Hallo,
Bei uns liegen folgende Diagnosen vor:
Mann-->alles in bester Ordnung
Frau-->anatomisch alles ok. Ovulationsstörung, sehr geringer Estradiolwert. Sonst alle Hormonwerte ok.
Bis jetzt wurde 6 Zyklen mit Clomifen stimuliert (5* mit 2Tabl/Tag), in einem Zyklus war eine Follikelreifung erkennbar, Eisprung wurde mit Chorragon ausgelöst.
Jetzt erfolgte eine Überweisung zur KiWu-Praxis. Dort riet man uns zur "Insemination nach hormoneller Stimulation mit Gonadotropinen". Als Indikationen für einen solche Behandlung finde ich aber immer nur Gründe auf der Seite des Mannes.
Gibt es denn keine Zwischenlösung? Eine erhöhte/erneute Stimulation bei mir?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
dachses
Insemination überhaupt notwendig?
Moderator: Dr.Peet
Sicher könnte eine Spritzenstim. mit Verkehr durchgef. werden.
Aber möglicherweise liegt ein Problem des Geb.mutterhalskanals vor, so daß die Insem. sinnvoll sein könnte.
Dr.P.
Aber möglicherweise liegt ein Problem des Geb.mutterhalskanals vor, so daß die Insem. sinnvoll sein könnte.
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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