Hallo Dr. Peet,
wir haben am 12.10.2006 durch die 2te ICSI einen sohn bekommen und sindnatürlich total happy.
Nun wollen wir ihm aber ein Geschwisterchen schenken..
Wir haben vier Eisbärchen am 16.01.06 einfrieren lassen, wir lange sind die denn haltbar, und wie lange sind die Chancen gut, daß daraus etwas wird?
Wir würden dann nämlich mit der Behandlung bald anfangen wollen...
Vielen Dank für ihre Antwort
Viele Grüße
Polly76w
kyromat. wie lange haltbar und sinnvoll zum einsetzen?
Moderator: Dr.Peet
kyromat. wie lange haltbar und sinnvoll zum einsetzen?
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Hallo Polly,
die "Eisbärchen" sind noch sehr viele Jahre haltbar. Ob die Chancen mit zunehmender Lagerungszeit abnehmen, darüber ist meines Wissens nichts bekannt. Wenn das so sein sollte, dann dürfte es allerdings trotzdem kaum relevant sein, ob ihr nun gleich oder erst im nächsten oder übernächsten Jahr neu startet.
die "Eisbärchen" sind noch sehr viele Jahre haltbar. Ob die Chancen mit zunehmender Lagerungszeit abnehmen, darüber ist meines Wissens nichts bekannt. Wenn das so sein sollte, dann dürfte es allerdings trotzdem kaum relevant sein, ob ihr nun gleich oder erst im nächsten oder übernächsten Jahr neu startet.
Liebe Grüße, Rebella
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Richtig.
Dr.Pet
Dr.Pet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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