Hallo,
habe mir heute das erste mal mit dem Gonal-F-Pen die Einheiten gespritzt. Nach dem Spritzen habe ich gesehen, dass Blut von mir in den Pen (in die Injektionsflüssigkeit) zurückgelaufen ist. Nun bin ich total verunsichert.
Ich habe daraufhin bei der Firma angerufen und nachgefragt. Der Doc, der mich zurückrief, meinte er könne mir rechtlich nicht empfehlen, den Pen weiterhin zu verwenden. Aber was soll ich denn jetzt machen? Kann doch nicht 500 Euro einfach so abhaken.
Wie sollte ich damit umgehen?????
LG
Susann
Blut im Gonal-Pen
Moderator: Dr.Peet
- susischlumpf
- Rang2
- Beiträge: 1212
- Registriert: 14 Okt 2003 20:44
Blut im Gonal-Pen
1. 11/2002 Beginn mit Insemination
2. 02/03 1. ICSI - negativ
3. 03/03 1. Kryo - negativ
4. 09/03 2. Kryo - negativ
5. 10/03 2. ICSI - negativ
6. 11/03 3. Kryo - negativ
7. 09/04 4. Kryo - negativ
8. 06/05 5. Kryo - negativ
9. 09/05 6. Kryo - negativ
10.11/06 3. ICSI - negativ
11.02/07 7. Kryo, Transfer am 12.02.07, Test am 26.02.07 POSITIV HCG 270
Faktor-V-Leiden/ TSH 04/06 4,42; 05/06 0,7; 07/06 0,05; 09/06 0,79; 01/07 3,98; 03/07 0,8

2. 02/03 1. ICSI - negativ
3. 03/03 1. Kryo - negativ
4. 09/03 2. Kryo - negativ
5. 10/03 2. ICSI - negativ
6. 11/03 3. Kryo - negativ
7. 09/04 4. Kryo - negativ
8. 06/05 5. Kryo - negativ
9. 09/05 6. Kryo - negativ
10.11/06 3. ICSI - negativ
11.02/07 7. Kryo, Transfer am 12.02.07, Test am 26.02.07 POSITIV HCG 270

Faktor-V-Leiden/ TSH 04/06 4,42; 05/06 0,7; 07/06 0,05; 09/06 0,79; 01/07 3,98; 03/07 0,8

Danke für die Beachtung
Ja, was soll dann ich sagen????
Wahrscheinlich duerfte nichts passieren.
Dr.peet
Wahrscheinlich duerfte nichts passieren.
Dr.peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.