Gesetzesänderung in Baden-Württemberg?

rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Atonne,

die Politik definiert den Begriff "Befruchtet" so, dass die Vorkerne weitgehend miteinander verschmolzen sein müssen. Dazu habe ich auch erstmal ´ne Weile gebraucht, bis ich das kapiert hatte. Ich dachte vorher immer, "befruchtet" heißt, dass die Samenzelle die Zellwand der Eizelle passiert hat.
Und im Vorhernstadium sind eben die Kerne noch nicht verschmolzen. ...
Liebe Grüße, Rebella
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atonne
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Beitrag von atonne »

Hallo, Rebella,

das ist mir ja eigentlich klar. Ich halte es einfach für Erbsenzählerei, denn im Vorkernstadium sind die EZ befruchtet, da kann die Politik definieren, was sie will :wink:.

Gruss und euch allen einen guten Rutsch,
Atonne

TESE im Februar 2005 (D) und August 2009 (D) und PESA (TR) im Juli 2012 erfolgreich
-- 1. Praxis (D)
2 ICSIs April/Mai 2005 und Juli 2005, 1 Kryo Dezember 2005, TF von insgesamt 4 Embryos - NEGATIV
-- 2. Praxis (D)
4 ICSIs Juli 2006, März 2007, September 2007 und November 2007, TF von insgesamt 8 Embryos - NEGATIV
-- 3. Praxis (D)
3 ICSIs Oktober 2008, März 2009 und September 2009, 1 ICSI ohne TF Juli 2009, 1 Kryo ohne TF Juli 2009, TF von insgesamt 7 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 4. Praxis (Ö)
2 ICSIs April/Mai 2010 und November 2010, 1 ICSI ohne TF Februar 2011, 3 vor PU abgebrochene ICSIs März 2010, September 2010 und August 2011, TF von insgesamt 3 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 5. Praxis (D)
4 ICSIs Dezember 2011, Februar 2012, April/Mai 2012 und Juli 2013, 1 vor PU abgebrochene ICSI April 2012, TF von ingesamt 5 Embryo - 2x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 6. und letzte Praxis (TR)
- 2 ICSIs Juli 2012 und Mai 2013, 1 ICSI ohne TF Dezember 2012, 2 vor PU abgebrochene ICSIs November 2012 und April 2013, TF von insgesamt 4 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV


Wir stellen uns auf einen langen Atem ein...

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Mit dem besten Hund der Welt für immer im Herzen - Du hast uns in schweren Zeiten begleitet und fehlst uns auf Schritt und Tritt :cry:!
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ja, Atonne, ICH sehe das ja auch so. Aber bei dem verrückten Gesetzgeber können wir vielleicht noch froh sein, dass die das nicht so sehen, sonst wären unsere Chancen noch niedriger, weil man dann sogar nicht mehr als 3 Eizellen zum "Beschuss" freigeben dürfte.

Ich wünsche auch allen hier einen guten Jahreswechsel.
Liebe Grüße, Rebella
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USpatz
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Beitrag von USpatz »

Rebella ja genau das meinte der Doc. Aber er sagte auch gleich, dass dies wohl eher etwas für einen Juristen mit viiiel Zeit wäre.
ALLES LIEBE UTE





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Einander zu schreiben ist der Versuch, einen Sonnenstrahl aus Worten in das Herz eines anderen Menschen zu schicken.
Susanne mit Isabell
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Beitrag von Susanne mit Isabell »

Hallo zusammen,

bin durch Zufall über diesen Ordner gestolpert...

War am 21.12. bei Prof. Sterzik in Ulm zum Gespräch und DR-Spritze für meine nächste ICSI (hatte im November zu ihm gewechselt). Unter anderem hatte ich nochmal Fragen zur Blastozystenkultur, die dort ja seit Jahren routinemäßig durchgeführt wird.

Er sagte mir, dass in Deutschland nur soviele Embryonen weiterkultiviert werden dürfen, wie man sich später auch einsetzen lassen möchte. Blastozysten verwerfen ist verboten.

Mir ging es darum, dass ich am liebsten nur eine Blastozyste transferiert bekommen möchte, weil wir bereits ein Kind haben.

Das Risiko, dass sich genau dieser eine per PN-Scoring "selektierte" Embryo nicht weiterentwickelt, ist mir ehrlich gesagt zu hoch und ich überlege seit dem Gespräch, ob wir nicht doch 2 zurücknehmen sollen (für meinen Mann steht fest, dass wir zwei nehmen :roll:)

Nun lese ich das hier...

Durfte er mir evtl. noch gar keine andere Auskunft geben? Sollte ich nochmal nachhaken oder weiß jemand, ob er die neue Auslegung des ESchG ablehnt?
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hallo Susanne,

im Prinzip hat Prof. Sterzik mit seiner Aussage ja recht. Immerhin geht er ein Risiko ein, wenn er den hier beschriebenen Weg geht. Weiterhin gültig ist: Es dürfen nur so viele Embryonen kultiviert werden, wie auch übertragen werden sollen. Wenn aber aufgrund Deiner Vorgeschichte absehbar ist, dass sich eh nur ein bestimmter Teil Deiner PN-Stadien weiter entwickelt, könnte man nach der neuen Gesetzesauslegung mehr PN-Stadien weiter entwickeln als übertragen werden sollen, weil mit größter Wahrscheinlichkeit sowieso nicht alle durchkommen. Und wenn Ihr noch das Blastozystenstadium abwartet, bis dahin haben sich in den allermeisten Fällen eh einige Embryonen verabschiedet.

Wenn Du sogar mit dem Gedanken spielst, nur eine Blastozyste zu nehmen, solltest Du das dem Doc vorher am besten nicht sagen. Er ist darauf festgelegt, dass es zwei werden können und kultiviert dann wenigstens 3, vielleicht sogar - wenn er sich das nach der neuen Gesetzesauslegung traut - 4 oder 5 (je nach Deiner Geschichte). Am Ende kannst Du froh sein, wenn Du überhaupt 1 oder 2 Blastozysten hast. Sollten es dennoch mehr sein, hast Du das Recht, zu sagen, Du willst sie nicht alle. Du kannst nämlich nicht zum Transfer gezwungen werden.

Viel Glück!
Liebe Grüße, Rebella
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Susanne mit Isabell
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Beitrag von Susanne mit Isabell »

Hallo Rebella,

vielen Dank für deine Antwort.

So wie ich den Prof. aber verstanden hatte, kultivieren sie wirklich nur soviele Eizellen, wie später transferiert werden sollen.

Er selbst würde mir nur zu einem Single-Embryo-Transfer raten, weil ich ja schon ein Kind habe und 3x auf natürlichem Wege schwanger wurde (wenn auch mit anschließenden Fehlgeburten). Mein Körper hat genug bewiesen, dass er es kann und eine Zwillingsschwangerschaft wäre mit so hohen Risiken verbunden...

Auf meine rhetorische Frage, dass ich dann bei der Blasto-Kultivierung einer einzelnen Eizelle wohl Pech hätte, wenn sie sich nicht weiterentwickelt, nickte er mit dem Kopf.

Ich werde ihn einfach mal drauf ansprechen.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Susanne, eine einzige befruchtete Eizelle zur Blastozyste zu kultivieren, ist sicher mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit verbunden, nicht zum Transfer zu kommen. Wenn Ihr unbedingt bei dem Doc bleiben wollt, kann ich Euch nur raten, vorzugeben, Ihr würdet auch 3 Blastozysten nehmen, wenn sie denn alle drei durchkämen. Wenn es dann tatsächlich so sein sollte (extrem unwahrscheinlich), kannst Du vor dem Transfer immer noch sagen, Du willst nur eine. Das ist Dein Recht. Und Deinem Arzt machst Du damit auch keine Schwierigkeiten, da er ja nicht wissen konnte, dass Du Dich umentscheidest.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Zum näheren Verständnis möchte ich Euch dies hier nicht vorenthalten:

Auszüge aus den DVR-Mitteilungen, veröffentlicht im Journal für Reproduktionsmedizin Endokrinologie 3/2005 (unterzeichnet von Prof. Dr. med. Franz Geisthövel, Vorstandsvorsitzender des DVR und Prof. Dr. med. Dr. rer. Nat. Henning M. Beier, Leiter der DVR-Fachkommission "Reproduktionsbiologie"

In dem Artikel bezieht man sich auf das Ergebnisprotokoll des 2. Juristisch-Reproduktionsbiologisch/ - medizinischen Mannheimer DVR-Workshops, sowie auf einen Briefwechsel zwischen dem DVR und dem Bundesministerium für Gesundheit.

In einem vorangegangenen Workshop hatten führende Juristen, u.a. Frau Prof. Dr. jur. M. Frommel, Kiel und Herr Prof. Dr. jur. H.-L- Günther, Tübingen,
"die Ansicht vertreten, dass eine dem internationalen Kenntnisstand angepasste Auslegung des ESchG auf untergesetzlicher Ebene möglich und dringend notwendig ist.
Zielrichtung ist eine ausgewogene Bewertung der vom ESchG zu schützenden Rechtsgüter,
nämlich die des in vitro gezeugten Embryos, der Mutter, des transferierten Embryos und der neu entstehenden Familie. Gleichzeitig müssen auch für die Ärzte und deren Team entsprechende Sicherheiten garantiert werden."

In Skandinavien gab es nach einem Single Embryo Transfer in 68% aller Transfere insgesamt eine Schwangerschaftsrate von 32% und eine Zwillingsrate von nur 6%. In anderen europäischen Ländern würden oft 3 und mehr Embryonen transferiert werden, was zu einer Drillingsschwangerschaftsrate bis zu 8,2% geführt habe. "Nicht wenige deutsche Paare scheinen infolge des rasch zunehmenden IVF-Tourismus von diesem unverantwortlichen therapeutischen Handeln betroffen zu sein. Umso mehr sollte sich die deutsche Reproduktionsmedizin ihrer Verantwortung gegenüber den Patientenpaaren und Kindern bewusst sein und dem schwedischen Vorbild folgen."

"eine umfassende, interdisziplinär erarbeitete Anfrage" an Frau Ulla Schmidt wurde am 20.06.2005 von Herrn Ministerialdirigenten Dr. Volker Grigutsch, Leiter der Unterabteilung 31 des BMGS beantwortet. "Unter dem selbstverständlichen Vorbehalt einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung" hat dieser "keine Einwände gegen die Möglichkeit, mehr als drei 2-PN-Zellen weiterzukultivieren, sowie gegen die Entscheidung, nicht entwicklungsfähig erscheinende Embryonen nicht transferieren zu müssen, erhoben." ... "Daraus ergibt sich, dass die gemäß den Erkenntnismöglichkeiten und dem aktuellen Wissenstand als nicht entwicklungsfähig erscheinenden Formen der frühen menschlichen Embryonalentwicklung, z.B. arretierte, stark fragmentierte oder dysmorphologische Embryonen im Furchungs- oder Balstozystenstadium, nicht transferiert werden müssen, wie hiermit übereinstimmend das BMGS in seinem Brief unter Verweis auf §8.1 ESchG ausdrücklich feststellt."

Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen für die reproduktionsmedizinische Praxis in Deutschland:

"Die mikroskopische Diagnose der embryonalen Entwicklungsfähigkeit trifft der Arzt, die Entscheidung über jeglichen Transfer stets die Patientin in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts. Das BMGS stellt in seinem Schreiben zu Recht fest, dass der gegenwärtige Interpretationsbereich des ESchG es nicht zulässt, eine Abstufung in der Entwicklungsfähigkeit des Embryos vorzunehmen, dass höhere oder niedrigere Implantationschancen gegeneinander abgewogen werden. Die Diagnose kann folglich für Ärztin oder Arzt nur "entwicklungsfähig" oder "nicht entwicklungsfähig" lauten."

"Unser Vorschlag für die Repromedizin in D geht davon aus, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Weiterkultivierung von 2-PN-Zellen, dem für §1.1.5 EschG juristisch besonders relevanten Zeitpunkt, ein ärztlicher Beurteilungsspielraum besteht. Deshalb kann eine im Einzelfall vorgenommene Weiterkultivierung von mehr als drei 2-PN-Zellen mit dem Gesetz vereinbar sein. Entscheidend ist, dass keine Befruchtung auf Vorrat angestrebt, sondern lediglich im Rahmen der privilegierten Absicht des §1.1.2 ESchG gehandelt wird. Ob dies der Fall ist, kann nur nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, d.h. den international akzeptierten Standards der Reproduktionsmedizin, beurteilt werden." ...

"Die zu beachtenden Grenzen können nicht starr, sondern nur nach ärztlicher Erkenntnis im Einzellfall bestimmt werden. Dies wird in dem Schreiben des BMGS ... nicht ausgeschlossen. Auch eine Kryokonservierung von entwicklungsfähigen Embryonen, die nach dem ESchG nicht untersagt ist und der Erhaltung des Embryos dient, wird im Schreiben des BMGS nicht infrage gestellt.

Der DVR hat mit einer Gruppe hochqualifizierter Juristen eine Auslegung des gegenwärtig gültigen ESchG erarbeitet, die von höchster politischer Stelle bestätigt wird und als Grundlage für eine Angleichung auf Landesärztekammer-Ebene genützt werden kann."
Liebe Grüße, Rebella
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USpatz
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Beitrag von USpatz »

Rebella
klingt für mich erst mal gut so als juristischer Volllaie!
ALLES LIEBE UTE





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