Hallo an alle Bayern Kiwus
habt ihr davon schon gehört? Wenn nicht: dann wär das vielleicht was für euch
Grüßlies und bitte weitergeben
Gaby
16.06.
09:09
Gesetzlich versichert/künstliche Befruchtung, Kinderwunsch, Reproduktionsmediziner,
integrierte Versorgung, Schwangerschaft, Betriebskrankenka ssen
Verbesserte Behandlung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch
Die Zahl der künstlichen Befruchtungen hat sich seit 2004 mehr als halbiert. Pro Jahr werden deshalb
allein in Bayern über tausend Kinder weniger geboren. Und immermehr Paare mit Kinderwunsch werden
mit vermeintlich hohen Erfolgsraten unter fragwürdigen Konditionen ins benachbarte Ausland gelockt.
Ursächlich für diese Entwicklung ist auch der enger gewordene Spielraum für gesetzliche
Krankenkassen, eine künstliche Befruchtung finanziell zu unterstützten.
Mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeit der Geburt eines gesunden Kindes nach reproduktionsmedizinischer
Behandlung zu steigern, haben die bayerischen Reproduktionsmediziner und der BKK Landesverband
Bayern jetzt einen Rahmenvertrag zur integrierten Versorgung abgeschlossen. Dieser sieht vor, dass auf
Basis einer geringeren Grundvergütung die Leistung der Reproduktionsmediziner erfolgsabhängig im Fall
einer tatsächlich eingetretenen Schwangerschaft von den Betriebskrankenkassen vergütet wird. „Die
Selbstverpflichtung der Ärzte, den Erfolg ihrer Behandlung messen und zum Maßstab für das eigene
Einkommen werden zu lassen, ist in der deutschen Medizin unüblich, aber vor allem für die Patienten ein
Gewinn. Denn der Anreiz, qualitativ hochwertig zu arbeiten steigt durch die erfolgsorientierte Vergütung
ernorm“, erklärt Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern. Des
Weiteren wird die Zusammenarbeit mit den betreuenden niedergelassenen Gynäkologen intensiviert und
erstmals auch die kinderärztliche Erstbetreuung der Neugeborenen nach künstlicher Befruchtung
einbezogen. „Bei der Befruchtung und auch bei der Schwangerschaftsbetreuung wird auf einen hohen,
leitliniengerechten Qualitätsstandard gesetzt“, erklären Dr. Ulrich Noss und Dr. Klaus Fiedler,
Geschäftsführer des Berufsverbandes Reproduktionsmedizin Bayern. Im Rahmen dieser integrierten
Versorgung sinkt der Eigenanteil der Patientin und die Wahrscheinlichkeit schwanger zu werden steigt.
Infolge des GKV-Modernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2004 wurde die gesetzliche Grundlage der
Finanzierung von künstlichen Befruchtungen nach § 27 a SGB V grundlegend geändert. So können
gesetzliche Krankenkassen noch bei maximal drei Befruchtungsversuchen höchstens die Hälfte der
anfallenden Kosten übernehmen. Bis dato konnten die Krankenkassen bis zu vier Befruchtungsversuche
voll finanzieren.
Der Rahmenvertrag des BKK Landesverbandes Bayern mit den bayerischen Reproduktionsmedizinern
wurde auf Grundlage von § 140 a-d SGB V geschlossen.
(BKK LV Bayern)
http://www.abc-derkrankenkassen.
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"Lohnt sich das?" fragt der Verstand - "NEIN" sagt das Herz " aber es tut gut !"
Nichts geschieht, wenn es nicht einer TRÄUMT, einer für MÖGLICH HÄLT und einer in die TAT UMSETZT.