Aktuelles Urteil-Entgeltfortzahlung bei künstlicher Befrucht

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rebella67
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Aktuelles Urteil-Entgeltfortzahlung bei künstlicher Befrucht

Beitrag von rebella67 »

Aktuelles Urteil-Entgeltfortzahlung bei künstlicher Befruchtung

Arbeitnehmer sind nur bis zu einem gewissen Grad zu Entgeltfortzahlungen bei einer künstlichen Befruchtung verpflichtet. So entschied es das Arbeitsgericht in Herne.


Eine Arbeitnehmerin in einer Teppichfabrik hatte sich zum wiederholten Male einer künstlichen Befruchtung unterzogen. Bisher waren 4 Versuche erfolglos geblieben. Die Krankenkasse der Arbeitnehmerin übernahm auch die Kosten für den 5. Versuch, weil eine positive medizinische Prognose vorlag. Die Arbeitnehmerin war nach dem Versuch der Befruchtung 3 Wochen lang arbeitsunfähig krankgeschrieben. Für diesen Zeitraum verlangte sie Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Dieser hatte die Lohnfortzahlung in den vorangegangenen Fällen zwar gezahlt, weigerte sich aber dieses Mal.


Der Klage der Arbeitnehmerin auf Lohnfortzahlung vor dem Arbeitsgericht Herne wurde nicht stattgegeben. Das Gericht war der Meinung, dass die Arbeitsunfähigkeit durch die Arbeitnehmerin selbst verursacht wurde und daher der Arbeitgeber nicht zahlen müsse. Es bestehe ?keine Einstandspflicht, wenn ein Arbeitnehmer den regelwidrigen Zustand seines Körpers beseitigen will und dabei eine Arbeitsunfähigkeit in Kauf nimmt?.


Arbeitsgericht Herne; Urteil vom 08.07.2004; Aktenzeichen: 4 Ca 416/04
https://michel-peter.profiseller.de/
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Sonnie
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Beitrag von Sonnie »

Das ist ja mal wieder ein Hammer! Eine künstliche Befruchtung ist also eine selbst verursachte Arbeitsunfähigkeit und ein regelwidriger Zustand des Körpers *mecker* :argh: *mecker*
Erzählen die netten Richter dasselbe Schwangeren dann auch? Die hätten ja auch nicht soviel poppen müssen *g*

Sonnie
3 ICSI neg. danach spontan schwanger!
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JE GLÄNZENDER DIE FASSADE
DESTO BESSER WIRD ETWAS VERSTECKT
Angie
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Beitrag von Angie »

Hallo Rebella!

Na da können wir ja damit rechnen, dass zukünftig noch mehr Arbeitgeber auf die Idee kommen, dass im Falle von Krankmeldungen, die von einer Kinderwunschpraxis ausgestellt wurden, kein Arbeitsentgelt mehr bezahlt wird. Eine weitere Diskriminierung, der wir Frauen dann ausgesetzt sind. Die Arbeitsrichter sind normalerweise eher arbeitnehmerfreundlich, von daher ist dieses Urteil besonders hart. Viele Frauen verlieren, nachdem sie eine Fehlgeburt infolge einer Kinderwunschbehandlung erlitten haben, gleich noch ihren Arbeitsplatz (mir ging das ja auch so). Wenn man sich nun vor Krankmeldungen fürchten muss und dann lieber arbeiten geht nach der Punktion, gefährdet man noch seine Gesundheit, vor allem im Falle einer Überstimulation. Unbezahlten Urlaub bekommt man ja auch nicht genehmigt bzw. können sich viele auch nicht leisten und bezahlten Urlaub kann man auch nicht gerade dann nehmen, wenn man ihn benötigt und eben auch nur beschränkt (bei drei Versuchen reicht der Jahresurlaub kaum). Ich bin der Ansicht, dann sollten (aus Gleichbehandlungsgrundsätzen) auch die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Alkoholikern ohne Lohnfortzahlung sein. Denn diese Art der Arbeitsunfähigkeit ist auch durch den Arbeitnehmer selbst verursacht. Aber in solchen Fällen wird sofort auf eine Diskriminierung abgehoben, im Falle der Kinderwunschbehandlungen nicht.

Liebe und traurige Grüße,
Angie
Angie
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Beitrag von Angie »

Hallo Sonni,

das ist es ja gerade: Schwangere sind durch das Mutterschutzgesetz geschützt, wir nicht. Für uns gibt es kein Gesetz, das uns schützt.

Liebe Grüße,
Angie
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