Saarbrücker - Ordner
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Sternchensternchen*** hat geschrieben:Hallo!
Kann mir jemand sagen wie ich so einen "ticker" hier her bekomme????


musst aber bei Wunschkinder. net angemeldet sein...
Und eh Du lange suchen musst ich bin gebürtige Püttlingerin und bin der Liebe wegen in den Landkreis SLS gezogen....
Kreutzfahrt....schön ich war damals als 14 jährige mal mit einem Schiff gefahren eine Nordkap - Kreutzfahrt von HH nach Norwegen....das war schon ein Erlebnis alleine der große Kahn...aber ich wollte das immer mal wieder tun aber in die andere Richtung wo es warm ist.....Karibik- oder MittelmeerKreutzfahrt...hatten meine Eltern damals auch jeweils gemacht und alleine die Bilder sind schon traumhaft..
Aber für uns ist es z.Z nicht erschwinglich...
wir haben bis jetzt fasst 6000,00 Euro in SB ausgegeben und dann noch unser Umbau...ich glaube nächstes WE, da machen wir einen Trip nach Cochum, wird vorerst unser letzter Urlaub sein

Da haben wir es wieder das liebe Geld.....könnten wir es uns doch nur selber drucken

Homer (Zeit vergessen) kommt Ihr heute oder seit ihr schon zu Hause??
Liebe Grüße an alle
Sus
@ Sus: Alle Rechnungen gut aufheben für die Steuer. Mit den Fahrtkosten haben wir letztes Jahr auch etwa 10.000 Euro für die Kinderwunschbehandlung bezahlt. Gestern war meine Mama beim Steuerberater unsere Unterlagen abholen und wir bekommen fast 8.500 Euro zurück. Gut, ich weiß nicht warum so alles. Ich habe von Steuern keine Ahnung, sammlenur fleißig alle Quittungen in einem Schuhkarton und gib den dann mehr oder weniger sortiert im nächsten Jahr weiter.
Urlaubstechnisch wären wir auch nochmal gerne weggefahren. Aber das ist auch am lieben Geld gescheitert. Mein "herzallerliebster" AG hat ja bis heute noch nicht bezahlt. Hoffe das geschieht endlich Ende des Monats. Torstens bester Freund ist seit 1 Jahr in Moskau und will dieses Jahr an Silvester eine Fete machen. Bis jetzt bin ich der Meinung, dann fliegen wir über Silvester füe ein paar Tage nach Moskau. die Kinder werden dann etwa 5 Monate alt sein, das sollte gehen und unter einem Jahr fliegen sie soweit ich weiß noch umsonst mit. Lars' Wohnung ist groß genug dass wir kein Hotel brauchen (sagt er zumindest), und dann könnten wir uns den Gag auch leisten. Ansonsten ist hier auch sparen angesagt, weil ich doch aus unserer 3-Zimmer-Wohnung rauswill. Ich hätte so gerne mehr Platz, für die Kinder und auch für unsere Sachen. Manchmal tut es schon weh wenn ich sehe was ich jetzt alles wegwerfe oder zumindest ins Saarland karre. Wenn das so weitergeht werden wir acuh in 100 Jahren bei meinen Eltern noch Sachen haben und nie komplett ausziehen.
So, da ich mal wieder die Nacht zum Tag mache, werde ich mal wieder anfangen Wäsche zu bügeln und muß noch die Wohnzimmermöbel ausmessen, weil wir das Wohnzimmer vielleicht noch komplett umstellen.
Gute Nacht, Ruth.
Urlaubstechnisch wären wir auch nochmal gerne weggefahren. Aber das ist auch am lieben Geld gescheitert. Mein "herzallerliebster" AG hat ja bis heute noch nicht bezahlt. Hoffe das geschieht endlich Ende des Monats. Torstens bester Freund ist seit 1 Jahr in Moskau und will dieses Jahr an Silvester eine Fete machen. Bis jetzt bin ich der Meinung, dann fliegen wir über Silvester füe ein paar Tage nach Moskau. die Kinder werden dann etwa 5 Monate alt sein, das sollte gehen und unter einem Jahr fliegen sie soweit ich weiß noch umsonst mit. Lars' Wohnung ist groß genug dass wir kein Hotel brauchen (sagt er zumindest), und dann könnten wir uns den Gag auch leisten. Ansonsten ist hier auch sparen angesagt, weil ich doch aus unserer 3-Zimmer-Wohnung rauswill. Ich hätte so gerne mehr Platz, für die Kinder und auch für unsere Sachen. Manchmal tut es schon weh wenn ich sehe was ich jetzt alles wegwerfe oder zumindest ins Saarland karre. Wenn das so weitergeht werden wir acuh in 100 Jahren bei meinen Eltern noch Sachen haben und nie komplett ausziehen.
So, da ich mal wieder die Nacht zum Tag mache, werde ich mal wieder anfangen Wäsche zu bügeln und muß noch die Wohnzimmermöbel ausmessen, weil wir das Wohnzimmer vielleicht noch komplett umstellen.
Gute Nacht, Ruth.
<a href="http://lilypie.com"><img src="http://lilypie.com/pic/080816/jLFU.jpg" alt="Lilypie Vierter Pic" width="100" height="80" border="0" /><img src="http://b4.lilypie.com/4dARp2.png" alt="Lilypie Vierter Ticker" border="0" /></a>
<a href="http://lilypie.com"><img src="http://lilypie.com/pic/080816/VJWk.jpg" alt="Lilypie Erster Geburtstag Pic" width="100" height="80" border="0" /><img src="http://b1.lilypie.com/VLn9p2.png" alt="Lilypie Erster Geburtstag Ticker" border="0" /></a>
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Ruth
komm ich knuddel dich mal eine Runde
Du hörtst dich leicht depri an....
Auswelchem Grund gibt es bei Deinem AG kein Geld?? Hatte die Sache mit Deinem AG am Schluß mitverfolgt....will es Dich jetzt damit hinhalten?? ER muss doch sowieso zahlen...
Und mit dem sparen ist die andere Sache....es ist alles teuerer geworden und auf eine Lohnerhöhung kann jeder lang warten.....armes Deutschland...
So nun wünsch ich euch allen einen sonnigen Sonntag....wir werden jetzt, bevor es zu heiß ist mit unserem Hund noch in den Wald fahren und dann ist Siesta angesagt...unterm Dach ist es halt nicht sehr angenehm..
Sus
komm ich knuddel dich mal eine Runde



Auswelchem Grund gibt es bei Deinem AG kein Geld?? Hatte die Sache mit Deinem AG am Schluß mitverfolgt....will es Dich jetzt damit hinhalten?? ER muss doch sowieso zahlen...
Und mit dem sparen ist die andere Sache....es ist alles teuerer geworden und auf eine Lohnerhöhung kann jeder lang warten.....armes Deutschland...
So nun wünsch ich euch allen einen sonnigen Sonntag....wir werden jetzt, bevor es zu heiß ist mit unserem Hund noch in den Wald fahren und dann ist Siesta angesagt...unterm Dach ist es halt nicht sehr angenehm..
Sus
Hallo Sus,
klar ist das alles nur Hinhaltetaktik und Schikane. Das Urteil ist ganz klar und wenn Ende des Monats kein Geld da ist werden auch mal wieder harte Geschütze aufgefahren (Zwangsvollstreckung). Angeblich gibt es Probleme mit der EDV meine Daten nachzurüsten. So eine blöde Ausrede. Denn steuerlich ist eh nichts mehr zu machen. So weit ich weiß kann man nur bis Ende des ersten Quartals berichtigen. Aber vielleicht versuchen sie zu beschönigen, da in 3 Wochen Hauptversammlung ist und bei einem Firmenergebnis einer mehr oder weniger schwarzen Null ca. 150.000 Euro minus nicht so besonders schön aussieht. Naja, solange sie am Ende noch die 7% Zinsen zahlen, die das Gericht ihnen aufgebrummt hat geht's ja, denn die bekomme ich zur Zeit nirgends. andererseits hätte ich die Sache halt gerne erledigt. Ich bin jetzt 5 Jahre bei dieser Firma und habe in dieser Zeit keine einzige Gehaltserhöhung bekommen. Im Gegenteil, bei der Euroumstellung wurde abgerundet und der 20%-Gehaltskürzung vom letzten Jahr bin ich auch nur entkommen, weil das Gericht sie dazu verdonnert hat mich zu den alten Bedingungen weiterzubeschäftigen und solange ich schwanger bin und danach nur die max. 30 Stunden der Elternzeit arbeiten gehe können sie daran auch nichts ändern. Aber wenn ich wieder arbeien gehe wird's hoffentlich möglich sein einen neuen Job zu finden.
So, wir werden nachher mal Baby anschauen gehen und solange werde ich hier noch wirken. Meine Freundin hat vor 4 Wochen einen kleinen Sohn bekommen.
Schönen Sonntag noch, Ruth.
klar ist das alles nur Hinhaltetaktik und Schikane. Das Urteil ist ganz klar und wenn Ende des Monats kein Geld da ist werden auch mal wieder harte Geschütze aufgefahren (Zwangsvollstreckung). Angeblich gibt es Probleme mit der EDV meine Daten nachzurüsten. So eine blöde Ausrede. Denn steuerlich ist eh nichts mehr zu machen. So weit ich weiß kann man nur bis Ende des ersten Quartals berichtigen. Aber vielleicht versuchen sie zu beschönigen, da in 3 Wochen Hauptversammlung ist und bei einem Firmenergebnis einer mehr oder weniger schwarzen Null ca. 150.000 Euro minus nicht so besonders schön aussieht. Naja, solange sie am Ende noch die 7% Zinsen zahlen, die das Gericht ihnen aufgebrummt hat geht's ja, denn die bekomme ich zur Zeit nirgends. andererseits hätte ich die Sache halt gerne erledigt. Ich bin jetzt 5 Jahre bei dieser Firma und habe in dieser Zeit keine einzige Gehaltserhöhung bekommen. Im Gegenteil, bei der Euroumstellung wurde abgerundet und der 20%-Gehaltskürzung vom letzten Jahr bin ich auch nur entkommen, weil das Gericht sie dazu verdonnert hat mich zu den alten Bedingungen weiterzubeschäftigen und solange ich schwanger bin und danach nur die max. 30 Stunden der Elternzeit arbeiten gehe können sie daran auch nichts ändern. Aber wenn ich wieder arbeien gehe wird's hoffentlich möglich sein einen neuen Job zu finden.
So, wir werden nachher mal Baby anschauen gehen und solange werde ich hier noch wirken. Meine Freundin hat vor 4 Wochen einen kleinen Sohn bekommen.
Schönen Sonntag noch, Ruth.
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Guten morgen!
Hier ist ja gar nix los im Moment.Liegt wohl an dem tollen Wetter....
Ich weiß grad nid was ich machen soll, ich bräucht mal euren Rat.
Ich sollte ja warten bis zum nächsten Wochenende und wenn dann keine Blutung kommt machen wir einen SST. Und wenn vorher ne Blutung kommt sollte ich mich eben schon früher in der Praxis melden. So jetzt zu meinem Problem: Ich hatte gestern ne ganz leichte Blutung und dachte Sch.... Mens kommt, dann ruf ich heut eben in der Praxis an. Aber heut ist sie schon wieder weg. Und jetzt weiss ich nid ob ich in der Praxis anrufen soll, oder einfach noch warten und hoffen. Wobei ich gar nicht mehr so viel Hoffnung habe?!?!?
Ich hab einfach einwenig die Flemm im Moment.....
Hier ist ja gar nix los im Moment.Liegt wohl an dem tollen Wetter....
Ich weiß grad nid was ich machen soll, ich bräucht mal euren Rat.
Ich sollte ja warten bis zum nächsten Wochenende und wenn dann keine Blutung kommt machen wir einen SST. Und wenn vorher ne Blutung kommt sollte ich mich eben schon früher in der Praxis melden. So jetzt zu meinem Problem: Ich hatte gestern ne ganz leichte Blutung und dachte Sch.... Mens kommt, dann ruf ich heut eben in der Praxis an. Aber heut ist sie schon wieder weg. Und jetzt weiss ich nid ob ich in der Praxis anrufen soll, oder einfach noch warten und hoffen. Wobei ich gar nicht mehr so viel Hoffnung habe?!?!?
Ich hab einfach einwenig die Flemm im Moment.....
Och Sternchen komm ich
dich erst mal durch....
Nächstes Wochenende ??? Also noch gut 1 Woche..?? ruf doch ganz einfach in der Praxis an und frage nach....aber nur kurz SBlutung...könnte das auch Einnistungsblutung sein..??
Wenn ich mich recht erinnere (will nicht mehr alles nachlesen) hattest ihr "nur" GV nach Ansage...?? Wann war das??? ist das jetzt ca. 7 Tage her???
Sag mal bescheid...schau mal hier nach www.wunschkinder.net/demo/eisprung_kalender.htm und rechne mal aus..??
Liebe Grüße
Sus

Nächstes Wochenende ??? Also noch gut 1 Woche..?? ruf doch ganz einfach in der Praxis an und frage nach....aber nur kurz SBlutung...könnte das auch Einnistungsblutung sein..??
Wenn ich mich recht erinnere (will nicht mehr alles nachlesen) hattest ihr "nur" GV nach Ansage...?? Wann war das??? ist das jetzt ca. 7 Tage her???
Sag mal bescheid...schau mal hier nach www.wunschkinder.net/demo/eisprung_kalender.htm und rechne mal aus..??
Liebe Grüße
Sus
@ sternchen. Ich würde auch einfach in der Praxis anrufen und fragen.
Jetzt brauch ich mal Eure Hilfe. Kann mir jemand ein Gesetz oder § nennen, in dem dokumentiert ist, daß Arztbesuche während der Arbeitszeit erlaubt sind, wenn sie nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden können.
Ich dachte immer, man muß sowieso vom Arbeitgeber 2 Werktage im Monat freigestellt werden für Arztbesuche, falls nötig. Weiß da jemand mehr????
Hatte heute morgen ziemlich Ärger. Sagte meinem Chef, daß ich am Freitag zum Hausarzt muß, er meinte nur, "OOOOCH Frau XXXX, muß das sein" und hat dazu ein Gesicht gemacht, daß Bände sprach (nach dem Motto: Es reicht jetzt mit ihren ewigen Arztbesuchen). Ich antwortete, ja muß sein, muß nämlich nüchtern kommen. Als ich es meinem Mann erzählte, sagte dieser ich soll meinem Chef doch zukünftig für jeden Arztbesuch eine Bestätigung mitbringen und sie ihm wortlos auf den Tisch legen. Das werde ich wohl auch tun und ihm zukünftig nur noch kurz und knapp Antwort geben und nur noch das Nötigste reden.
Sorry, ist etwas lang geworden, aber ich hab mich tierisch über ihn geärgert. Hatte Glück, daß gerade Besuch zur Tür rein kam, sonst hätte es richtig Krach gegeben. (Außer meinem Chef und mir ist niemand in der Firma).
Danke fürs zuhören.
Gruß elfuant
Jetzt brauch ich mal Eure Hilfe. Kann mir jemand ein Gesetz oder § nennen, in dem dokumentiert ist, daß Arztbesuche während der Arbeitszeit erlaubt sind, wenn sie nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden können.
Ich dachte immer, man muß sowieso vom Arbeitgeber 2 Werktage im Monat freigestellt werden für Arztbesuche, falls nötig. Weiß da jemand mehr????
Hatte heute morgen ziemlich Ärger. Sagte meinem Chef, daß ich am Freitag zum Hausarzt muß, er meinte nur, "OOOOCH Frau XXXX, muß das sein" und hat dazu ein Gesicht gemacht, daß Bände sprach (nach dem Motto: Es reicht jetzt mit ihren ewigen Arztbesuchen). Ich antwortete, ja muß sein, muß nämlich nüchtern kommen. Als ich es meinem Mann erzählte, sagte dieser ich soll meinem Chef doch zukünftig für jeden Arztbesuch eine Bestätigung mitbringen und sie ihm wortlos auf den Tisch legen. Das werde ich wohl auch tun und ihm zukünftig nur noch kurz und knapp Antwort geben und nur noch das Nötigste reden.
Sorry, ist etwas lang geworden, aber ich hab mich tierisch über ihn geärgert. Hatte Glück, daß gerade Besuch zur Tür rein kam, sonst hätte es richtig Krach gegeben. (Außer meinem Chef und mir ist niemand in der Firma).
Danke fürs zuhören.
Gruß elfuant
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Hallo!!!
Ich glaub auch das der AG dich zum Arzt lassen muss wenn es nicht anders möglich ist, ich weiss aber auch nicht genau wo man das nachlesen kann.
Ich hab in der Praxis angerufen und für Freutag morgen einen Termin bekommen. Ja wir hatten nur GV auf "Kommando".vor 13 Tagen. Aber ich lass mich überraschen was am Freitag in der Praxis ist oder ob die Mens doch noch kommt und hat sich das ja sowieso erledigt mit dem warten.
Ich meld mich wieder, bis dann
Genießt das tolle Wetter...........
Ich glaub auch das der AG dich zum Arzt lassen muss wenn es nicht anders möglich ist, ich weiss aber auch nicht genau wo man das nachlesen kann.
Ich hab in der Praxis angerufen und für Freutag morgen einen Termin bekommen. Ja wir hatten nur GV auf "Kommando".vor 13 Tagen. Aber ich lass mich überraschen was am Freitag in der Praxis ist oder ob die Mens doch noch kommt und hat sich das ja sowieso erledigt mit dem warten.
Ich meld mich wieder, bis dann
Genießt das tolle Wetter...........
Elufant
Hoffe ich konnte helfen
Hab mal gegoolet
siehe auch hier www.arbeitsrecht-thomas.de/arztbesuch%2 ... lzeit.html
Gehaltskürzung laut Gesetz?
Wer als Arbeitnehmer glaubt, einen Arzttermin zur regulären Arbeitszeit wahrnehmen zu können, der irrt. Laut Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist dies nicht ohne weiteres möglich.
Der Informationsdienst "Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte" in Bonn machte darauf aufmerksam, dass man nicht grundsätzlich davon ausgehen könne, während der Arbeitszeit einen Arzt aufzusuchen. Danach kann dem Arbeitnehmer für die Zeit des Arztbesuches Lohn oder Geld gekürzt werden.
***** Dieser Fall tritt dann ein, wenn der Angestellte nicht nachweisen kann, dass kein anderer Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich gewesen wäre. *****
Der Arbeitgeber kann von seinem Mitarbeiter eine entsprechend vom Arzt ausgestellte Bescheinigung verlangen. Werden zudem alle Mitarbeiter eines Unternehmens auf die Rechtslage nach Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hingewiesen, könnte bei Nichtvorlage einer Bestätigung das Gehalt gekürzt werden.
A. Arztbesuche während Arbeitszeit
Für Arztbesuche gilt die Entgeltfortzahlung in Sonderfällen gemäß § 616 Abs.1 BGB. Demnach ist der AG unter Fortzahlung des Gehaltes verpflichtet, den AN während der Arbeitszeit zum Arztbesuch freizustellen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- der Arztbesuch kann nicht außerhalb der Arbeitszeit erfolgen oder ist nicht zumutbar,
- z.B. bei Krankheiten, die während der Arbeitszeit auftreten,
- bei Spezialuntersuchungen, die während der Arbeitszeit durchgeführt werden müssen, wegen Organisation der Arztpraxis oder der Termingebundenheit bestimmter Laboruntersuchungen,
- bei anderen Behandlungen, die zwingend während der Arbeitszeit vorgenommen werden müssen.
Der AN ist auf Anfrage verpflichtet, dem AG eine Bescheinigung vorzulegen, aus der sich die Notwendigkeit des Arztbesuchs während der Arbeitszeit ergibt.
Ausnahmen der Entgeltfortzahlung:
-bei Arztbesuch während Gleitzeit
- wenn tarifvertragliche Regelungen keine Entgeltfortzahlung...
[Ende des Auszuges. Den vollständigen Text können Sie nach erfolgter Anmeldung oder Kauf des Dokumentes lesen. Alle Dokumente können Sie in den üblichen Textverarbeitungsprogrammen aufrufen, anpassen, speichern und ausdrucken. Falls Sie mehrere Dokumente benötigen, ist der Benutzerzugang kostengünstiger. ]
Hoffe ich konnte helfen
Hab mal gegoolet
siehe auch hier www.arbeitsrecht-thomas.de/arztbesuch%2 ... lzeit.html
Gehaltskürzung laut Gesetz?
Wer als Arbeitnehmer glaubt, einen Arzttermin zur regulären Arbeitszeit wahrnehmen zu können, der irrt. Laut Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist dies nicht ohne weiteres möglich.
Der Informationsdienst "Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte" in Bonn machte darauf aufmerksam, dass man nicht grundsätzlich davon ausgehen könne, während der Arbeitszeit einen Arzt aufzusuchen. Danach kann dem Arbeitnehmer für die Zeit des Arztbesuches Lohn oder Geld gekürzt werden.
***** Dieser Fall tritt dann ein, wenn der Angestellte nicht nachweisen kann, dass kein anderer Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich gewesen wäre. *****
Der Arbeitgeber kann von seinem Mitarbeiter eine entsprechend vom Arzt ausgestellte Bescheinigung verlangen. Werden zudem alle Mitarbeiter eines Unternehmens auf die Rechtslage nach Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hingewiesen, könnte bei Nichtvorlage einer Bestätigung das Gehalt gekürzt werden.
A. Arztbesuche während Arbeitszeit
Für Arztbesuche gilt die Entgeltfortzahlung in Sonderfällen gemäß § 616 Abs.1 BGB. Demnach ist der AG unter Fortzahlung des Gehaltes verpflichtet, den AN während der Arbeitszeit zum Arztbesuch freizustellen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- der Arztbesuch kann nicht außerhalb der Arbeitszeit erfolgen oder ist nicht zumutbar,
- z.B. bei Krankheiten, die während der Arbeitszeit auftreten,
- bei Spezialuntersuchungen, die während der Arbeitszeit durchgeführt werden müssen, wegen Organisation der Arztpraxis oder der Termingebundenheit bestimmter Laboruntersuchungen,
- bei anderen Behandlungen, die zwingend während der Arbeitszeit vorgenommen werden müssen.
Der AN ist auf Anfrage verpflichtet, dem AG eine Bescheinigung vorzulegen, aus der sich die Notwendigkeit des Arztbesuchs während der Arbeitszeit ergibt.
Ausnahmen der Entgeltfortzahlung:
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- wenn tarifvertragliche Regelungen keine Entgeltfortzahlung...
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