es wäre schön, wenn Sie mal einen kurzen Zwischenbericht über den Stand ihrer gerichtlichen Bemühungen über die Sammelklage geben könnten.
Gibt es schon eine Entscheidung eines Gerichtes, mit der der Klage stattgegeben wurde?
Wenn nicht, welche Begründungen der Gerichte liegen den Klagabweisungen zugrunde? Warum wurde kein Verstoß gegen Artt. 2, 3, 6 und 20 GG angenommen?
Als Prozessbevollmächtigter können Sie sicherlich einige bisher in dieser Angelegenheit ergangenen Entscheidungen nebst Aktenzeichen benennen, damit sich die Interessierten ein Bild von der Entwicklung der rechtlichen Würdigung der Gerichte machen können

MfG
Borntobemama