Hallo
habe im Dezember eine Pelveoperitonitis gehabt, die stationär mit Antibiotika behandelt wurde. Seit einer Woche muss ich die Antibiotika nicht mehr einnehmen. Ab und an habe ich noch leichte Schmerzen, die aber auch von meinen Verwachsungen kommen könnten (wegen zahlreicher OP durch einen Shunt wegen eines Hydrocepahlus). blutwerte sind wieder in Ordnung und ich fühle mich auch gut. Da auf Grund der Werte meines Mannes und durch meine Verwachsungen, nur eine ICSI für uns in Frage kommt, wollte ich wissen, ob wir trotz der Pelveoperitonitis die ICSI im Februar durch führen lassen sollen oder lieber noch warten. Wobei mir warten sehr schwer fallen würde, da durch einige Hindernisse die Behandlung sich schon mehrfach verzögert hat.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Pelveoperitonitis im Dez., ICSI im Feb.? @ Dr. Peet und all
Moderator: Dr.Peet
Pelveoperitonitis im Dez., ICSI im Feb.? @ Dr. Peet und all
Alles Liebe,
Schweden
Unser Wunder Pia Sophie
*25.01.2010
2 ICSI, 1 IUI, 3 Kryos
*Valentinchen*& *Handballer Jogi*& *Handballer Mimi* tief im Herzen
Was bei den Menschen unmöglich ist, das ist bei Gott möglich
Lk 18,27
Schweden
Unser Wunder Pia Sophie
*25.01.2010
2 ICSI, 1 IUI, 3 Kryos
*Valentinchen*& *Handballer Jogi*& *Handballer Mimi* tief im Herzen
Was bei den Menschen unmöglich ist, das ist bei Gott möglich
Lk 18,27
Danke für die Beachtung
Ich denke nicht, daß Sie länger warten müssen.
Dr.P.
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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