Lieber Herr Dr. Peet,
vor ca. 8 Tagen hatte ich eine Gebärmutterspiegelung, die Verwachsungen wurden gelöst, die Schleimhaut sah überhaupt nicht gut aus und ich habe immer noch etwas Blutungen.
Eigentlich wollte ich jetzt anfangen mit der Stimmulation für eine ICSI-Behandlung, deshalb auch die Gebärmutterspiegelung und die Entfernung der Verwachsungen. Würde aber gerne noch einen Monat warten, da ich nicht einmal meine Periode zwischen dieser Blutung richtig einschätzen kann. Es wurde mir gesagt, es sollte so schnell wie möglich nach der GMS die ICSI stattfinden, zwecks neuen Verwachsungen.
Meine Frage:
Können Verwachsungen innerhalb eines Monats wieder nachwachsen?
Würden Sie mir raten, zu einer sofortigen ICSI-Behandlung und nicht noch einen Monat warten?
Vielen Dank im voraus, für ihre Antwort.
Ihre Filia.
Nach dem Eingriff einer Gebärmutterspiegelung??????
Moderator: Dr.Peet
Ich glaube nicht, daß der eine Monat nun alles wieder zunichte macht!
Dr.Peet
Dr.Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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