Lieber Dr. Peet,
ich bin bisher 3x spontan schwanger geworden (jeweils 2005, 2004 und 2003). Leider 1x Fehlgeburt mit Abgang und 2x MA. Wir haben dann in einer Kiwu-Klinik alles abklären lassen (inkl. Chromosomenanalyse) - alles ohne Befund. Ich ging also davon aus, dass meine EZ eine "Macke" haben, weil ich bei der 1. Schwangerschaft in 2003 schon 36 Jahre alt war (jetzt also schon 39). Daraufhin haben wir uns zu einer IVF mit PKD entschlossen. Ergebnis: 9 punktierte EZ, 8 wurden befruchtet, aber 6 davon aneuploid. Transfer von 2 EZ, aber keine Einnistung.
Jetzt stehen wird vor der Entscheidung eine 2. IVF zu machen oder noch einmal eine Spontanschwangerschaft zu versuchen. Wozu würden Sie raten?
Vielen Dank für eine Antwort
IVF mit PKD oder Spontanschwangerschaft
Moderator: Dr.Peet
Danke für die Beachtung
Die angegebene Rate ist statistisch altersentsprechend. So Sie sich noch ein Paar Monate Zeit lassen wollen (und eine weitere Fehlgeburt???) tun Sie es.
Warten Sie aber nicht allzu lang auf eine erneute IVF(ICSI) mit PKD.
Dr.Peet
Warten Sie aber nicht allzu lang auf eine erneute IVF(ICSI) mit PKD.
Dr.Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.