welche Untersuchungen für ICSI (Geschwisterkind) ?

Für fachliche repromedizinische Fragen an Herrn Dr. Peet

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Moderator: Dr.Peet

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Olivia
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welche Untersuchungen für ICSI (Geschwisterkind) ?

Beitrag von Olivia »

Sehr geehrter Herr Dr.Peet,

unser erstes ICSI-Kind wird im März zwei Jahre alt.

Im Januar 2004 war der erste Versuch für ein Geschwisterkind.

Nach einer Pause von nun schon über einem Jahr, wollen wir den zweiten Versuch, allerdings in einer anderen Praxis wagen.

Nun meine Fragen:

welche Untersuchungen sind dafür nötig?

müssen zwei Spermiogramme im Abstand von zwölf Wochen gemacht werden oder nur eins?

Die Unterlagen aus der bisherigen Praxis habe ich vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Olivia
Dr.Peet
Praxis für Fertilität - Kinderwunsch
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Beitrag von Dr.Peet »

welche Untersuchungen sind dafür nötig?-----------Antikörper, Hormone-------------

müssen zwei Spermiogramme im Abstand von zwölf Wochen gemacht werden oder nur eins?-----------GKV 2 Sp.gr, PKV evtl nur eins.-----------------------
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Dr.Peet
Praxis für Fertilität - Kinderwunsch
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Beitrag von Dr.Peet »

Ach so, : in Ihrem Fall reicht sicher nur ein erneutes Sp.gramm, da ja die älteren nur 6-8 Monate alt sind.
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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