Das habe ich gefunden!!!!
http://www.123recht.net/article.asp?a=8379&p=1
Ein Urteil!
Danke für die Beachtung
Re: Ein Urteil!
Hi Rehauge,
es handelt sich um das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3.3.2004, dass die private KV des alleinverursachenden Mannes bei ICSI die Gesamtkosten zahlen muss.
Viele Grüße. Andreas
es handelt sich um das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3.3.2004, dass die private KV des alleinverursachenden Mannes bei ICSI die Gesamtkosten zahlen muss.
Viele Grüße. Andreas
Hi Rehauge,
Wenn Du Dich näher für diese Kostenfrage interessierst, solltest Du meinen folgenden Artikel lesen. Dort steht allesausführlich:
http://www.klein-putz.net/information/article.php?sid=7
Viele Grüße. Andreas
-> bis zu diesem Urteil war strittig, ob die PKV des alleinverursachenden Mannes auch die Kosten der Behandlungsteile erstatten muss, die bei der gesunden Frau durchgeführt werden (Stimu, Punktion, Transfer etc.).Rehauge hat geschrieben: Aber, mußte die PK nicht vorher auch immer nur die 50% zahlen??
Wenn Du Dich näher für diese Kostenfrage interessierst, solltest Du meinen folgenden Artikel lesen. Dort steht allesausführlich:
http://www.klein-putz.net/information/article.php?sid=7
-> Für die GKV gilt das Urteil leider nicht. Für die GKV sind nämlich nicht die Zivilgerichte, sondern die Sozialgerichte zuständig. Gegen verschiedene GKVs laufen zur Zeit mehrere Verfahren. Sicher wird darin auch auf den BGH verwiesen. In der GKV dauert es aber noch, bis das höchste deutsche Sozialgericht, das Bundessozialgericht, ein Urteil gefällt haben wird.Rehauge hat geschrieben: Und kann man das nicht auch umsetzten auf die GKV???
Viele Grüße. Andreas