Hallo Herr Dr. Peet,
bin total verzweifelt, ich bekam gestern eine starke Blasenentzuendung und bin mitten in den Vorbereitungen zur EZ-Spende.
Habe am Freitag. 7.10 mit der Einnahme von Estrifam 2x1 pro Tag begonnen. Transfer soll ca. 42 KW (21/22/23/24/ Oktober) sein.
Nehme seit gestern ein Breitspektrum- Antibiotikum (Ciprobay* Uro) Wirkstoff Ciprofloxacin. Ich muss es bis morgen nehmen, habe dann 6 Tabletten eingenommen. Nun meine Frage, kann ich weitermachen oder ist die Einnahme von Antibiotika schlecht fuer meinen naechsten Versuch? Da die Einnahmezeit relativ kurz ist hoffe ich natuerlich sehr, dass das Antibiotika auch schnell wieder abgebaut wird. Was raten sie mir? Kann ich weiter machen? Habe ich trotz Einnahme eines Antibiotika eine Chance?
Vielen Dank im vorraus für Ihre Antwort.
Jean
Dr. Peet, Blasenentzuendung und Vorbereitung auf EZ-Spende
Moderator: Dr.Peet
Ich hoffe Sie haben es 'durchgezogen".
Und gibt es schon ein Ergebnis????
Dr.Peet
Und gibt es schon ein Ergebnis????
Dr.Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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