt bzw. Sozialamt dafür bezahlt.Also es steht auch dort das diese Person Kinder hat.
Na ja, im Fälle wo man nicht weiß wer der Vater ist oder ob man Vater ist...wirds schwieriger.Je nach dem wie es mit dem Mann ist (ob weiter Kinder vorhanden oder nicht) usw.
So verstehe ich das ganze.
Ruxi
Kinderlos heisst keine Kinder zu haben. Keine Kinder heißt eben gar keine Kinder.
Man muß auch nicht bezahlen wenn die Kinder 18 oder 23 J. wird, weil man hat ja in diesem Fall eine "Pflegeversicherung" - man hat die Kinder.
Diejenige die keine Kinder haben müßen genäß dieses Gesetz zahlen, weil sie niemanden haben der sie im hohen Alter betreut und es kommt auf Kosten des Staates.
Ich denke so wollten die leute es haben. So war es ein Gesetz in meinem Land vor 1989. Die ohne Kinder müßten für die mit (viele) Kinder bezahlen.
Es steht doch klar wer genau bezahlen muß.
Die Unklarheit besteht in folgende Fälle:
a. tot geborene Kinder - man hat eine Geburtsurkunde, aber wenn keine andere Kinder vorhanden, wer pflegt die Eltern?
b. Eltern die ihre Kinder frei zur Adoption gegeben haben
Sonst müßte niemand der ein lebendiges Kind hat, egal im welchen Alter, bezahlen.
Das Kind selbst wird dann bezahlen falls er ab 23 Jahre keine Kinder bekommt.
Aber wenn man ein Kind hat, dann ist man nicht kinderlos, also hat mit dieses Gesetz nichts zu tun.
Mit dem Erziehnungsgeld hat es auch nicht zu tun.
JBB
Ja, auch in dem Fall den du gesagt hast ist es eine Frage aber,
- ein Elternteil der Alimente bezahlen muß, wird gesetzlich dazu verpflichtet falls er/sie es nicht will. Er gilt also nicht als kinderlos. Falls er /sie es nicht kann, da kein Geld, dann wird das Geld vom Arbeitsamt bzw. Sozialamt dafür bezahlt.Also es steht auch dort das diese Person Kinder hat.
Na ja, im Fälle wo man nicht weiß wer der Vater ist oder ob man Vater ist...wirds schwieriger.Je nach dem wie es mit dem Mann ist (ob weiter Kinder vorhanden oder nicht) usw.
So verstehe ich das ganze.
Ruxi
meine meinung
hallo,
naja, in diesem gesetz gibt es schon noch ein paar lücken meiner meinung nach.
ich finde es nur sehr diskriminierend, dass gerade eltern totgeborener kinder auch zur zahlung herangezogen werden. man könnte diese eltern zum beispiel für einen gewissen zeitraum befreien. die eltern haben schon genügend leid ertragen müssen.
ein beispiel ist auch, wenn ein kind nur eine stunde gelebt hat, bekommen diese elternteile vergünstigungen für max. ein jahr, wie grad erziehungsgeld, kindergeld und steuervorteile. in meinen augen ist das auch nichts im vergleich zu den eltern totgeborener kinder.
ich nehm mich als beispiel, ich habe auch den mutterschutz, d. h. mutterschaftsgeld in anspruch genommen, und nun heisst es man habe KEIN kind???
ich kann nur über die regierung den kopf schütteln.
s.
naja, in diesem gesetz gibt es schon noch ein paar lücken meiner meinung nach.
ich finde es nur sehr diskriminierend, dass gerade eltern totgeborener kinder auch zur zahlung herangezogen werden. man könnte diese eltern zum beispiel für einen gewissen zeitraum befreien. die eltern haben schon genügend leid ertragen müssen.
ein beispiel ist auch, wenn ein kind nur eine stunde gelebt hat, bekommen diese elternteile vergünstigungen für max. ein jahr, wie grad erziehungsgeld, kindergeld und steuervorteile. in meinen augen ist das auch nichts im vergleich zu den eltern totgeborener kinder.
ich nehm mich als beispiel, ich habe auch den mutterschutz, d. h. mutterschaftsgeld in anspruch genommen, und nun heisst es man habe KEIN kind???
ich kann nur über die regierung den kopf schütteln.
s.
Hallo hel,
Das Problem, wenn das Gesetz das machen wollte, ist nicht was du jetzt bist, sondern was du im hohen Alter sein wirst, bzw., wer dich dann pflegen wird.
Falls du keine andere Kinder hast oder haben wirst, dann bist du in diesem Sinne kinderlos und fällst im Pflege des Staates im hohen Alter.
Das blöde an diesem Gesetz ist dass die Leute denke authomatisch hat jeder der Kinder hat, auch eine "Pflegeversicherung" im hohen Alter. Die Kinder können ja weit weg sein, oder sich gar nicht um einen kümmern und dann fällt man genau so wie die kinderlose auf Kosten des Staates.
Übrigens- es tut mir sehr Leid für dein Kind. Gib aber nicht die Hoffnung und den Kampf auf.
Ruxi
Das Problem, wenn das Gesetz das machen wollte, ist nicht was du jetzt bist, sondern was du im hohen Alter sein wirst, bzw., wer dich dann pflegen wird.
Falls du keine andere Kinder hast oder haben wirst, dann bist du in diesem Sinne kinderlos und fällst im Pflege des Staates im hohen Alter.
Das blöde an diesem Gesetz ist dass die Leute denke authomatisch hat jeder der Kinder hat, auch eine "Pflegeversicherung" im hohen Alter. Die Kinder können ja weit weg sein, oder sich gar nicht um einen kümmern und dann fällt man genau so wie die kinderlose auf Kosten des Staates.
Übrigens- es tut mir sehr Leid für dein Kind. Gib aber nicht die Hoffnung und den Kampf auf.
Ruxi