Wir haben zugesagt bei einer Studie in Brüssel mitzumachen. Aufgrund dieser Teilnahme soll der Transfer am 3. Tag stattfinden. Im Nachhinein sind wir verunsichert, denn wo wäre denn dann noch der Vorteil für uns gegenüber Deutschland?
Transfer am 5. Tag soll lt. Aussage des behandelnden Arztes in Brüssel nur dann ein Vorteil sein, wenn a) viele Eizellen gereift sind und b) die Frau jüngeren Alters ist, da dann die Qualität auch besser wäre. Ansonsten sei dann der Embryo in der Gebärmutter besser aufgehoben als unter Laborbedingungen.
Ich selbst bin 37 Jahre alt. Bei Frauen in diesem Alter sei es nicht erwiesen, daß der Transfer am 5. Tag ein Vorteil sei.
Wir sind jetzt sehr verunsichert, denn dann könnten wir eigentlich auch in Deutschland bleiben. Es geht um die 1. ICSI (keine KIWU-Behandlung bisher).
@Dr. Peet, Transfer am 3. oder besser am 5. Tag
Moderator: Dr.Peet
Sehr gute Frage.
Mit dem Inhalt Ihrer Frage beantworten Sie sie ja aber eigentl. schon selber.
Bei aller Euphorie steht eben noch nicht sicher fest, ob die Blastocystenauswahl am 5. Tag der opt. Auswahl am 1. Tag nach Pu. überlegen ist (bei "unkompliz." Patientinnen).
Dr.P.
Mit dem Inhalt Ihrer Frage beantworten Sie sie ja aber eigentl. schon selber.
Bei aller Euphorie steht eben noch nicht sicher fest, ob die Blastocystenauswahl am 5. Tag der opt. Auswahl am 1. Tag nach Pu. überlegen ist (bei "unkompliz." Patientinnen).
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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