Frage an Dr. Peet bezügl. IVF
Moderator: Dr.Peet
Frage an Dr. Peet bezügl. IVF
Guten Abend Dr. Peet, wegen des Streiks an den Uni`s, stehen wir in der Warteschleife für eine IVF. Bis der Streik beendet ist, soll ich die Valette schlucken, sowie Dexametason. Bei uns ist eine IVF geplant wegen PCO und ein schlechtes SG. Nun meine Frage : Können wir die Zeit bis zum Streikende es nicht nochmal "so" versuchen, oder muß ich dann wenn es los gehen kann mit der IVF erneut die Pille einen Monat vorher wieder einnehmen? Wollen halt keine Zeit verschwenden...der Streik kostet mir als Patientin auch schon Nerven genug....Was glauben Sie, wie lange noch gestreikt wird ? Danke für Ihre Antwort
Sorry, wie lang noch gestreikt wird kann ich nicht sagen.
Ob Sie den nächsten Zyklus für den "normalen Weg" nutzen sollen, haängt davon ab, ob es überhaupt sinnvoll ist. Wenn eher nicht, Pille weiter und abwarten.
Dr.Peet
Ob Sie den nächsten Zyklus für den "normalen Weg" nutzen sollen, haängt davon ab, ob es überhaupt sinnvoll ist. Wenn eher nicht, Pille weiter und abwarten.
Dr.Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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