Hallooooooooooo!
Ich hab eine Frage zur Röteln-Impfung: lasse die in Kürze machen, sobald ich eine blöde Bronchitis weg habe....wie ist das mit den drei Monaten, in denen man nicht schwanger werden darf? kann ich eventuell innerhalb dieser drei Monate schon downregulieren und stimulieren, sodaß nur der ET außerhalb der drei Monate liegen würde, oder darf man innerhalb der drei Monate auch nicht stimulieren?????????????
Danke!
An doc peet!!!
Moderator: Dr.Peet
An doc peet!!!

Liebe Grüße von der Hasebärin
und dem MoPo und 3 Sternchen im Herzen
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Kein Wissen scheint schwerer zu erwerben als die Erkenntnis, wann man aufhören muß -Jonathan Swift-
Unsere Versuche für ein Geschwisterchen enden nach einem Negativ, einer MA in der 10.SSW, einer biochemischen SS (das waren unsere 3 Kryoversuche aus der Glücks-Icsi) und einer ICSI mit katastrophaler Ausbeute, einer reifen und eine unreifen Eizelle...die eine ließ sich befruchten...letzter SS-Test am 22.03.10....negativ. Nach der PU sagt meine Tochter zu mir: "Mama, warum weinst du? Ich bin doch da!" Wie recht sie doch hat......
Sie sollten innerhalb der 3 Mo. nivcht schwanger werden.
Dr.P.
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
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