im Dezember 2004 haben mein Mann und ich Widerspruch bei unserer Krankenkasse eingelegt wegen dem Kinderberücksichtigungsgesetz.
Heute kam ein Schreiben der Krankenkasse, welches ich hier einstelle:
Datum
05. April 2005
Ihre Widersprüche vom 30. Dezember 2005 Kinderberücksichtigungsgesetz
Sehr geehrte Familie ,
seit dem 1. Januar 2005 ist das Kinderberücksichtungsgesetz in Kraft getreten und somit für kinderlose Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Zusatzbeitrag von 0,25 % zu zahlen.
Sie haben aufgrund Ihrer persönlichen Situation Widerspruch gegen diesen zusätzlichen Beitrag erhoben.
Wir haben Verständnis dafür, dass Sie sich durch den Zusatzbeitrag benachteiligt fühlen. Dennoch können wir Sie nicht von der Zahlung des Zusatzbeitrages entbinden.
Gern erläutern wir Ihnen die Motive dieses neuen Gesetzes.
Bei der Neuregelung geht es nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich um ein noch höheres Maß an Solidarität mit den Kindererziehenden, die mit der Kindererziehung neben ihrem Beitrag einen entscheidenden zusätzlichen Beitrag zum Erhalt des umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, von dem auch die Kinderlosen profitieren.
Es ist richtig, dass die Kinderlosen mit ihren Beiträgen auch die Abdeckung des Pflegerisikos der beitragsfrei versicherten Ehegatten und Kinder mitfinanzieren. Die zusätzlichen finanziellen Belastungen für Familien mit Kindern werden allerdings durch die beitragsfreie Familienversicherung nicht ausgeglichen. Daher ist es gerechtfertigt, von den beitragspflichtigen Versicherten, die keine Erziehungsleistungen erbringen, einen Ausgleich einzufordern.
Die Gründe, warum jemand keine Kinder hat, spielen nach dem Willen des Gesetzgebers für die Zuschlagspflicht keine Rolle. Eine Motivforschung, warum jemand kinderlos ist, kann und soll es nicht geben. Auf keinen Fall geht es darum, Kinderlose zu bestrafen.
Sehr geehrte Familie , bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihre Widersprüche aufrecht erhalten wollen.
Ihre Antwort erwarte ich bis 19. April 2005. Bitte nutzen Sie das mitgeschickte Antwortblatt und den Freiumschlag.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Bei uns ist es so, dass ich in der 38. SSW unsere Tochter totgeboren habe. Wenn ich richtig liege, sind doch die Eltern befreit, bei denen das Kind vielleicht 3 Wochen oder nach ein paar Jahren verstorben ist. Was ist das für eine Gerechtigkeit, sie erziehen ja in dem Sinne auch keine Kinder mehr. Es ist zwar traurig darüber zu diskutieren, aber für mich erziehen sie nicht mehr.
Meine Frage wäre jetzt auch, wie ich mich verhalten soll oder wo man mit einem Schreiben mehr bewirken kann?! Wo kann es enden, wenn ich den Einspruch weiterin aufrecht erhalte - was ich auf alle Fälle mach?!
1hel1