Hallo Dr.,
oder kann sonst wer helfen? Unsere Klinik im Ausland ist nicht zu erreichen!
Kann ein Pillenzyklus mit Downregulation vor einer IVF verkürzt werden, wenn ein Pillenzyklus unmittelbar voran ging? Ab welchem Zyklustag darf dann frühestens Synarela genommen werden? Wann darf die Pille dann frühestens abgesetzt werden?
Das Problem: Es war ein überlanger Pillenzyklus geplant. Wegen eines Fehlers ist es zur Mens nach 17 Tagen gekommen. Die Pille wird jetzt wieder genommen. Also neuer Pillenzyklus.
Kann es bei einer Abkürzung des jetzt begonnenen neuen Pillenzyklus zu negativen Auswirkungen auf die IVF kommen.
Kann uns jemand helfen, da wir sonst alle Termine (Urlaub, Flüge, Hotel und Klinik) umbuchen müssen.
Grüße
Thomas
Dr.Peet u.alle:Kann der Pillenzyklus vor IVF verkürzt werden
Moderator: Dr.Peet
Ich habe versucht Ihre Angaben zu verstehen.
Vermutung: Sie nahmen 1 Mo. die Pille, darunter verfrühte Blutg. Nun neue Packung. Wenn das so etwa richtig ist- könnte die geplante down-reg. eigentl. schon nach 10 Tagen der Pille gespritz werden.
Dr.Peet
Vermutung: Sie nahmen 1 Mo. die Pille, darunter verfrühte Blutg. Nun neue Packung. Wenn das so etwa richtig ist- könnte die geplante down-reg. eigentl. schon nach 10 Tagen der Pille gespritz werden.
Dr.Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Problem
Hallo Dr.,
mein Frau muss also unbedingt bis zum 10. Zyklustag (12.5.) warten und kann nicht früher Synarela anwenden. Ist das richtig?
Kann sie dann am 13. Zyklustag die Pille absetzen, damit dann ca. 2 - 3 Tage später der IVF Zyklus anfängt.
Die Stimulation für die IVF soll am 17.5. = 2 Zyklustag beginnen. Ein verschieben ist fast nicht machbar.
Grüße
Thomas
mein Frau muss also unbedingt bis zum 10. Zyklustag (12.5.) warten und kann nicht früher Synarela anwenden. Ist das richtig?
Kann sie dann am 13. Zyklustag die Pille absetzen, damit dann ca. 2 - 3 Tage später der IVF Zyklus anfängt.
Die Stimulation für die IVF soll am 17.5. = 2 Zyklustag beginnen. Ein verschieben ist fast nicht machbar.
Grüße
Thomas
Ja, so können Sie es sicher machen.
Dr.Peet
Dr.Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.