Urteil zur Lohnfortzahlung nach künstlicher Befruchtung

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Gurke
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Registriert: 08 Jun 2004 14:20

Urteil zur Lohnfortzahlung nach künstlicher Befruchtung

Beitrag von Gurke »

Hallo!

Ich weiß nicht, wie bekannt dieses unglaubliche Urteil schon ist. Ich habe erst gestern davon erfahren und dachte mir, dass es bestimmt auch andere noch nicht kennen.

http://portal.1und1.de/de/themen/beruf/ ... 61356.html

Bei künstlicher Befruchtung kein Recht auf Lohnfortzahlung
Herne/Bonn (dpa/gms) - Wenn eine Arbeitnehmerin nach einer künstlichen Befruchtung mehrere Wochen lang krankgeschrieben wird, hat sie nicht unbedingt einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Lohns.

© dpa
Auf ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Herne (Az.: 4 Ca 416/04) weist der Fachverlag für Recht und Führung in Bonn hin.

Im verhandelten Fall hatte sich die Frau zum wiederholten Male einer künstlichen Befruchtung unterzogen. Die vier Versuche davor verliefen erfolglos. Die Krankenkasse der Arbeitnehmerin übernahm auch die Kosten für den fünften Versuch. Die Frau war anschließend drei Wochen lang krankgeschrieben und verlangte von ihrem Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Dieser hatte zwar die Lohnfortzahlung in den vorangegangenen Fällen geleistet, weigerte sich nun jedoch.

Auch vor Gericht konnte die Frau die Lohnfortzahlung nicht durchsetzen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Arbeitsunfähigkeit durch die Arbeitnehmerin selbst verursacht worden war. Darüber hinaus besteht dem Gericht zufolge keine so genannte Einstandspflicht, wenn ein Arbeitnehmer "den regelwidrigen Zustand seines Körpers beseitigen will" und dabei eine Arbeitsunfähigkeit in Kauf nimmt.
Liebe Grüße
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Mäuschen931972
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Beitrag von Mäuschen931972 »

*mecker* Behörden.... :kreisch:
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