Kinderberücksichtigungsgesetz

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mybaby
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Kinderberücksichtigungsgesetz

Beitrag von mybaby »

Hallo,

im Dezember 2004 haben mein Mann und ich Widerspruch bei unserer Krankenkasse eingelegt wegen dem Kinderberücksichtigungsgesetz.

Heute kam ein Schreiben der Krankenkasse, welches ich hier einstelle:
Datum
05. April 2005

Ihre Widersprüche vom 30. Dezember 2005 Kinderberücksichtigungsgesetz

Sehr geehrte Familie ,

seit dem 1. Januar 2005 ist das Kinderberücksichtungsgesetz in Kraft getreten und somit für kinderlose Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Zusatzbeitrag von 0,25 % zu zahlen.

Sie haben aufgrund Ihrer persönlichen Situation Widerspruch gegen diesen zusätzlichen Beitrag erhoben.

Wir haben Verständnis dafür, dass Sie sich durch den Zusatzbeitrag benachteiligt fühlen. Dennoch können wir Sie nicht von der Zahlung des Zusatzbeitrages entbinden.

Gern erläutern wir Ihnen die Motive dieses neuen Gesetzes.

Bei der Neuregelung geht es nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich um ein noch höheres Maß an Solidarität mit den Kindererziehenden, die mit der Kindererziehung neben ihrem Beitrag einen entscheidenden zusätzlichen Beitrag zum Erhalt des umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, von dem auch die Kinderlosen profitieren.

Es ist richtig, dass die Kinderlosen mit ihren Beiträgen auch die Abdeckung des Pflegerisikos der beitragsfrei versicherten Ehegatten und Kinder mitfinanzieren. Die zusätzlichen finanziellen Belastungen für Familien mit Kindern werden allerdings durch die beitragsfreie Familienversicherung nicht ausgeglichen. Daher ist es gerechtfertigt, von den beitragspflichtigen Versicherten, die keine Erziehungsleistungen erbringen, einen Ausgleich einzufordern.

Die Gründe, warum jemand keine Kinder hat, spielen nach dem Willen des Gesetzgebers für die Zuschlagspflicht keine Rolle. Eine Motivforschung, warum jemand kinderlos ist, kann und soll es nicht geben. Auf keinen Fall geht es darum, Kinderlose zu bestrafen.

Sehr geehrte Familie , bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihre Widersprüche aufrecht erhalten wollen.
Ihre Antwort erwarte ich bis 19. April 2005. Bitte nutzen Sie das mitgeschickte Antwortblatt und den Freiumschlag.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Bei uns ist es so, dass ich in der 38. SSW unsere Tochter totgeboren habe. Wenn ich richtig liege, sind doch die Eltern befreit, bei denen das Kind vielleicht 3 Wochen oder nach ein paar Jahren verstorben ist. Was ist das für eine Gerechtigkeit, sie erziehen ja in dem Sinne auch keine Kinder mehr. Es ist zwar traurig darüber zu diskutieren, aber für mich erziehen sie nicht mehr.

Meine Frage wäre jetzt auch, wie ich mich verhalten soll oder wo man mit einem Schreiben mehr bewirken kann?! Wo kann es enden, wenn ich den Einspruch weiterin aufrecht erhalte - was ich auf alle Fälle mach?!

1hel1
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Stella38
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Beitrag von Stella38 »

zunächst einmal möchte ich mein Mitgefühl mit eurem Schicksal ausdrücken.

Aber bei Euch liegt der Fall ja wirklich noch etwas anders als bei jemand der IVFs versucht und nur negativs kassiert hat. Euer Kind war ja so gut wie fertig, nicht mal ein früher Abgang. Wäre natürlich gut wenn einer mal einen Präzendenzfall schafft, aber es ist natürlich auch schwer durchzustehen.

Ich finde diese STrafabgabe vor dem Hintergrund, dass Kinder, wenn wir Hilfe bei der Behandlung erbitten, zur "Privaten Lebensplanung" deklariert werden, auch mehr als daneben. WEnn sie uns die Versuche zahlen würden hätt ich nix gegen die ABgaben bei ERfolglosigkeit. Nur einmal so einmal so auszulegen, von privater Lebensplanung wenns um die Versuche geht zu staatsbürgerlicher Pflicht wenn man keine hat, das regt mich auf. *mecker*
Liebe Grüße
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caster
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Klage

Beitrag von caster »

Liebe 1hel1,

ich kann euch sehr gut verstehen.

Ich habe unsere Tochter in der 24. SSW still geboren und auch beantragt, dass wir als Eltern anerkannt werden.

Nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde, habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht.

Mein großer Computer ist kaputt, da ist das Ding gespeichert, ich versuche hier mal eine Kurzfassung vom Laptop.

Also, wenn unsere Kinder auch nur eine Sekunde gelebt hätten bzw. die Nabelschnur pulsiert hätte, oder oder - es gibt eine Definition mit genauen Merkmalen - dann wären wir vom Zuschlag befreit.
Das widerspricht dem Grundgesetz der BRD, denn wir als Eltern und natürlich auch unsere Kinder werden diskriminiert und aus nicht nachvollziehbaren Gründen schlechter behandelt als andere Eltern in ähnlicher Situation, die irgendwelche willkürlich gesetzten Kriterin zufälligerweise erfüllen.

Ich habe Entbindungsbestätigung, Beerdigungsbescheinigung usw. vorgelegt - aber das soll nicht reichen. Warum??
Das kann mir niemand erklären und darum klage ich.
Die Klage vor dem Sozialgericht kannst Du selber einreichen, aber es ist natürlich mit langer Wartezeit zu rechnen.

Falls Du noch mehr wissen willst, melde Dich ruhig - aber ich habe keine juristische Ausbildung - mir alles selber eben so zusammengestoppelt.

Mitfühlende Grüße

Christina
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caster
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Beitrag von caster »

Hallo meine Liebe,

gibt es inzwischen was Neues??

Ich habe die eine PN geschickt - falls dir da eine Antwort lieber ist.

Liebe Grüße

Christina
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mybaby
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Beitrag von mybaby »

Habe Dir eine PN zurück geschrieben!

LG
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