Verzweifelte Eltern bitten um Hilfe

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Finchen
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Beitrag von Finchen »

habe bei der aktuellen stunde angerufen & eine mail hingeschickt (die wollten es schriftlich haben).

*dd* :knuddel:
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Zieglergaby
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Beitrag von Zieglergaby »

gute Idee _ ich kenn ne Redakteurin, mach ich SOFORT!!!!!!!!!!!!!
*HOFF*
Gaby
"Lohnt sich das?" fragt der Verstand - "NEIN" sagt das Herz " aber es tut gut !"

Nichts geschieht, wenn es nicht einer TRÄUMT, einer für MÖGLICH HÄLT und einer in die TAT UMSETZT.
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Zieglergaby
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Beitrag von Zieglergaby »

Nochmal zu der PM

""""""""""""Trotzdem verstößt das Kreisjugendamt damit gegen geltendes deutsches Recht, denn in Deutschland dürfen Eltern über 40 Jahre keinen Säugling adoptieren. Die Eltern der Pflegefamilie haben dieses Alter aber schon überschritten. """"""""""""2

Ich bin kein Experte und kein Jurist, aber soviel ich weiß , gibt es kein GESETZ für Ado, sondern nur einen RICHTLINIE und dann könnte gegen kein RECHT verstoßen werden. Außerdem gibt es keine starren Obergrenzen, bis zu welchem Alter Babys adoptiert werden DÜRFEN, sondern es liegt im Ermessensspielraum des SB - soviel ich weiß. Macht euch mal dazu schlau, nicht dass da etwas Falsches verbreitet wird, so dass es hinterher vielleicht an irgendwelchen Kleinigkeiten oder Formulierungen scheitert. Vielleicht kann man das noch anders formulieren, damit es stimmt.
Ich hoffe, es wird alles gut
Gaby
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Zwillinge
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Beitrag von Zwillinge »

Danke für den Hinweis. Hier ist die PM mit der korrekten Formulierung:


DAS ADOPTIONSDRAMA GEHT WEITER:
WOHL DES SÄUGLINGS DURCH BEHÖRDENSTREIT GEFÄHRDET

Gegen das Gutachten zweier unabhängiger Sachverständiger, gegen die Empfehlung des Petitionsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags, gegen den Wunsch der leiblichen Eltern, gegen die Empfehlung der bestellten Vormünderin und vor allem gegen das Wohl des betroffenen Kindes soll ein 17 Wochen altes Mädchen aus seiner jetzigen Adoptionspflegefamilie, zu der es laut psychologischer Sachverständiger schon Bindungen aufgebaut hat, herausgeholt werden. Grund ist ein Kompetenzstreit zwischen den involvierten Behörden.

Im Juni dieses Jahres hat das Kreis-Jugendamt Rhein-Sieg das Mädchen in eine Kurzzeit-Pflegefamilie vermittelt, weil die leiblichen Eltern des Kindes nicht in der Lage sind, sich um das Baby zu kümmern. Die Pflegefamilie, in die das Kind kam, hat bereits drei leibliche Kinder und ist bisher nicht als Adoptionspflegefamilie anerkannt. Damit handelte das Kreisjugendamt Rhein-Sieg gegen die Empfehlung einer Sachverständigen, die aus psychologischer Sicht geraten hatte, das Kind in eine Adoptionspflegefamilie zu vermitteln: Das Kind sollte laut Gutachten von Anfang in einer Adoptionspflegefamilie betreut werden, zu der es eine langfristige Beziehung aufbauen könnte.

Die Pflegefamilie stand nie unter den Adoptionsbewerbern. Das Kreisjugendamt hat nun aber kurzfristig entschieden, die Pflegefamilie in das Adoptionsbewerberverfahren aufzunehmen, damit das Amt keine Formfehler einräumen muss. Damit verstößt das Kreisjugendamt gegen die gängige Praxis, dass in Deutschland Eltern über 40 Jahre keinen Säugling zur Adoption erhalten, denn die Eltern der Pflegefamilie haben dieses Alter schon überschritten.

Da das Kind entgegen dem Gutachten in keine Adoptionspflegefamilie gegeben wurde, entzog das Amtsgericht Siegburg dem Kreis die Vormundschaft und übertrug sie auf eine Vormünderin. Diese vermittelte das Kind mit Hilfe einer anerkannten und qualifizierten Adoptionsvermittlungsstelle in eine Adoptivpflegefamilie. Diese neuen Adoptivpflegeeltern können kein eigenes Kind bekommen und wünschen sich seit neun Jahren sehnlichst ein Kind. Seit fünf Wochen wird das Kind dort liebevoll und sehr gut betreut.

Das Kreisjugendamt Rhein-Sieg sah sich vom Amtsgericht Siegburg in seinen Kompetenzen beschnitten. Gemeinsam mit den früheren Pflegeeltern, die das Kind zurück haben wollen, schaltete es einen Anwalt ein, um gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Beschwerde beim Oberlandesgericht einzureichen. Das Oberlandesgericht gab dieser Beschwerde statt und verlangte daraufhin von der Adoptivpflegefamilie, bei der das Kind seit nun fünf Wochen lebt, die Rückführung des Kindes in die frühere Pflegefamilie.

Die Rückführung des Kindes in die frühere Pflegefamilie verstößt nach Aussagen der sachverständigen Psychologin eklatant gegen das Kindeswohl: Das Baby hat zu den jetzigen Adoptivpflegeeltern bereits eine Bindung entwickelt und würde nunmehr einem mehrfachen Orts- und Bezugspersonenwechsel ausgesetzt werden. Das Kind ist im entwicklungspsychologisch wichtigen Alter von 12 Wochen in die neue Adoptivpflegefamilie gekommen. Ab der 12. Woche entwickeln Babys eine intensivere und bewusstere Bindung an ihre Beziehungspersonen. Aus psychologischer Sicht sollte das Kind daher unbedingt dort bleiben, wo es jetzt ist. Das Kreisjugendamt will aber in der Auseinandersetzung mit dem Familiengericht, welches ihm die Vormundschaft entzogen hatte, ein Exempel statuieren. Dieser Streit wird auf dem Rücken dieses kleinen Kindes ausgetragen!

Das Jugendamt Troisdorf, in dessen Bezirk das kleine Kind sich jetzt aufhält, hat sogar die Inobhutnahme des Kindes gem. § 42 SGB VIII veranlasst, um die dringende Gefahr für das Kind abzuwenden. Auch diese Inobhutnahme hat das Oberlandesgericht abgetan und sie sogar für rechtswidrig bezeichnet, weil sie den Vollzug der Anordnung des Gerichtes behindere.

Alle Versuche, auch des Bürgermeisters von Troisdorf, vermittelnd in der Sache einzugreifen, sind gescheitert. Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises Frithjof Kühn sieht sich nicht veranlasst, das Kreisjugendamt Rhein-Sieg, das ihm unterstellt ist, anzuweisen, den Streit zu beenden. Deshalb muss ein Kind zurück zu früheren Pflegeeltern, an die es keine Erinnerung mehr haben wird. Deshalb müssen die Adoptiveltern, die sich seit neun Jahren sehnlichst ein Kind wünschen, das Kind wieder hergeben.

DIE NEUSTEN ENTWICKLUNGEN:
Am Mittwoch letzter Woche, den 20.09., hörte sich der Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags die Stellungnahmen sämtlicher Beteiligter an. (Zitat Landtag NRW, Website: „Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. […] Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind“.) Der Petitionsausschuss empfahl, das Mädchen zum Wohl des Kindes in der jetzigen Adoptionspflegefamilie zu lassen.

Auch die leiblichen Eltern haben sich geäußert: Sie wünschen sich, dass das Kind in der jetzigen Adoptionspflegefamilie bleibt. Das Familiengericht hat die Vormundschaft von der Vormünderin auf den leiblichen Vater des Kindes sowie eine Fachkraft der Familienhilfe übertragen. Beide leiblichen Eltern haben sich für einen Verbleib ihres Kindes in der jetzigen Adoptionspflegefamilie ausgesprochen.

Am 9. Oktober findet nun eine weitere Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Köln statt, damit das Urteil vor dem Hintergrund der neusten Entwicklungen überdacht werden kann. Obwohl diese Verhandlung noch ansteht, will das Kreisjugendamt weiterhin das Mädchen aus der jetzigen Adoptionspflegefamilie herausholen. Damit nimmt das Kreisjugendamt in Kauf, dass das Kind durch den häufigen Orts- und Bezugespersonenwechsel eklatant gefährdet wird.

Personen, die sich dafür einsetzen möchten, dass das Kind in der sicheren Obhut der Adoptionspflegefamilie bleiben kann, wenden sich bitte an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises Frithjof Kühn (frithjof.kuehn@rhein-sieg-kreis.de). Herr Kühn kann in seiner Funktion als Landrat und Verantwortlicher für das Kreisjugendamt Rhein-Sieg entscheiden, dass das Kind in seiner vertrauten Umgebung bleiben darf. Er versteckt sich aber hinter der fadenscheinigen Behauptung, er müsse einen Beschluss des Oberlandesgerichtes vollstrecken.
Fragen Sie ihn, ob ihm das Wohl dieses Kindes wirklich am Herzen liegt und warum er sich über die dringende Empfehlung der Sachverständigen, das Kind in der jetzigen Adoptionspflegefamilie zu belassen, hinwegsetzt.
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Zieglergaby
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Beitrag von Zieglergaby »

Danke für die schnelle Änderung - so ist es sicher weniger "angreifbar"

Habe WDR Redakteurin informiert und werde nun noch weiter Presse versuchen.
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Gaby
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Zieglergaby
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Beitrag von Zieglergaby »

Hi ihr:

eine Redakteurin schreibt gerade zurück

""""nein, das ist weniger etwas für uns als für eine aktuelle Sendung (z. B. Brisant. Das macht der MDR""""

hat jemand dahin Kontakte - da sollte man es mal bekannt machen

*HOFF*
Gaby
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Zwillinge
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Beitrag von Zwillinge »

:help: LEUTE, HIBISCUS BRAUCHT GANZ DRINGEND UNTERSTÜTZUNG: DIE LAGE IST SEHR DRINGLICH!!!:help:

Bitte noch mal Brainstorming. Wer hat wohin Kontakte und könnte diese nutzen? Überregionale Medien wären furchtbar wichtig, da auf die regionalen Medien von Seiten der Behörden Druck ausgeübt wird.
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Zieglergaby
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Beitrag von Zieglergaby »

die andere Pressedame hat es den Kollegen weitergegeben.

Wie wäre Spiegel Magazin?
*HOFF*
Gaby
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Dreamer
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Beitrag von Dreamer »

Es ist wirklich dringend. Wir haben hier schon einiges versucht. Leider interessieren sich die Fernsehsender nicht besonderlich für dieses Thema, weil es gerade nicht passt. Die meisten gaben eine Absage oder antworteten gar nicht.

Habe das Gefühl, das unsere Emails eh im Papierkorb landen. Lokal scheint alles ausgeschöpft und ich denke, man bräuchte Druck auf nationaler Ebene, aber eben wie?

Gaby: Dein umformulierter Brief ist Klasse. Ich hatte meine Mails auch frei verfasst, denn ich denke, es macht doch mehr Eindruck, falls man sich doch die Mühe macht, das zu lesen. Ich hoffe, das die Pressedame etwas erreicht.

Ich kann schon nicht schlafen, weil ich nicht weiß, wie ich Hibiscus und vor allem Tabea noch helfen kann.
Liebe Grüße, Dreamer
mit
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und
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Geburtsbericht
*marion*
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Beitrag von *marion* »

Hallo

Ich habe leider keine Kontakte :( ... sorry :cry:

Aber ich habe zumindestens eine Nachricht bekommen das es gelesen wurde ...


wie wäre es mit Politiker zu kontaktieren ????
viele liebe Grüße
Marion
mit Chiara **3 Klasse Schulkind *9J*
Finja 1 Klasse Schulkind
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u. Maya -> Vorschulkind *5J*
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