Hallo Dr.Peet!
Habe eine Frage bzgl. Blutgerinnung.
Ich (27 J.) bin seit 2,5 Jahren in Kinderwunschbehandlung. 2 IVF 5 Kryos negativ. Gebärmutterspiegelung, Bauchspiegelung o.B.
Wir haben zusätzlich noch im August letzten Jahres eine Immunisierung vornehmen lassen und uns genetisch untersuchen lassen (auch hier kein Befund).
Nun habe ich noch meine Blutgerinnung testen lassen. Befund hier: Lipoprotein(a) erhöht! 79.3 mg/dl Normbereich: unter 30
Empfehlung der Fachärzte für Transfusionsmedizin: Fragmin P forte 1 x tgl. ab ET!
Meine Kinderwunschärztin möchte dieser Empfehlung nicht nachgehen, weil sie Heparin für nicht nötig hält.
Nun meine Frage an Sie: Haben sie Patientinnen mit diesem Befund und wenn ja, würden Sie mit Heparin behandeln?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Alina
Dr.Peet! Bitte um Ihre Meinung WICHTIG!
Moderator: Dr.Peet
Ich würde der Empfehlung der Transfusionsmediziner wahrscheinlich folgen. Schaden tut es sicher nicht. Ob das tatsächlich aber den entscheidenden Unterschied macht........?
Dr.P.
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
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