Österreichischer Arzt will uns bei der KK anschwärzen

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Birgit T
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Beitrag von Birgit T »

Hallo Gast!

Also ich hatte meine Behandlung vor 2 1/2 Jahren auch in Östereich (Bregenz) und meine Kasse hat bezahlt (alte Regelung) und ich hatte auch Blasto Transfer meine Kasse weiß das auch. Ich denke nicht das Du alles zurück zahlen mußt, da die Behandlung ja nicht in Deutschland statt fand, im zweifelsfall Dumm stellen, oder hat Dein Arzt das schriftlich das er Dich zu beginn der Behandlung aufgeklärt hat!

Hast Du den Bankvorgang zurück verfolgen können?

Liebe Grüße
Birgit T

Mit Luzie und Lea geboren am 12.02.2003
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo zusammen,
herzlichen Dank für Eure Antworten.

Das mit dem Nachvollziehen der Einzahlung ist nicht so einfach, da der ganze Vorgang schon zwei Jahre zurückliegt und ich mich nicht an das genaue Datum erinnern kann.
Aus diesem Grund habe ich jetzt ein Gespräch mit einem Anwalt vereinbart und hoffe, dass dieser mir weiterhelfen kann.
Am Telefon meinte er, dass ich wahrscheinlich nicht viel machen kann, da die Beweispflicht dass ich gezahlt habe bei mir liegt. Er hat mir aber weiterhin einen österreichischen Anwalt empfohlen, der sich besser mit Recht vor Ort auskennt.
Er riet mir ab, zum momentanen Zeitpunkt den Namen des Arztes, hier im Forum, bekanntzugeben. Da dies dann eventuell gegen mich verwendet werden könnte.

Viele Grüße
Gast
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brisel
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Beitrag von brisel »

hallo,
also wenn die behandlung 2 jahre her ist, würde ich mich als erstes erkundigen, ob die ansprüche des arztes nicht schon verjährt sind!

viel glück
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Sonnie
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Beitrag von Sonnie »

????? Was ist denn das fürn Arzt, dem erst nach 2 Jahren auffällt, das seine Rechnungen nicht bezahlt wurden????
Die meisten Ärzte stehen nach ein paar Wochen auf der Matte, manchmal schon bevor man überhaupt das Geld von den KK hat, ums ihnen dann überweisen zu können.
3 ICSI neg. danach spontan schwanger!
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JE GLÄNZENDER DIE FASSADE
DESTO BESSER WIRD ETWAS VERSTECKT
rebella67
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Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Nach 2 Jahren sind die Ansprüche zumindest nach deutsxhen Recht nicht verjährt. Da sind es 3 Jahre und dan auch noch bis zum Jahresende.

Ich glaube nicht, daß dies ein vorsätzliches Verhalten des Arztes ist, sonst hätte ich das hier sicher schon öfter gelesen. Eher denke ich, daß es entweder ein Buchungsfehler in der Arztpraxis war oder bei der Bank. Insofern ist es sehr schlecht, daß Du den Beleg nicht mehr hast. Ich halte einen Zahlendreher für sehr wahrscheinlich. Und wenn bei der Bareinzahlung keine Adresse von Dir drauf stand, wußten sie doch bei der Post gar nicht, wohin sie sich wenden sollen. Solche Beträge müssen aber auch bei denen in der Buchführung auftauchen. Der Nachforschungsantrag wird Gebühren kosten, aber lohnt sich in dem Fall ganz bestimmt.

Ich hatte da auch mal so einen Streit mit der Krankenkasse. Da war ich voll überzeugt, im Recht zu sein. Zum Glück hatte ich aber noch alle Belege und konnte dann selbst sehen, daß was schief gelaufen war, was ich zu dem Zeitpunkt echt nicht bemerkt hatte.

Zum Thema Anschwärzen bei der Krankenkasse: Ich glaube nicht, daß das für die betreffende Praxis ein Vorteil ist, so vorzugehen. Es ist höchstens ein Druckmittel. Interessant wäre auch, ob die Kasse von Dir den Betrag zurück verlangen kann, wenn es eine Kostenübernahmeerklärung gab und evt. kein Hinweis drauf stand, daß bestimmte Verfahren nicht bezahlt werden. In dem Fall könnte man nicht von Dir erwarten, daß Du das weißt.

Gruß, Rebella
Liebe Grüße, Rebella
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Tigerin
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Beitrag von Tigerin »

Hi allerseits,

eines fällt mir auf: Wenn der Arzt eine seiner Patientinnen bei der KK anschwärzt, wäre dann das Risiko für den Arzt nicht sehr hoch, dass die KK sich seine Praxis mal genauer anschaut und dass er selbst Ärger wegen 'Abrechnungsbetrugs' bekommen könnte? Ist nur mal eine Überlegung.

nachgrübelnde Grüße

Tigerin
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Zwergerlfee
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Beitrag von Zwergerlfee »

Hallo,

Es gibt in Österreich ebenfalls eine Ärztekammer, wo du dich informieren kannst, die dann prüfen können welche Ansprüche er gegen euch hat. Soviel ich weiss muss auch ein Arzt einen Buchhaltung machen = nach einem Jahr wäre ihm spätestens "eingefallen" dass er noch offene Rechnungen hat, falls ihm das nicht auffällt, macht er entweder schlechte Buchhaltung, und wird halt nochmals geprüft.

Hier die Telefonnummern:
österreichische Ärztekammer
Kammeramt und Statistik
Weihburggasse 10-12, A-1010 Wien
Tel.: 01/ 514 06 – Dw
Fax: Kammeramt 1. Stock: 01/ 514 06-42
Kammeramt 2. Stock: 01/ 514 06-43
Präsidium: 01/ 512 97 86
E-MAIL: post@aek.or.at

oder du versucht es über einen Volksanwalt - ich weiss nicht ob er dich wirklich vertreten kann, aber die sind dort sehr nett, vielleicht kann er dir was empfehlen, sind hier in Österreich zumindest richtungsweisend, und jeder legt die Ohren an...

http://www.volksanwaltschaft.at

alles liebe
Susi
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

herzlichen Dank für Eure Antworten.
Unser Arzt hat uns nach 4 Monaten eine Mahnung gesandt auf der allerdings ein falscher Rechnungsbetrag aufgeführt war. Daraufhin habe ich zurückgeschrieben und die Sachlage erklärt. Ich ging davon aus, dass es sich wegen der unterschiedlichen Beträge um einen Buchungsfehler handelt. Dann habe ich nichts mehr gehört - bis jetzt.

Mein Anwalt teilte mir mit, dass die Quittungen normalerweise reichen müssten und ich doch abwarten solle, ob Klage gegen mich erhoben wird.

Susi72 herzlichen Dank für Deine Adressen der österreichischen Ärztekammer und der Volksanwälte. Ich werde mich dort einmal erkundigen.

Liebe Grüße
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo zusammen,
nachdem ich nun dachte, die Sache sei geklärt, hatte ich Post von unserem Amtsgericht im Briefkasten mit der Aufforderung einen Brief aus Österreich abzuholen. Der Brief beinhaltete eine Klage wegen des angeblich noch offenen Betrages. Nun werde ich mal sehen ob mein Anwalt noch etwas für mich machen kann.

Die Nachforschungen bei der Post stellt sich schwieriger heraus als gedacht.
Sie können nur inländische Beträge nachvollziehen. Wenn der Betrag auf ein ausländisches Konto überwiesen wurde gibt es keine Möglichkeit, besser gesagt sie ist so teuer, dass sich das nicht rechnen würde.

Schönes Wochenende
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Leider bist Du bei der Sache in der Beweispflicht. Und wenn Du nicht beweisen kannst, daß der Betrag überwiesen ist, mußt Du zahlen.

Gruß, Rebella
Liebe Grüße, Rebella
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