Verzweifelte Eltern bitten um Hilfe
Hallo liebe Sam,
der Artikel ist wirklich gut. Wir hatten auch eine Mail an das Radio-Bonn-Rhein-Sieg Team geschickt aber leider bisher keine Antwort erhalten. Wenn Du da jemanden kennst, wäre das toll.
Mittlerweile hat sich auch was in einem Blog getan, unter
http://www.daily-pia.de/?p=1566#comment-65917
wird über unseren "Fall" berichtet und mann kann dort seine freie Meinung vertreten.
Vielen lieben Dank
Hibiscus
der Artikel ist wirklich gut. Wir hatten auch eine Mail an das Radio-Bonn-Rhein-Sieg Team geschickt aber leider bisher keine Antwort erhalten. Wenn Du da jemanden kennst, wäre das toll.
Mittlerweile hat sich auch was in einem Blog getan, unter
http://www.daily-pia.de/?p=1566#comment-65917
wird über unseren "Fall" berichtet und mann kann dort seine freie Meinung vertreten.
Vielen lieben Dank
Hibiscus
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- Registriert: 23 Okt 2004 20:33
Hallo Hisbiscus,
zufällig bin ich auf Dein Posting gestoßen und habe Deine Geschichte gelesen, die hat mich ganz trauig und gleichzeitig auch wütend gemacht.....
Ich habe mal den Link auf den Artikel darüber, der im Internet veröffentlich ist, an viele meiner Freunde per Mail verteilt, ich finde, das diese Geschichte noch viel mehr in die Öffentlichkeit muß!!
Vielleicht bringt es ja etwas und irgendwer kennt jemanden noch bei anderen Zeitungen.....ich leider direkt nicht.
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass Ihr die kleine Maus behalten dürft!!!!
Liebe Grüße
Pusteblume
zufällig bin ich auf Dein Posting gestoßen und habe Deine Geschichte gelesen, die hat mich ganz trauig und gleichzeitig auch wütend gemacht.....


Ich habe mal den Link auf den Artikel darüber, der im Internet veröffentlich ist, an viele meiner Freunde per Mail verteilt, ich finde, das diese Geschichte noch viel mehr in die Öffentlichkeit muß!!
Vielleicht bringt es ja etwas und irgendwer kennt jemanden noch bei anderen Zeitungen.....ich leider direkt nicht.

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass Ihr die kleine Maus behalten dürft!!!!



Liebe Grüße
Pusteblume
1. ICSI Start am 7.07.2005
(Praxis Dr. Katzorke in Essen)
Punktion am 18.07.2005
Transfer am 21.07.2005
2 x 8A Zeller
SST am 5.08.2005 POSITIV
ET 10.April 2006
Am 2.April 19.43h erblickte unser Krümelchen
Emelie das Licht der Welt!! Gewicht 3080g, Größe 50cm und 33cm Kopfumfang

_______________________________________
Unglaublich aber wahr, spontan schwanger!!!
[ET 12.Juni 2008
Am 4.06.2008 ist unsere Lillie geboren!
50cm groß, 3080g schwer, Kopfumfang 32cm

(Praxis Dr. Katzorke in Essen)
Punktion am 18.07.2005
Transfer am 21.07.2005
2 x 8A Zeller
SST am 5.08.2005 POSITIV
ET 10.April 2006
Am 2.April 19.43h erblickte unser Krümelchen
Emelie das Licht der Welt!! Gewicht 3080g, Größe 50cm und 33cm Kopfumfang

_______________________________________
Unglaublich aber wahr, spontan schwanger!!!
[ET 12.Juni 2008
Am 4.06.2008 ist unsere Lillie geboren!
50cm groß, 3080g schwer, Kopfumfang 32cm

Hier der Artikel von heute aus der Express. Für mich ein sehr guter Artikel, denn er erzählt auch, das die alten Pflegeeltern nie als Adoptiveltern zur Debatte standen. Nun muß nur noch mal gesagt werden, das sie eigentlich für Deutsche Adoptionen von Säuglingen zu alt sind.
http://www.express.de/servlet/Satellite ... 8758474503
http://www.express.de/servlet/Satellite ... 8758474503
Schubs nach oben.
Hier ein neuer Zeitungsartikel von heute: http://www.rhein-sieg-anzeiger.de/html/ ... 9592.shtml
Hier ein neuer Zeitungsartikel von heute: http://www.rhein-sieg-anzeiger.de/html/ ... 9592.shtml
Hallo zusammen,
gestern Abend hat man im Gegensatz zu der Empfehlung des Petitionsausschußes das Baby bei Ihren Adoptivpflegeeltern zu lassen, versucht Fakten zu schaffen und wollte Tabea aus Ihrem jetzigen Zuhause rausreißen. GottseiDank war die kleine Familie nicht zuhause.
Bitte werdet nochmal aktiv! Wie kann man dieses Verhalten mit dem Kindeswohl vereinbaren????
Das ganze riecht, aus meiner Sicht, massiv nach privaten Interessen. Wie sonst kann man erklären das Pflegeeltern die nie auf der Liste der Adoptivwilligen standen plötzlich zu den einzig möglichen Adoptiveltern gemacht werden?!
Adressen: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de und frithjof.kuehn@rhein-sieg-kreis.de
Viele Grüße
gestern Abend hat man im Gegensatz zu der Empfehlung des Petitionsausschußes das Baby bei Ihren Adoptivpflegeeltern zu lassen, versucht Fakten zu schaffen und wollte Tabea aus Ihrem jetzigen Zuhause rausreißen. GottseiDank war die kleine Familie nicht zuhause.
Bitte werdet nochmal aktiv! Wie kann man dieses Verhalten mit dem Kindeswohl vereinbaren????
Das ganze riecht, aus meiner Sicht, massiv nach privaten Interessen. Wie sonst kann man erklären das Pflegeeltern die nie auf der Liste der Adoptivwilligen standen plötzlich zu den einzig möglichen Adoptiveltern gemacht werden?!
Adressen: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de und frithjof.kuehn@rhein-sieg-kreis.de
Viele Grüße
Zuletzt geändert von Farinella am 28 Sep 2006 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
Farinella und Joris *14.10.2003
<a href="http://www.snugglepie.com"><img border="0"src="http://www.snugglepie.com/ezb/123063.png"></a>

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Hallo,
ich bin eine Freundin von Hibiscus und stelle Euch hier die aktualisierte Pressemitteilung mit allen Infos zur Verfügung:
+++ PRESSEMITTEILUNG +++
DAS ADOPTIONSDRAMA GEHT WEITER:
WOHL DES SÄUGLINGS DURCH BEHÖRDENSTREIT GEFÄHRDET
Gegen das Gutachten zweier unabhängiger Sachverständiger, gegen die Empfehlung des Petitionsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags, gegen den Wunsch der leiblichen Eltern, gegen die Empfehlung der bestellten Vormünderin und vor allem gegen das Wohl des betroffenen Kindes soll ein 17 Wochen altes Mädchen aus seiner jetzigen Adoptionspflegefamilie, zu der es laut psychologischer Sachverständiger schon Bindungen aufgebaut hat, herausgeholt werden. Grund ist ein Kompetenzstreit zwischen den involvierten Behörden. [/b]
Im Juni dieses Jahres hat das Kreis-Jugendamt Rhein-Sieg das Mädchen in eine Kurzzeit-Pflegefamilie vermittelt, weil die leiblichen Eltern des Kindes nicht in der Lage sind, sich um das Baby zu kümmern. Die Pflegefamilie, in die das Kind kam, hat bereits drei leibliche Kinder und ist bisher nicht als Adoptionspflegefamilie anerkannt. Damit handelte das Kreisjugendamt Rhein-Sieg gegen die Empfehlung einer Sachverständigen, die aus psychologischer Sicht geraten hatte, das Kind in eine Adoptionspflegefamilie zu vermitteln: Das Kind sollte laut Gutachten von Anfang in einer Adoptionspflegefamilie betreut werden, zu der es eine langfristige Beziehung aufbauen könnte.
Die Pflegefamilie stand nie unter den Adoptionsbewerbern. Das Kreisjugendamt hat nun aber kurzfristig entschieden, die Pflegefamilie in das Adoptionsbewerberverfahren aufzunehmen, damit das Amt keine Formfehler einräumen muss. Damit verstößt das Kreisjugendamt gegen die gängige Praxis, dass in Deutschland Eltern über 40 Jahre keinen Säugling zur Adoption erhalten, denn die Eltern der Pflegefamilie haben dieses Alter schon überschritten.
Da das Kind entgegen dem Gutachten in keine Adoptionspflegefamilie gegeben wurde, entzog das Amtsgericht Siegburg dem Kreis die Vormundschaft und übertrug sie auf eine Vormünderin. Diese vermittelte das Kind mit Hilfe einer anerkannten und qualifizierten Adoptionsvermittlungsstelle in eine Adoptivpflegefamilie. Diese neuen Adoptivpflegeeltern können kein eigenes Kind bekommen und wünschen sich seit neun Jahren sehnlichst ein Kind. Seit fünf Wochen wird das Kind dort liebevoll und sehr gut betreut.
Das Kreisjugendamt Rhein-Sieg sah sich vom Amtsgericht Siegburg in seinen Kompetenzen beschnitten. Gemeinsam mit den früheren Pflegeeltern, die das Kind zurück haben wollen, schaltete es einen Anwalt ein, um gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Beschwerde beim Oberlandesgericht einzureichen. Das Oberlandesgericht gab dieser Beschwerde statt und verlangte daraufhin von der Adoptivpflegefamilie, bei der das Kind seit nun fünf Wochen lebt, die Rückführung des Kindes in die frühere Pflegefamilie.
Die Rückführung des Kindes in die frühere Pflegefamilie verstößt nach Aussagen der sachverständigen Psychologin eklatant gegen das Kindeswohl: Das Baby hat zu den jetzigen Adoptivpflegeeltern bereits eine Bindung entwickelt und würde nunmehr einem mehrfachen Orts- und Bezugspersonenwechsel ausgesetzt werden. Das Kind ist im entwicklungspsychologisch wichtigen Alter von 12 Wochen in die neue Adoptivpflegefamilie gekommen. Ab der 12. Woche entwickeln Babys eine intensivere und bewusstere Bindung an ihre Beziehungspersonen. Aus psychologischer Sicht sollte das Kind daher unbedingt dort bleiben, wo es jetzt ist. Das Kreisjugendamt will aber in der Auseinandersetzung mit dem Familiengericht, welches ihm die Vormundschaft entzogen hatte, ein Exempel statuieren. Dieser Streit wird auf dem Rücken dieses kleinen Kindes ausgetragen!
Das Jugendamt Troisdorf, in dessen Bezirk das kleine Kind sich jetzt aufhält, hat sogar die Inobhutnahme des Kindes gem. § 42 SGB VIII veranlasst, um die dringende Gefahr für das Kind abzuwenden. Auch diese Inobhutnahme hat das Oberlandesgericht abgetan und sie sogar für rechtswidrig bezeichnet, weil sie den Vollzug der Anordnung des Gerichtes behindere.
Alle Versuche, auch des Bürgermeisters von Troisdorf, vermittelnd in der Sache einzugreifen, sind gescheitert. Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises Frithjof Kühn sieht sich nicht veranlasst, das Kreisjugendamt Rhein-Sieg, das ihm unterstellt ist, anzuweisen, den Streit zu beenden. Deshalb muss ein Kind zurück zu früheren Pflegeeltern, an die es keine Erinnerung mehr haben wird. Deshalb müssen die Adoptiveltern, die sich seit neun Jahren sehnlichst ein Kind wünschen, das Kind wieder hergeben.
DIE NEUSTEN ENTWICKLUNGEN:
Am Mittwoch letzter Woche, den 20.09., hörte sich der Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags die Stellungnahmen sämtlicher Beteiligter an. (Zitat Landtag NRW, Website: „Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. […] Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind“.) Der Petitionsausschuss empfahl, das Mädchen zum Wohl des Kindes in der jetzigen Adoptionspflegefamilie zu lassen.
Auch die leiblichen Eltern haben sich geäußert: Sie wünschen sich, dass das Kind in der jetzigen Adoptionspflegefamilie bleibt. Die Adoptionspflegefamilie ist bereit, den leiblichen Eltern den Kontakt zum Kind regelmäßig zu gewähren.
Am 9. Oktober findet nun eine weitere Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Köln statt, damit das Urteil vor dem Hintergrund der neusten Entwicklungen überdacht werden kann. Zudem hat die Vormünderin vorausschauend Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eingelegt, um zu erreichen, dass das Kind entsprechend der vorliegenden Gutachten und der Empfehlung des Petitionsausschusses in der jetzigen Adoptionspflegefamilie bleiben kann.
Obwohl noch eine Verhandlung vor dem Oberlandesgericht ansteht, will das Kreisjugendamt weiterhin das Mädchen aus der jetzigen Adoptionspflegefamilie herausholen. Damit nimmt das Kreisjugendamt in Kauf, dass das Kind durch den häufigen Orts- und Bezugespersonenwechsel eklatant gefährdet wird.
Personen, die sich dafür einsetzen möchten, dass das Kind in der sicheren Obhut der Adoptionspflegefamilie bleiben kann, wenden sich bitte an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises Frithjof Kühn (frithjof.kuehn@rhein-sieg-kreis.de). Herr Kühn kann in seiner Funktion als Landrat und Verantwortlicher für das Kreisjugendamt Rhein-Sieg entscheiden, dass das Kind in seiner vertrauten Umgebung bleiben darf. Er versteckt sich aber hinter der fadenscheinigen Behauptung, er müsse einen Beschluss des Oberlandesgerichtes vollstrecken.
Fragen Sie ihn, ob ihm das Wohl dieses Kindes wirklich am Herzen liegt und warum er sich über die dringende Empfehlung der Sachverständigen, das Kind in der jetzigen Adoptionspflegefamilie zu belassen, hinwegsetzt.
ANSPRECHPARTNER:
Rhein-Sieg-Kreis
Herrn Landrat Frithjof Kühn
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: (02241) 13-0
Fax: (02241) 13 24 44
E-Mail: frithjof.kuehn@rhein-sieg-kreis.de
ich bin eine Freundin von Hibiscus und stelle Euch hier die aktualisierte Pressemitteilung mit allen Infos zur Verfügung:
+++ PRESSEMITTEILUNG +++
DAS ADOPTIONSDRAMA GEHT WEITER:
WOHL DES SÄUGLINGS DURCH BEHÖRDENSTREIT GEFÄHRDET
Gegen das Gutachten zweier unabhängiger Sachverständiger, gegen die Empfehlung des Petitionsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags, gegen den Wunsch der leiblichen Eltern, gegen die Empfehlung der bestellten Vormünderin und vor allem gegen das Wohl des betroffenen Kindes soll ein 17 Wochen altes Mädchen aus seiner jetzigen Adoptionspflegefamilie, zu der es laut psychologischer Sachverständiger schon Bindungen aufgebaut hat, herausgeholt werden. Grund ist ein Kompetenzstreit zwischen den involvierten Behörden. [/b]
Im Juni dieses Jahres hat das Kreis-Jugendamt Rhein-Sieg das Mädchen in eine Kurzzeit-Pflegefamilie vermittelt, weil die leiblichen Eltern des Kindes nicht in der Lage sind, sich um das Baby zu kümmern. Die Pflegefamilie, in die das Kind kam, hat bereits drei leibliche Kinder und ist bisher nicht als Adoptionspflegefamilie anerkannt. Damit handelte das Kreisjugendamt Rhein-Sieg gegen die Empfehlung einer Sachverständigen, die aus psychologischer Sicht geraten hatte, das Kind in eine Adoptionspflegefamilie zu vermitteln: Das Kind sollte laut Gutachten von Anfang in einer Adoptionspflegefamilie betreut werden, zu der es eine langfristige Beziehung aufbauen könnte.
Die Pflegefamilie stand nie unter den Adoptionsbewerbern. Das Kreisjugendamt hat nun aber kurzfristig entschieden, die Pflegefamilie in das Adoptionsbewerberverfahren aufzunehmen, damit das Amt keine Formfehler einräumen muss. Damit verstößt das Kreisjugendamt gegen die gängige Praxis, dass in Deutschland Eltern über 40 Jahre keinen Säugling zur Adoption erhalten, denn die Eltern der Pflegefamilie haben dieses Alter schon überschritten.
Da das Kind entgegen dem Gutachten in keine Adoptionspflegefamilie gegeben wurde, entzog das Amtsgericht Siegburg dem Kreis die Vormundschaft und übertrug sie auf eine Vormünderin. Diese vermittelte das Kind mit Hilfe einer anerkannten und qualifizierten Adoptionsvermittlungsstelle in eine Adoptivpflegefamilie. Diese neuen Adoptivpflegeeltern können kein eigenes Kind bekommen und wünschen sich seit neun Jahren sehnlichst ein Kind. Seit fünf Wochen wird das Kind dort liebevoll und sehr gut betreut.
Das Kreisjugendamt Rhein-Sieg sah sich vom Amtsgericht Siegburg in seinen Kompetenzen beschnitten. Gemeinsam mit den früheren Pflegeeltern, die das Kind zurück haben wollen, schaltete es einen Anwalt ein, um gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Beschwerde beim Oberlandesgericht einzureichen. Das Oberlandesgericht gab dieser Beschwerde statt und verlangte daraufhin von der Adoptivpflegefamilie, bei der das Kind seit nun fünf Wochen lebt, die Rückführung des Kindes in die frühere Pflegefamilie.
Die Rückführung des Kindes in die frühere Pflegefamilie verstößt nach Aussagen der sachverständigen Psychologin eklatant gegen das Kindeswohl: Das Baby hat zu den jetzigen Adoptivpflegeeltern bereits eine Bindung entwickelt und würde nunmehr einem mehrfachen Orts- und Bezugspersonenwechsel ausgesetzt werden. Das Kind ist im entwicklungspsychologisch wichtigen Alter von 12 Wochen in die neue Adoptivpflegefamilie gekommen. Ab der 12. Woche entwickeln Babys eine intensivere und bewusstere Bindung an ihre Beziehungspersonen. Aus psychologischer Sicht sollte das Kind daher unbedingt dort bleiben, wo es jetzt ist. Das Kreisjugendamt will aber in der Auseinandersetzung mit dem Familiengericht, welches ihm die Vormundschaft entzogen hatte, ein Exempel statuieren. Dieser Streit wird auf dem Rücken dieses kleinen Kindes ausgetragen!
Das Jugendamt Troisdorf, in dessen Bezirk das kleine Kind sich jetzt aufhält, hat sogar die Inobhutnahme des Kindes gem. § 42 SGB VIII veranlasst, um die dringende Gefahr für das Kind abzuwenden. Auch diese Inobhutnahme hat das Oberlandesgericht abgetan und sie sogar für rechtswidrig bezeichnet, weil sie den Vollzug der Anordnung des Gerichtes behindere.
Alle Versuche, auch des Bürgermeisters von Troisdorf, vermittelnd in der Sache einzugreifen, sind gescheitert. Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises Frithjof Kühn sieht sich nicht veranlasst, das Kreisjugendamt Rhein-Sieg, das ihm unterstellt ist, anzuweisen, den Streit zu beenden. Deshalb muss ein Kind zurück zu früheren Pflegeeltern, an die es keine Erinnerung mehr haben wird. Deshalb müssen die Adoptiveltern, die sich seit neun Jahren sehnlichst ein Kind wünschen, das Kind wieder hergeben.
DIE NEUSTEN ENTWICKLUNGEN:
Am Mittwoch letzter Woche, den 20.09., hörte sich der Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags die Stellungnahmen sämtlicher Beteiligter an. (Zitat Landtag NRW, Website: „Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. […] Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind“.) Der Petitionsausschuss empfahl, das Mädchen zum Wohl des Kindes in der jetzigen Adoptionspflegefamilie zu lassen.
Auch die leiblichen Eltern haben sich geäußert: Sie wünschen sich, dass das Kind in der jetzigen Adoptionspflegefamilie bleibt. Die Adoptionspflegefamilie ist bereit, den leiblichen Eltern den Kontakt zum Kind regelmäßig zu gewähren.
Am 9. Oktober findet nun eine weitere Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Köln statt, damit das Urteil vor dem Hintergrund der neusten Entwicklungen überdacht werden kann. Zudem hat die Vormünderin vorausschauend Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eingelegt, um zu erreichen, dass das Kind entsprechend der vorliegenden Gutachten und der Empfehlung des Petitionsausschusses in der jetzigen Adoptionspflegefamilie bleiben kann.
Obwohl noch eine Verhandlung vor dem Oberlandesgericht ansteht, will das Kreisjugendamt weiterhin das Mädchen aus der jetzigen Adoptionspflegefamilie herausholen. Damit nimmt das Kreisjugendamt in Kauf, dass das Kind durch den häufigen Orts- und Bezugespersonenwechsel eklatant gefährdet wird.
Personen, die sich dafür einsetzen möchten, dass das Kind in der sicheren Obhut der Adoptionspflegefamilie bleiben kann, wenden sich bitte an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises Frithjof Kühn (frithjof.kuehn@rhein-sieg-kreis.de). Herr Kühn kann in seiner Funktion als Landrat und Verantwortlicher für das Kreisjugendamt Rhein-Sieg entscheiden, dass das Kind in seiner vertrauten Umgebung bleiben darf. Er versteckt sich aber hinter der fadenscheinigen Behauptung, er müsse einen Beschluss des Oberlandesgerichtes vollstrecken.
Fragen Sie ihn, ob ihm das Wohl dieses Kindes wirklich am Herzen liegt und warum er sich über die dringende Empfehlung der Sachverständigen, das Kind in der jetzigen Adoptionspflegefamilie zu belassen, hinwegsetzt.
ANSPRECHPARTNER:
Rhein-Sieg-Kreis
Herrn Landrat Frithjof Kühn
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: (02241) 13-0
Fax: (02241) 13 24 44
E-Mail: frithjof.kuehn@rhein-sieg-kreis.de
Zuletzt geändert von Zwillinge am 28 Sep 2006 19:07, insgesamt 2-mal geändert.
Und hier habe ich für Euch ein vorformuliertes Anschreiben für Landrat Kühn. Bitte helft mit und verhindert, dass das Kind hin und hergezerrt wird!!
E-Mail an: frithjof.kuehn@rhein-sieg-kreis.de
Sehr geehrter Herr Landrat Kühn,
mein Name ist ... Ich wohne in …
Ich habe von dem 17-Wochen alten Mädchen gehört, das aus seiner jetzigen Adoptivpflegefamilie rausgeholt werden soll, um in eine andere Pflegefamilie gebracht zu werden.
Eine sachverständige Psychologin hat dringend davon abgeraten, da das Kind schon Bindungen zu seinen jetzigen Adoptivpflegeeltern aufgebaut hat und ein abermaliger Orts- und Bezugspersonenwechsel dem Kind schaden würde. Zudem wird das Kind in seiner jetzigen Familie sehr gut und liebevoll betreut.
Auch der Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich dafür ausgesprochen, das Kind in seiner jetzigen Adoptivpflegefamilie zu belassen. Doch Ihre Behörde will sich über diese Empfehlung hinwegsetzen!
Ich kann nicht verstehen, warum das Wohl des Kindes auf so fahrlässige Weise gefährdet werden soll, wenn es sich doch jetzt in einer sehr geeigneten Familie befindet. Das macht keinen Sinn. Geben Sie dem Kind die Chance, in einer stabilen Umgebung aufzuwachsen und ein behütetes Leben zu führen. Die jetzige Zeit und die kommenden Jahre sind sehr prägend für das Kind. Es ist unmoralisch und verwerflich, den Zuständigkeitsstreit zweier Behörden auf dem Rücken eines Säuglings auszutragen. Wenn es jetzt hin und her gezerrt wird, wird es emotional immer darunter zu leiden haben.
Die Zukunft des Kindes liegt in Ihrer Hand. Sie können in Ihrer Funktion als Landrat das Hin- und Hergezerre des Kindes beenden! Nehmen Sie diese Verantwortung an und veranlassen Sie, dass das Kind in seiner jetzigen Adoptivpflegefamilie bleiben darf!
---> Die Öffentlichkeit interessiert sich für das Mädchen. Wollen Sie, dass Ihr Ruf unter diesem „Fall“ leidet???
Mit freundlichen Grüssen,
..
E-Mail an: frithjof.kuehn@rhein-sieg-kreis.de
Sehr geehrter Herr Landrat Kühn,
mein Name ist ... Ich wohne in …
Ich habe von dem 17-Wochen alten Mädchen gehört, das aus seiner jetzigen Adoptivpflegefamilie rausgeholt werden soll, um in eine andere Pflegefamilie gebracht zu werden.
Eine sachverständige Psychologin hat dringend davon abgeraten, da das Kind schon Bindungen zu seinen jetzigen Adoptivpflegeeltern aufgebaut hat und ein abermaliger Orts- und Bezugspersonenwechsel dem Kind schaden würde. Zudem wird das Kind in seiner jetzigen Familie sehr gut und liebevoll betreut.
Auch der Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich dafür ausgesprochen, das Kind in seiner jetzigen Adoptivpflegefamilie zu belassen. Doch Ihre Behörde will sich über diese Empfehlung hinwegsetzen!
Ich kann nicht verstehen, warum das Wohl des Kindes auf so fahrlässige Weise gefährdet werden soll, wenn es sich doch jetzt in einer sehr geeigneten Familie befindet. Das macht keinen Sinn. Geben Sie dem Kind die Chance, in einer stabilen Umgebung aufzuwachsen und ein behütetes Leben zu führen. Die jetzige Zeit und die kommenden Jahre sind sehr prägend für das Kind. Es ist unmoralisch und verwerflich, den Zuständigkeitsstreit zweier Behörden auf dem Rücken eines Säuglings auszutragen. Wenn es jetzt hin und her gezerrt wird, wird es emotional immer darunter zu leiden haben.
Die Zukunft des Kindes liegt in Ihrer Hand. Sie können in Ihrer Funktion als Landrat das Hin- und Hergezerre des Kindes beenden! Nehmen Sie diese Verantwortung an und veranlassen Sie, dass das Kind in seiner jetzigen Adoptivpflegefamilie bleiben darf!
---> Die Öffentlichkeit interessiert sich für das Mädchen. Wollen Sie, dass Ihr Ruf unter diesem „Fall“ leidet???
Mit freundlichen Grüssen,
..