Hallo,
beim zweiten ICSI-Versuch hat der Arzt mit einer Spritze Enantone GYN in diesem Zyklus angefangen.
habe folgendes gelesen: "nach 14 Tagen oder nach Eintritt der Blutung die Wirkung des Medikaments mit einer Kontrolle des Östradiol-, LH- und FSH-Wertes überprüft. Wenn diese Werte sehr niedrig sind, dann ist der gewünschte Effekt erreicht ("Downregulation") und die eigentliche Stimulation kann beginnen."
habe folgende Fragen:
1. wird man nochmal kontrolliert vor der Stimulation?
2. wann kommt die Blutung normalerweise nach der Enantone GYN? ich habe am 20te ZT die Spritze bekommen. heute ist schon der 27 ZT. Die Mens ist noch nicht da.
3. wie läuft das mit der DR? ich habe es noch nicht richtig verstanden, besonders mit dem Zeitablauf. ich soll mein FA anrufen, wenn Mens da ist. aber dann...?
werde ich mit Menogon anfangen?
4. was ist short / lang Protokoll?
Vielen Dank!
Sheela
alle und Dr.Peet: Downregulation mit Enantone GYN?
Moderator: Dr.Peet
Danke für die Beachtung
Long prot: das was Sie gerade machen.
short: da gibt es versch Moegl. das fuehrt hier aber zu weit. Das finden Sie aber hier im Forum bestimmt.
Dr.Peet
short: da gibt es versch Moegl. das fuehrt hier aber zu weit. Das finden Sie aber hier im Forum bestimmt.
Dr.Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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