Samenspende

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Mondschaf
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Beitrag von Mondschaf »

hi gast,

soweit ich weiss, war diese methode gang und gäbe, zu zeiten als kinder auch der besitzstandwahrung (nachkommen) und/oder der altersversorgung dienten.... :wink: :wink: :wink:
ich würde es selbst allerdings trotzdem nicht mit einem seitensprung machen, es sei denn, es ist wirklich eine gemeinsame absprache.

liebe grüße
mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007

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*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hallo Gast, ja, es gibt zum Inzest zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit. Ich meine, es war sogar mal ein früherer Papst dabei. Müßte ich mal nachschauen. Und trotzdem. Mondschaf, die Todsünde des Inzests geht auf die Kirche zurück. Dort liegen (wie bei so Vielem) die Wurzeln dafür, dass dieser so überdimensional schlimm angesehen wird. Ich habe vor Kurzem mal auf einer Seite gelesen, wo der Inzest von der Seite der Genetik her beschrieben wird. Wie das mit den Wahrscheinlichkeiten ist und so. Das trifft also demnach nicht nur auf die Dörfer zu, wo sie seit Jshrhunderten alle miteinander verwandt sind. Ein bischen was ist also dran. Wenn´s aber danach geht, gibt es eben zahlreiche Beispiele, wo die Wahrscheinlichkeit für ein behindertes Kind größer ist.

Mich würde dieser Fall, von dem Susi gestern schrieb, noch mal näher interessieren. Ich habe dazu nämlich nur einen kurzen Bericht über Videotext gelesen. Ist es wirklich so, dass hier irgendwo in Deutschland sich ein Geschwisterpaar, das nichts von der Verwandtschaft wußte, verliebt hat, heiratete und Kinder bekam und dass der Ehemann dafür ins Gefängnis gekommen ist? Weil es eben Inzest war? Mich interessieren die Hintergründe, weil - das wäre doch fatal! Vorstellen könnte ich es mir mittlerweile in unserem religionsbelasteten Unrechtsstaat.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hier habe ich knallhart den §173 StGB gefunden:

§ 173
Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Liebe Grüße, Rebella
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atonne
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Beitrag von atonne »

Hallo, Rebella,

das man nicht heiraten darf, wusste ich ja schon, aber auch nicht einmal GV? Wie will der Staat das denn feststellen, mit der Taschenlampe neben dem Bett??? Da steht auch nichts davon, dass es die beiden zu dem Zeitpunkt noch gar nicht wissen, dann spätestens wäre ja Straffreiheit angebracht!
Und was bedeutet denn, dass das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist? Verstehe ich nicht :grübel:.

Gruss, Atonne

TESE im Februar 2005 (D) und August 2009 (D) und PESA (TR) im Juli 2012 erfolgreich
-- 1. Praxis (D)
2 ICSIs April/Mai 2005 und Juli 2005, 1 Kryo Dezember 2005, TF von insgesamt 4 Embryos - NEGATIV
-- 2. Praxis (D)
4 ICSIs Juli 2006, März 2007, September 2007 und November 2007, TF von insgesamt 8 Embryos - NEGATIV
-- 3. Praxis (D)
3 ICSIs Oktober 2008, März 2009 und September 2009, 1 ICSI ohne TF Juli 2009, 1 Kryo ohne TF Juli 2009, TF von insgesamt 7 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 4. Praxis (Ö)
2 ICSIs April/Mai 2010 und November 2010, 1 ICSI ohne TF Februar 2011, 3 vor PU abgebrochene ICSIs März 2010, September 2010 und August 2011, TF von insgesamt 3 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 5. Praxis (D)
4 ICSIs Dezember 2011, Februar 2012, April/Mai 2012 und Juli 2013, 1 vor PU abgebrochene ICSI April 2012, TF von ingesamt 5 Embryo - 2x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 6. und letzte Praxis (TR)
- 2 ICSIs Juli 2012 und Mai 2013, 1 ICSI ohne TF Dezember 2012, 2 vor PU abgebrochene ICSIs November 2012 und April 2013, TF von insgesamt 4 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV


Wir stellen uns auf einen langen Atem ein...

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Mit dem besten Hund der Welt für immer im Herzen - Du hast uns in schweren Zeiten begleitet und fehlst uns auf Schritt und Tritt :cry:!
Gast

Beitrag von Gast »

Atonne, ich verstehe das auch nicht wirklich. Vielleicht meinen die solche Fälle, wo z.B. jemand seine Vaterschaft hat aberkennen lassen.

Ein Verwandschaftsverhältnis unter Geschwistern läßt sich wohl kaum löschen. Wie auch immer. In dem oben genannten Fall, der ja jetzt wohl real zu sein scheint, geht es ja darum, dass die Geschwister es nicht wußten. Und auch hier scheinen 2 Jahre Gefängnis zu drohen. Ich frage mich, wo wir leben.

Daneben möchte ich zum Ausdruck bringen, dass nach meiner Meinung jeder das Recht hat, sein Leben selbst zu gestalten. Und wenn beide Beteiligten volljährig sind und beide Seiten dies wollen, dann ist es ihre Sache. Da hat der Staat kein Recht, sich einzumischen.
Gast

Beitrag von Gast »

Tschuldigung, das oben war ich. War nicht eingeloggt. Rebella
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Zwergerlfee
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Beitrag von Zwergerlfee »

Ich denke dieses Geschwisterpärchen hat zwei Kinder beide normal - also nicht "blödsinnig" oder wie es überall herumgesprochen wird, dass die Kinder abnormal wären Mongoloid und weiss gott noch..

Ich finde es schrecklich - sozusagen jemanden der nächsten Generation ins Gefängnis zu stecken, nur weil man seine Genitialien nicht kontrollieren konnte oder ähnliches.

In welcher Zeitl eben wir denn??

Susi
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Alter Sack
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Beitrag von Alter Sack »

mädels eines zum thema § 173 StGB:

dort steht nur der objektive tatbestand drin, also was passieren muß, damit einer strafbar ist. in jedem fall brauchen wir auch einen subjektiven teil, nämlich vorsatz oder, wenn es im gesetz so geregelt ist, fahrlässigkeit. wir haben ein strafrecht, daß sich an die haltung des täters anschließt und nur zur unterscheidung an die tat. das heißt also, daß derjenige NICHT bestraft wird, der mit seiner schwester vögelt, wenn er es nicht weiß ... also nicht weiß, daß das seine schwester ist.

demnach muß auch der fall, der hier herumspukt, gelöst werden. rechtlich erstmal folgendes: es ist nach unserem zivilrecht nicht möglich, einen verwandten der geraden linie oder einen geschwister zu heiraten. man bekommt dafür aber keine strafe, sondern die ehe ist zu annulieren. strafrechtlich verboten ist nur der beischlaf. also könnte ich theoretisch mein kind heiraten, sagen wir mal in las vegas, oder sagen wir mal, daß die behörden bei überprüfung der ehevoraussetzungen einen fehler gemacht haben, das wäre aber nicht strafbar. so, wenn ich aber die hochzeitsnacht mit dem kind verbringe, das schon. aber nur dann, wenn ich auch weiß, daß das mein kind ist.

in dem zitierten fall kann es also nur so sein, daß sich die geschwister ohne kenntnis verheiratet haben, dann das vielleicht herausbekamen und trotzdem hin und wieder oder auch öfters ... also ... die hochzeitsnacht wiederholten. dann hätte aber auch grundsätzlich die ehefrau mitbestraft werden müssen, denn für die gilt die strafbarkeit genauso, das wird aber in solchen fällen, die sehr publikunmswirksam sind, gerne vergessen. was allerdings daran liegt, daß in derr öffentlichkeit sexualstraftaten gerne als männerbezogene delikte angesehen werden (die machen ja auch den meisten mist diesbezüglich, aber immerhin nicht alles).

übrigens gilt das inzestverbot in nahezu allen rechtssystemen auf der welt, zumindest in westlichzivilisierten.
Alter Sack
trudel33
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Beitrag von trudel33 »

rebella67 hat geschrieben:Mich würde dieser Fall, von dem Susi gestern schrieb, noch mal näher interessieren. Ich habe dazu nämlich nur einen kurzen Bericht über Videotext gelesen. Ist es wirklich so, dass hier irgendwo in Deutschland sich ein Geschwisterpaar, das nichts von der Verwandtschaft wußte, verliebt hat, heiratete und Kinder bekam und dass der Ehemann dafür ins Gefängnis gekommen ist? Weil es eben Inzest war? Mich interessieren die Hintergründe, weil - das wäre doch fatal! Vorstellen könnte ich es mir mittlerweile in unserem religionsbelasteten Unrechtsstaat.
Hallo,

ich habe erst neulich einen Bericht im Fernsehen über die Familie gesehen. Allerdings auf RTL - und ich finde es immer recht schwierig, wie man mit dieser Berichterstattung umgehen soll.

Dort war aber die Rede, dass
- spätestens nach dem ersten Kind das Verwandschaftsverhältnis der Eltern bekannt wurde
- die ersten beiden Kinder eben nicht gesund sind und bei Pflegeeltern leben
- das dritte Kind (noch) bei der Mutter ist
- der Vater sich wohl sterilisieren lässt
- der Vater seine Haftstrafe für das zweite Kind antreten muss
- die Mutter inzwischen 18 geworden ist und daher vermutlich auch noch angeklagt wird

(das Alter war übrigens der Grund, warum für die ersten beiden Kinder nur der Mann vor Gericht musste. Für das dritte Kind müssen nun wohl beide vor Gericht, sobald die Vaterschaft festgestellt wird)



Hab mal gegoogelt, allerdings nur Berichte der Bild-Zeitung gefunden...

http://www.bild.t-online.de/BTO/news/20 ... ister.html
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/20 ... ngnis.html
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/20 ... milie.html
Liebe Grüsse von der Trudel

Es gibt 10 Arten von Menschen:
Die, die Binärcode verstehen und die, die es nicht tun
Taya
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Beitrag von Taya »

Hallo,

Inzest bringt nicht zwangsläufig kranke Kinder (oder Nachkommen hervor), die Wahrscheinlichkeit steigt jedoch aufgrund der Ähnlichkeit der Gene enorm an. In der Züchtung wird Inzest zur Selektion beonders hervorragender Eigenschaften genutzt. Da wird jedoch ausgeschlossen, dass kranke Gene weitervererbt werden. Zum Beispiel tritt der sogenannte Heterosiseffekt auf, wenn Eltern aus reinerbigen Inzestlinien gekreuzt werden. Die Nachkommen sind dann besonders Leistungsfähig. Das ist ein Verfahren, dass oft in der Pflanzenzucht eingesetzt wird.

Beim Menschen "kann" man das natürlich nicht einsetzen und so ist die Gefahr der Vererbung von Krankheiten natürlich ungleich größer. - Mein Studium ist schon ein bisschen her und deshalb eine ordentliche Erklärung aus dem Netz:

"Meist besteht eine Erbkrankheit darin, dass ein für den Stoffwechsel notwendiges Protein fehlt, da das entsprechende Gen "nicht richtig funktioniert", weil es (etwa durch Mutation) beschädigt ist. Es kann vorkommen, dass ein betroffenes Individuum eine Erbkrankheit nicht ausbildet, weil es von dem Gen jeweils eine "funktionierende" und eine "nicht funktionierende" Variante besitzt, wobei mit der einen funktionierenden Variante eine ausreichende Menge des betroffenen Proteins hergestellt werden kann. Eine solche Erbkrankheit heißt rezessiv. Sind nun zwei Eltern genetisch nah verwandt und hat ein Elternteil eine solches nicht funktionierendes Gen, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das andere Elternteil auch ein solches nicht funktionierendes Gen besitzt. Ist dies der Fall (und dies ist wegen der großen Gen-Anzahl so gut wie immer der Fall) und wird durch beide Elternteile ein Nachkomme gezeugt, so tritt für jedes betroffene Gen der Eltern mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 25% der Fall ein, dass der Nachkomme zwei nicht funktionierende Varianten, also keine funktionierende Variante des Gens hat, was in der Regel einen "Totalausfall" der Funktionalität des Gens bedeutet, also die Ausbildung der Erbkrankheit.

Wegen der großen Anzahl der Gene ist das Risiko für die Ausbildung erblicher Defekte dieser Art bei Nachkommen von genetisch nahe verwandten recht hoch. So ist jedes zweite bis dritte Kind aus einer Beziehung zwischen Bruder und Schwester auffällig. Etwa jedes vierte ist geistig behindert, jedes siebte hat einen Geburtsdefekt und jedes achte leidet unter einer bekannten rezessiven Krankheit. Nachkommen aus inzestuösen Beziehungen werden daher aus rechtlicher Sicht als Opfer der Straftat Inzest betrachtet."
LG
Taya
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