Embryonenschutzgesetz - Das geht uns alle an !!!!

Unsere Hauptkategorie. Hier wird über alles rund um den Kinderwunsch diskutiert. :-)
Schnellchen
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Beitrag von Schnellchen »

Hallo Ihr Lieben,

ich schreibe ausnahmesweise mal mit dem o.g. in diesen Ordner, damit ich wirklich alle anspreche.

Wer gestern den Beitrag vom Magazin Globus gesehen hat, weiß, warum die Chance der künstlichen Befruchtung in Deutschland so "gering" sind. Im Ausland ist es erlaubt, die Embroynen 5 Tage lang zu beobachten und nur die wirklich guten und sich weiter entwickelten zu transferieren. In Deutschland ist das aufgrund des Embroynenschutzgesetzes verboten.

Durch den späteren Transfer liegen die Erfolgsquoten einer künstlichen Befruchtung im Ausland deutlich höher.

So.. und nun meine Bitte... Wir wollen, nachdem wir den Kampf gegen die Kassen überwiegen schon gewonnen haben (auch die Nachzügler zahlen ja jetzt so langsam) und in die nächste Materie stürzen - sprich Änderung des Embroynenschutzgesetzes. Ich möchte Euch alle bitten, da diesmal wirklich alle betroffen sind, ob Selbstzahler oder auch von der Kasse "Bezahlter", dass Ihr mit einsteigt. Schließlich geht es hier darum, auch mit weniger Versuchen erfolgreich zu sein und unsere und auch künftige Aussichten auf ein eigenes Kind erfolgreich zu steigern.

Also.. bitte beteiligt Euch.. Die ersten Fragen stehen schon im Briefordner.. Wir müssen uns eine Strategie aufbauen, wie wir an die betreffenden Politiker, Gremien usw. rankommen. Es wird nicht einfach sein... aber je mehr Ratschläge wir von Euch - auch den JuristInnen unter Euch bekommen, um so besser kommen wir zum Ziel.

Ich danke Euch jetzt schon für Eure Unterstützung.

Lieber Gruß
Iris

<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde ge&auml;ndert von: Schnellchen am 2001-09-06 14:54 ]</font>
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sweety
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Beitrag von sweety »

Hallo,

ich bin dabei.

Sabine
mit Leoni und Lea-Michelle *20.03.04 bei 33+4
___________________________________

*Die Hoffnung stirbt zuletzt*

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mina2
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Beitrag von mina2 »

Hallo Schnellchen,
ich bin mir noch nicht so im Klaren, ob ich dass unterstützen will.
Ich denke es geht hierbei wirklich um eine sehr genau zu überlegende Werteabwägung. Ins Embryonenschutzgesetz sind die strengen Regelungen ja nicht aus Schikane gegenüber uns hineingenommen worden. Sicher muss man bei medizinischen Eingriffen die Optimierung der Erfolgsaussichten und vor allem das Risiko für die betroffene Frau berücksichtigen. Aber nach meinem Verständnis von Leben, sind wir ab der Befruchtung nicht mehr allein und nicht allein mit unserem Partner involviert. Haben diese winzigen Vier- und auch nur Zweizeller schon Personalität??? Sie sind menschliches Leben und besitzen, denke ich, eine Schutzwürdigkeit - ich denke auch, wenn wir bzw. der begutachtende Arzt ihnen nur eine geringe Lebenserwartung prognostiziert.
So unausgewogen das erscheint, hier steht Unversehrtheit eines Lebens gegen Unversehrtheit eines anderen Leben. Wobei immer zu beachten ist, dass wir uns nicht gezwungenermaßen oder zufällig in eine risikobehaftete Situation begeben. Wie weit geht unser Recht unserem natürlichen Wunsch nach einem leiblichen Kind mit den technisch zur Verfügung stehenden Mitteln zur Erfüllung zu verhelfen?
Das klingt vielleicht ziemlich orthodox... ICh will auch nicht behaupten, dass ich mir mit meiner Position schon völlig sicher bin. Denn, wie ich bereits früher erwähnt hatte, habe ich vor zwanzig Jahren die IVF insgesamt verteufelt und heute (also vor vier Wochen) habe ich gerührt und ehrfurchtsvoll unsere klitzekleinen Zwei- und Sechszeller durch's Mikroskop betrachtet bevor sie transferiert wurden. Sie konnten sich zwar nicht in meiner Gebärmutter halten, aber das zumindest lag in Gottes Hand.
Habe ich mich jetzt ins Wespennest gesetzt????
Herzliche Grüße Mina2
Schnellchen
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Beitrag von Schnellchen »

Liebe Mina,

nein.. hast du nicht.. Jede Meinung muss abgewogen werden, sonst wäre alles ja ganz einfach...

Ich denke beim Embryonenschutzgesetz aber auch daran, dass ein späterer Transfer nicht erlaubt wird, weil man vom "Leben" spricht, hingegen eine Abtreibung in der 18. Schwangerschaftswoche oder sogar noch später erlaubt ist.. Wo bleibt da der Schutz des Lebens???

Eher kann man eben statt 2 bis max. 3 Tage doch auch 5 Tage warten, um zu sehen, ob sich die Zellen wirklich weiter teilen.. Die PID steht hier für mich vollkommen aussen vor. Zwar ist es durch sie begingt möglich, Mißbildungen auszuschließen - aber eben nur bedingt und so kommt es dann in der 16. Woche doch zu einer Fruchtwasseruntersuchung, die dann doch ein negatives Ergebnis bringen kann.

Bitte schieße diese Überlegungen bei dir mit ein.. Auch in der 18. Woche oder später geht es um den Schutz des Lebens, nur da ist das Kind schon voll entwickelt, am 5. Tag aber noch nicht.

Lieber Gruß
Iris
Otti
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Beitrag von Otti »

Hallo,
mir ist nicht ganz klar, was eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes für uns als Betroffene bringen soll. Das würde ja nur bedeuten, dass nur wirklich "gute", sich weiterteilende Embryonen transferiert werden, wenn ich das richtig verstanden habe. Das heißt, dass zukünftig weniger Embryonen (da die "schlechten" ja wegfallen) transferiert werden und somit nur die Statistik geschönt wird, aber trotzdem nicht mehr Kinder geboren werden. Liege ich da falsch? Zumindest wäre aber die Chance, einen positiven SST zu bekommen, größer, wenn man Pech hat, kommt's aber gar nicht erst zum Transfer.

Liebe Grüße,
Otti
Claudia Z.

Beitrag von Claudia Z. »

Hallo,

Mina2 kann ich nicht zustimmen. Denn schließlich ist es doch dem Vierzeller scheißegal ob er innerhalb von 5 Tagen in der Gebärmutter oder im Reagenzglas stirbt. Fakt ist, dass die "Schlechten" auf jeden Fall sterben. Wozu müssen sie vorher noch in die Gebärmutter transfiriert werden? Ist doch Arbeit, Geld und vor allem falsche Hoffnung gespart, wenn man 5 Tage warten kann und nur die "Guten" eingesetzt werden.
Allerdings hat Otti vollkommen Recht! Darauf wäre ich gar nicht gekommen. Oder sind bei jeder (oder fast jeder) Follikelpunktion "Gute" dabei??? Dann wäre es doch nicht nur eine Verfälschung der Statistik.

Claudia Z.
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Zilli
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Beitrag von Zilli »

Hallo Ihr!

Also ich denke schon, dass eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes vielleicht doch hilfreich wäre... nur mal an meinem Beispiel gedacht:

Bei mir wurden 10 Eizellen punktiert - und im Endeffekt waren 7 "brauchbar". Ich habe mich für 2 entschieden, wegen dem Mehrlingsrisiko. D.h. dass 24 h nach Entnahme auch nur noch 2 weiterkultiviert wurden und 5 weggeworfen (bei uns wird keine Kryo gemacht). Es hat aber nicht funktioniert, ich bin leider nicht schwanger.

Hätte man jetzt alle 7 Embryonen 5 Tage lang weiterkultiviert, wären vielleicht auch nur noch 2 übrig geblieben, das stimmt schon. Aber vielleicht eben nur die 2, die überhaupt eine Überlebenschance haben! Vielleicht hat mein Doc leider die falschen zwei ausgewählt, also welche, die nach 5 Tagen eh schon nicht mehr gelebt hätten... er musste das ja schon so früh entscheiden.

Ich weiss - es sind viele vielleichts - aber warum ist im Ausland, wo genau diese Methode konsequent angewandt wird, die Erfolgschance viel höher??? Das gibt mir zu denken.

Das Thema PID steht für mich persönlich auf einem anderen Blatt. Aber ich gebe auch zu bedenken: warum ist es erlaubt und widerspricht nicht dem Menschenschutz, eine Abtreibung wg. Gendefekten in der 16. SSW zuzulassen, wo es schon ein richtiger Mensch ist? Warum ist es dagegen nicht erlaubt, einen Achtzeller zu verwerfen? Warum akzeptieren wir die Spirale - auch hier gibt es fertige Embryonen die absterben müssen, weil sie sich nicht einnisten können?

Ein schwieriges Thema. Und schön, dass auch wir darüber reden. Gerade, wo wir alle doch nur eines wollen - mit unserem Partner endlich ein gemeinsames Kind!!!! Manchmal verliert man vor lauter Wunsch den Blick für die realen Welten - und hier wird man wieder aufgefangen!


:) Zilli :D :lol:
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Paulina
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Beitrag von Paulina »

Hallo Mädels,

ich bin FÜR die Lockerung des Embryonenschutzgesetzes und schließe mich Vollkommen der Meinung von Schnellchen an!

Das Problem in Deutschland ist, daß nur max. 3 Eizellen zu Embryonen (oder später zu Blastozyten) gezüchtet werden dürfen. Alle anderen Eizellen müssen im Pronuklear-Stadium (sofort nach der Verschmelzung mit dem Samen) eingefroren werden (wahrscheinlich meinen die deutschen Gesetzgeber, daß das noch kein Leben ist). Von denen, die sich weiter entwickeln dürfen, müssen dann ALLE wieder in die Gebärmutter eingesetzt werden.
Im Ausland ist es aber so, daß ALLE gewonnenen und befruchteten Eizellen sich bis zum Blastozytenstadium entwickeln dürfen, und es werden nur die Besten eingesetzt und die übrigen eingefroren oder verworfen.
Daher die bessere Erfolgsquote.

Ich bin ein Laie und habe das so verstanden, falls es nicht richtig ist, bitte ich um Nachsicht.

Liebe Grüße
Paulina
Schnellchen
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Beitrag von Schnellchen »

Also.. ich habe mich schon mal ein bißchen eingelesen in das Gesetz.

Von den 3 bis 5 Tagen bzw. hier in Deutschland sind es ja nur 2 bis zum Transfer habe ich bisher noch nichts gefunden.

Gefunden habe ich jedoch, dass in Deutschland maximal 3 Eizellen befruchtet und wieder eingesetzt werden dürfen... Das Problem stellt sich also schon so dar, dass man eventuel 7 oder 10 Eizellen hat, der Arzt aber nur 3 "aussuchen" kann und diese weiterkultivieren darf. Im Ausland sind es bei 7 oder 10 eben alle...

Wäre das in Deutschland genau so, so könnte man natürlich schon am 2 Tag "Erfolge" sehen. Nicht selten ist es doch bei uns so, dass zwar 3 befruchtet werden, sich aber eventuell nur eine oder sogar gar keine Eizelle weiterentwickelt, d.h. je mehr, desto besser sind die Erfolgsaussichten, befruchtete Eizellen wieder zu bekommen. Das Risiko ist natürlich da, dass man welche "wegwirft".. Aber sind nach 2 Tagen wirklich schon Embryonen da oder sprechen wir von geteilten Zellen??

Wir begeben uns hier auf ein sehr "heißes" Pflaster, denke aber, wenn wir uns dahinter klemmen, dass wir auch in Deutschland erreichen könnten, dass die Erfolgsaussichten allein schon durch mehr befruchtete Eizellen steigen könnten...

Ich bin immer noch auf der Suche nach den Transferzeiten.. Habe leider aber bisher noch nichts gefunden.

Schön, dass Ihr hier Eure Meinung in diesen Ordner schreibt.. Ich freue mich über jede Zuschrift und denke, jede Meinung wird hier akzeptiert und diskutiert.

Lieber Gruß
Iris
speedy
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Beitrag von speedy »

Hallo Ihr alle,

ich möchte auch eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes bewegen.

So viel ich weiß spricht man bereits vom Embryo !!nach dem Vorkernstadium!!. Es ist zwar richtig, daß im Gesetz nichts davon steht, am wievielten Tag transferiert werden muß oder darf. Es steht aber drinnen, daß über das Vorkernstadium hinaus nur so viele Eizellen kultiviert werden dürfen, wie auch wieder eingesetzt werden. Da das Einsetzen auf 3 begrenzt ist, muß man bereits am 2 Tag (dort ist in der Regel der Übergang vom Vorkern- ins Embryostadium) entschieden werden, welche Eizellen man weiterkultiviert und welche man einfriert oder vernichtet.

Ein kleines Rechenbeispiel bei jemandem der auch Kryo-Versuche macht:

Annahme:
Punktion, Befruchtung und Teilung von 15 Eizellen
3 Eizellen für sofortigen Transfer
4 x 3 Eizellen für spätere Kryoversuche
Vielleicht sind nur 5 dieser Eizellen für ein Überleben und deswegen für eine Schwangerschaft geeignet. Wenn jetzt diese 5 Eizellen aber auf 5 Versuche verteilt eingesetzt werden (der Arzt kann am 2. Tag noch keine andere Entscheidung treffen), sind die Chancen relativ gering.
Wartet man nun bis zum 5. Tag und bleiben nur die 5 geeigneten Eizellen über, kann man diese an 2 Versuchen einsetzen und so die Chancen natürlich ballen und erhöhen.
Außerdem:
- weniger Belastung durch Stimulation der Frau
- weniger psychische Belastung durch wegfallende Wartezeiten und Anspannung
- weniger gesundheitliche Risiken für die Frau
- weniger Kosten für die Krankenkassen oder die Selbstzahler
- viel höhere Chancen
- die Eizellen würden so oder so sterben, egal ob im Körper oder im Reagenzglas

So, ich hoffe, das war nun verständlich??!

Liebe Grüße
speedy
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